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Forum: "Freistellung von Pausenaufsicht - Naturwissenschafts-Lehrer?"

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@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.09.2013 16:05:46

Was genau verbirgt sich jetzt hinter 'es'?

Die Aufsicht?
Das Schulgesetz?
Die SchülerInnen?
Die NaWi-Räume?



Nur noch eins:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.09.2013 16:33:55

Bei uns wird am Anfang des Halbjahres eine große Liste ausgehängt, wer wann und wo Aufsicht hat.
Wenn es dann doch einmal vorkommt, dass ich Aufsicht nach meinem Chemie-Unterricht habe, dann versuche ich halt, mit einem anderen Kollegen zu tauschen. Unsere SL ist für solche Änderungen in den ersten ein bis zwei Wochen sehr zugänglich. Danach steht der Plan dann fest.
Wenn man ein gut eingespieltes Team ist, funktioniert das mit dem Tauschen auch. Zumindest ist es bei uns so.


Belastungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.09.2013 11:24:29

An meiner Schule wurden die Aufsichten so gehandhabt,dass eine bestimmte Anzahl für alle gleich gesetzt war. Ermäßigung gab es für diejenigen, die Klassenleiter, über 60 und eine Funktion hatten, die in die Pausen hineinging (z.B. Stufenleitungen. Wir haben das immer als sehr gerecht empfunden, weil es immer Kolleginnen gibt, die nie Klassenleiter sind. Fächer wurden nie gesondert behandelt - jeder hat in den Pausen irgendetwas wegzuräumen oder abzuschließen. Und man kann sich zu Zeiten eintragen, in denen das kein Problem ist.


Schulinterne Regelungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.09.2013 12:44:48 geändert: 20.09.2013 12:50:22

gibt es sicher viele.

Die Frage war hier aber, ob es in NRW eine rechtliche Regelung dafür gibt.

Also ich finde hier nichts dazu:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/SicherheitAufsichtErste_Hilfe/Aufsicht.pdf

Ohne solch eine schulrechtliche Vorgabe wirds wohl schwierig, so etwas durchzusetzen, ohne sich den Ärger des restlichen Kollegiums auf sich zu ziehen - und selbst dann.....



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