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Forum: "Zählen bei einer Probe mündlich gegebene Arbeitsanweisungen genauso wie schriftliche?"

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Hm...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2013 13:25:15

... das finde ich inzwischen auch fragwürdig. Evtl. hat es einen Punkt für die Formulierung und einen Punkt für die richtige Schreibweise des Satzes gegeben. Doch er hat tatsächlich wiederholt dieselbe Art von Rechtschreibfehler gemacht, das hätte ich in einer Sprachlehre -Probe auch nur einmal abgezogen, denn er folgte ja nicht der Regel der Großschreibung am Satzanfang.
Wenn das ein 2. Schuljahr ist, dann bekommt dein Sohn ja eine neue Lehrkraft im 3. Schuljahr, es ist die Frage, wie du das Problem angehen willst.

Allerdings scheint mir bei deinen 3 Beispielen die Lehrerin tatsächlich grundsätzlich da etwas neben der Spur zu liegen.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2013 13:28:18 geändert: 06.07.2013 13:33:53

So massiv wie Klexel vorgeschlagen, würde ich nicht vorgehen.

Wo bin ich denn massiv vorgegangen?
Ich habe - wie alle anderen auch - vorgeschlagen, mit dem Lehrer über das Problem zu reden.

Nur wenn man dabei keine Einigung oder Klärung findet, wäre evtl. das Gespräch mit der SL angebracht.

Beim Gespräch mit dem Lehrer könnte sich durchaus herausstellen, dass der betroffene Schüler der einzige ist, der diese Anweisung nicht mitbekommen hat. Dann: Pech gehabt.
Oder es stellt sich raus, dass nur 3 Schüler der Anweisung gefolgt sind. Dann: Glück für den Schüler, denn dann dürfte dieser Teil nicht berücksichtigt werden.

Darüber kann und sollte man sprechen und den Sachverhalt klären.

Nur, wenn es hart auf hart kommen sollte, wäre als nächstes der SL gefragt.

Daran ist nix 'Massives'


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