Die Waffe ist nicht Teil der Uniform. Im Innendienst sind die Waffen abzulegen, Waffe und Magazin sind getrennt in dafür vorgesehenen Schrankfächern abgeschlossen zu verwahren.
Geht ein Polizist in den Streifendienst oder in die Öffentlichkeit, so hat er im Dienst die Waffe am Mann / der Frau zu führen, ebenso ein Resevemagazin. Ausgenommen können Gerichtstermine sein, an denen ein Polizist als Zeuge beteiligt ist.
Für die Verkehrserziehung vorgesehene Beamte des Wach- und Wechseldienstes können auch für allgemeine polizeiliche Aufgaben von so einer Fahrradprüfung abgezogen werden, um einen anderen Einsatz zu unterstützen. Ist blöd, wenn sie dann da ohne Waffe stehen.
Aber es werden in D ja auch Schulen dafür ausgezeichnet, dass sie ein generelles Betretungsverbot für uniformierte Angehörige der Streitkräfte beschließen.