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Forum: "Wie weit muss "mütterliche" Solidarität gehen?"
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| partim partim | | von: missmarpel93
erstellt: 07.07.2013 09:27:39 |
Der Cheffe hat zwei Möglichkeiten, zum einen den Personalrat und zum anderen den Rechtsdzernenten der Bezirksregierung/des Schulamtes.
Schwieriger wird es nur, wenn der Chef Disziplinatvorgesetzter ist (sebständige Schule). In dem fall fällt die Möglichkeit den PR zu befragen weg.
Ohne Chef besteht (zumindest in NRW) die Möglichkeit, dass der Lehrerrat sich der Sache schulintern annimmt und mit der betroffenen Kollegin das Gespräch führt - quasi stellvertretend für die anderen KollegInnen.
Btw der Ehegatte der betroffenen Kollegin hat die gleiche Zahl von Krankheitstagen wie seine Frau, um sich wegen der erkrankten Kinder krankschreiben zu lassen. Dazu muss er nicht einmal verheiratet sein, er muss nur sorgeberechtigt sein. Sind die beiden nicht verheiratet und leben nur zusammen, ist sie de jure allein erziehend. Dann steht ihr auch die doppelte Anzahl von Tagen zu, sich wegen der Kinder krankschreiben zu lassen.
Sas gezeigte Verhalten ist bei allem Verständnis ein massiver Verstoß gegen die ADO, der nicht konsequenzenlos hingenommen werden kann. Die Kollegin hat die Möglichkeit Stunden zu reduzieren bzw. wenn die Elternzeit ausgelaufen ist, sich beurlauben zu lassen. Die meisten wissen anscheinend nicht, wie gut im ÖD für sie gesorgt ist. Außerhalb des ÖD weht da ein wesentlich schärferer Wind. |
| Ein Beispiel | | von: ishaa
erstellt: 08.07.2013 23:03:33 |
Vor vielen Jahren bekamen wir an meiner damaligen Schule mal eine Kollegin, alleinerziehend mit sehr kleinem Kind, ohne Verwandtschaft in der Nähe... Aber mit voller Stelle...
Mal war das Kind krank, mal sie... Ich hatte damals (auch alleinerziehend, auch keine Verwandtschaft, Kind unwesentlich älter) eine fast volle Stelle, aber eben nicht ganz. Das habe ich nach diesem Jahr dann geändert. Fakt war: Die Kollegin kriegte das Geld für die volle Stelle, ich hielt die Stunden dafür (war ein sehr kleines Kollegium).
Und wir haben auch alle nur was gesagt, wenn sie nicht anwesend war und die SL ist auch nur so rumgeeiert.
Kollegin wurde dann versetzt.
Und, oh Wunder, was kam uns zu Ohren: SL an der neuen Schule hat sich das eine Weile angesehen, dann zum Gespräch gebeten.
Tenor: Entweder vernünftige Kinderbetreuung, auch im Krankheitsfall oder Teilzeit. Ging dann wohl.
Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt: SL Schule 1 männlich, SL Schule 2 weiblich....
Geht also schon. |
| Ich denke, | | von: klexel
erstellt: 10.07.2013 11:53:09 geändert: 10.07.2013 13:43:00 |
viele KollegInnen sind sich der Tatsache gar nicht bewusst, wie privilegiert sie sind im Vergleich zur 'normalen' arbeitenden Bevölkerung.
LehrerInnen mit Kindern haben oft die Möglichkeit, bei der Stundenplangestaltung Wünsche zu äußern und diese auch berücksichtigt zu finden.
Mir fallen dann ein:
>bitte nicht in der 1. Stunde Unterricht, weil die Kinderfrau erst später kommen kann
>bitte unbedingt am Dienstag frei, weil meine Mutter an dem Tag nicht auf mein Kind aufpassen kann.
>bitte nicht in der 6. Stunde unterrichten, weil ich mein Kind vom Kindergarten abholen muss
...
...
Ihr wisst alle, was ich meine.
Es ist ja schön, wenn auf diese Wünsche Rücksicht genommen wird.
Es bedeutet aber gleichzeitig, dass KollegInnen ohne Kleinkinder IMMER diese Vorteile ausgleichen müssen, z.B. immer in den ersten oder letzten Stunden oder häufiger in den Nachmittagsstunden unterrichten oder eben keinen freien Tag bekommen trotz reduzierter Unterrichtsverpflichtung.
Wir hatten an unserer Schule (ca. 32 KollegInnen) mal eine Phase, in der es gleichzeitig viele jüngere Kolleginnen mit Kindern gab. Da häuften sich solche Sonderwünsche, sehr zum Ärger der 'altgedienten' KollegInnen.
Wo in der freien Wirtschaft gibt es diese Möglichkeiten sonst?
Kann die Aldikassiererin oder eine Arzthelferin oder eine Tierpflegerin im Zoo solche Wünsche berücksichtigt finden?
Mich ärgern solche Dreistigkeiten, solche Vorteile dermaßen auszunutzen auf Kosten der anderen KollegInnen.
Dieses Verhalten ist umso unangenehmer, je kleiner das Kollegium ist, da die Nachteile dann für alle anderen KollegInnen umso spürbarer sind. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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