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Forum: "Müssen Klassenarbeiten in Mathematik in der Grundschule BW zurückgegeben werden?"
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 | hmmm |  | von: palim

erstellt: 28.10.2013 19:26:15 |
Die Frage ist ja nun, WORUM es genau geht.
Ist es eine Klassenarbeit, in BY auch gern Probe genannt, die benotet wird?
Auch ich kann nur für mein Bundesland sprechen und weiß, dass im Gesetzt steht, es sei Einblick zu gewähren.
Wenn man mal wieder 2 Wochen hinter zurückgegebenen Klassenarbeiten hinterher läuft, weil die Kinder sie noch bei Ex-Papa am Besuchstag zeigen und liegen lassen etc.,
ist schon fast verständlich, dass KollegInnen die Arbeiten nicht mehr herausgeben wollen.
Den anderen Grund finde ich nicht gut. Ich ändere die Arbeiten immer ab ... und oft ergibt es sich ohnehin aus dem Unterricht.
Ist es keine Klassenarbeit, sondern nur ein "Test", eine Lernstandserhebung oder anderes?
Ganz ehrlich: die gebe ich auch nicht immer zurück. Manchmal, vor allem in Klasse 1 + 2, möchte ich einfach sehen, wo die Kinder stehen, schreibe Überforderungstests und gucke mir die Fehler an.
Ich selbst kann die Tests lesen und mir einen Reim auf Fehler machen. Das können viele Eltern nicht, weshalb es einen heftigen Aufruhr geben würde, warum die Kinder so schlecht sind.
Es muss doch LehrerInnen in BW geben, die darüber Auskunft geben können, oder?
Beim Überfliegen der Verordnungen kann ich allerdings nichts finden,
lediglich über den Leistungsstand ist Auskunft zu geben.
Palim |
 | BW |  | von: tanteerna

erstellt: 29.10.2013 09:31:48 geändert: 30.10.2013 08:02:23 |
Ich komme aus BW und da ist die Rechtslage so:
Klassenarbeiten werden mit der ganzen Klasse geschrieben zum selben Zeitpunkt.
In der Grundschule gibt es jedoch keine Klassenarbeiten, sondern nur "Schriftliche Arbeiten". Das heißt, dass theoretisch jeder Schüler die Arbeit an einem anderen Tag schreiben könnte.
Wenn wir individuelles Lernen in der GS ernst nehmen, werden nicht alle Kinder die Arbeit an einem Tag schreiben KÖNNEN, da sie in ihrem Lernprozess unterschiedlich weit sind.Das heißt aber, dass Arbeiten in diesem Fall tatsächlich nicht mit nach Hause gegeben werden können, weil sie sonst evtl. weitergegeben, kopiert usw. werden könnten.
Selbstverständlich mmuss den Eltern in der Schule Gelegenheit gegeben werden, die Arbeiten einzusehen. Genauso selbstverständlich sollte sein, dass Eltern über das Ergebnis informiert werden, und zwar nicht einfach durch die Mitteilung der erreichten Note, sondern darüber, was das Kind konnte bzw. noch üben muss. Und wem's gut tut, der kann ja durchaus Termine nach 18 Uhr "einfordern". Sicher eine gute Grundlage für gelingende Kommunikation...
Was im vorliegenden Fall die genauen Gründe sind, warum die Lehrerin die Arbeiten nicht mit nach Hause gibt, weiß ich nicht. Jedenfalls gibt es keine Rechtsgrundlage, dass die Arbeiten nach Hause gegeben werden MÜSSEN.
Wie gesagt, wir kennen nicht alle Hintergründe und brauchen sicher mehr Informationen.
Ich ärgere mich allerdings, dass nach einem einzigen Beitrag die Lehrerin schon als "fauler Sack" tituliert wird.
Wo leben wir denn?
tanteerna
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