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Forum: "Beschäftigungsverbot in schwangerschaft"
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| Nein, | | von: klexel
erstellt: 08.06.2013 14:11:50 geändert: 08.06.2013 15:20:58 |
der Arzt kann nur krank schreiben, aber die Userin ist ja nicht krank.
Die SL schickt ein Formblatt an den Arzt, der die (Nicht)Immunisierung gegen bestimmte Krankheiten bestätigen muss. Aufgrund dieser Antwort erteilt der SL dann Unterrichtsverbot, z.B. bis zur 20. SSW.
Steht in meinem 2. Link, da gibts auch das Formblatt zum Download.
Eigentlich müsste seitens der Schule überlegt werden, ob es Arbeitsmöglichkeiten ohne Schülerkontakt gibt (Korrekturen, Materialsammlung, Planung von Projektwochen oder Ausflügen etc) - bis hin zum Wechsel an eine andere Schule für ein paar Wochen. (Steht wirklich so in den Richtlinien)
Da das in der Praxis eher nicht realisierbar ist, wird es auf Beschäftigungsverbot hinauslaufen, das der SL ausspricht. Die Fristen stehen im oberen Link, S. 11.
Es geht hier um Niedersachsen, deswegen hab ich genau die Regelungen für Niedersachsen verlinkt. |
| Keine falsche Moral | | von: caldeirao
erstellt: 08.06.2013 19:00:20 |
Man nehme sich mal aus der Situation und schaue von oben drauf. Da ist eine Lehrerin, die erwartet ein Kind. Dieses Kind ist höchst gefährdet, weil in der Schule die Röteln sind. Es wäre doch höchst unverantwortlich, wenn diese Lehrerin in die Schule geht. oder sehe ich da was falsch?
Jetzt sind da 2 Leute- Frauenarzt und Schulleiterin, die wollen aus irgendeinem Grund nicht die Verantwortung übernehmen und die Lehrerin hängt in der Luft- wohlgemerkt in ihrem Zustand. Weil die beiden Schiss haben, irgendeine Entscheidung zum Wohle der werdenden Mutter zu treffen, wird diese in absolute Existenznöte gebracht. Sie soll das Risiko eingehen, welches auch nicht klein ist, dass sie ein schwer geistig behindertes Kind zur Welt bringt. Wie krank ist das denn. Schon der Gedanke der Mutter an diese Nöte, ist mit Sicherheit auch nicht förderlich für die weitere Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes.
Ich würde noch mal zum Hausarzt gehen und schauen, ob der ein bisschen Verstand im Kopf hat, ansonsten würde ich zu Hause bleiben. Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das dem Arbeitgeber Recht gibt, zumal Klexel uns hier über die rechtliche Sache aufgeklärt hat und die werdende Mutter im Recht ist.
Ich weiß ja nicht, wie Du zur SL sonst stehst und wie Deine berufliche Zukunft aussieht. Aber ich würde über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Und hier an irgendwelche moralischen Verhaltensweisen zu appellieren und Dir ein schlechtes Gewissen einzureden, weil Du Dich vielleicht einfach krankschreiben lässt, halte ich für mehr als grenzwertig. Es sind doch andere, die Dich in diese Situation bringen. Du hast eine Verantwortung für das Kind und das unversehrt bleiben steht an aller erster Stelle. Du kannst doch nicht wegen der Unfähigkeit anderer Leute Dein Kind opfern! Wo leben wir denn?
Alles Gute |
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