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Forum: "Privatversicherung verschlampt Belege - schon erlebt??"
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| Widerspruch | | von: missmarpel93
erstellt: 02.08.2013 09:07:53 |
Widerspruch kannst du ja nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen. Eine PKV kann aber keinen verwaltungsakt ausfertigen. Soviel Klugscheixxerei muss sein
Und nun einmal ganz konkret; auf dem Schreiben der PKV muss es ja auch den Punkt "Ihre Rechte" geben. Da steht wie Du vorgehen kannst, wenn es Differenzen gibt.
Auf jeden fall würde ich der PKV schriftlich mitteilen, dass die Abrechnung nicht ordnungsgemäß ist. Verweise in deinem Anschreiben auf die Aufstellung, die Du bereits eingereicht hast. Versende diesen Brief als Einwurfeinschreiben, das gilt als zugestellt, wenn es der Briefzusteller im Briefkasten der PKV einwirft.
Des Weiteren würde ich mit diesem schreiben der PKV mitteilen, dass sie ersatzweise den Bescheid der Beihilfe über den gleichen Abrechnungszeitraum von dir zugesandt bekommt, sobald dieser dir vorliegt. Zunächst muss es einmal darum gehen, dass die PKV weiß, dass der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist. So stellst Du auch sicher, dass keine Fristen verfallen. Danach ist erst einmal die PKV an der Reihe, sie muss dir mitteilen wie Du deiner Verpflichtung nachkommen kannst, die benötigten Belege oder Nachweise nachträglich einreichen zu können.
Gleichzeitig solltest Du die beihilfestelle auffordern, dir Kopien der eingereichten Belege der betreffenden Abrechnung zu überlassen. Diese kann sie ggf. in rechnung stellen, also Gebühren für die Kopien festsetzen. Aber das sollte das geringere Übel sein. Die Beihilfestelle hat die Originalbelege entweder eingescannt, dann hilft ein Ausdruck, oder ganz klassisch in der Akte abgelegt, dann kann sie die Belege ganz einfach kopieren.
Das dauert voraussichtlich ein paar Wochen. deshalb ist es ja so wichtig, dass die PKV den vorgang nicht abschließt und offen lässt. Also wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Du hast einen Anspruch auf Erstattung der kosten, der muss auch eingelöst werden, wenn Du der belegpflicht nicht nachkommen kannst. Notfalls muss gerichtlich überprüft werden, ob das Verschwinden der belege dir angelastet werden kann. Aber das ist der allerletzte Schritt. |
| Danke | | von: ivy81
erstellt: 02.08.2013 09:35:47 geändert: 02.08.2013 09:37:25 |
für die ausführlich formulierte Hilfe, missmarple. Das mit dem Einwurfeinschreiben ist ein gute Idee, die ich auch gleich umsetzen werde, wenn ich nachher meinen Brief zur Post bringe.
Die Formulierung ist jetzt nicht ganz so superfreundlich ausgefallen, da ich immer noch ziemlich geladen bin. Aber vielleicht zeigt das Ganze so dann auch mal Wirkung. Ich habe auf jeden Fall vorsichtshalber mal mit Kündigung sämtlicher bestehenden Versicherungen gedroht.
Telefoniert hab ich auch schon. Wie gesagt, die BH zeigt sich zwar freundlich, aber auf Grund der Arbeitsbelasdtung nur bedingt in der Lage, mir zu helfen ("Versprechen kann ichs nicht."), ein Arzt kann mir keine Rezeptkopie erstellen (könnte ich ja nochmal einlösen), außerdem wäre sie nicht gültig ohne den Stempel und den Aufdruck von der Apo und die erste Apotheke, bei der ich angerufen habe, hat mir gleich eine Absage erteilt. Das war sogar die einzige, von der ich eine Kundenkarte besitze. aber auch da kann ich nur innerhalb 4 Wochen einen nachträglichen Kassenbon bekommen (der mir dann noch nicht weiter helfen würde). |
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