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Forum: "Gibt es eine Vorschrift (Erlass....o.ä.), dass Klassenarbeiten immer neu konzipiert werden müssen?"

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Leiderneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: viererbande Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 13:14:24 geändert: 09.02.2014 13:24:19

habe ich das Schreiben vom Amt nicht vorliegen, ich sehe meine Kolleginnen auch erst in der nächsten Woche. Soweit ich weiß, wird §1 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt im Text erwähnt. Wir haben ja Ferien, der beste Zeitpunkt für amtliche Schreiben.
Es ist dann herausgekommen, dass ein Kind die Arbeit zu Hause geübt hatte(älteres Geschwisterkind, wusste die neue Kollegin natürlich nicht)und überraschend eine 1 geschrieben hat, die sie auch bekommen hat. Die Kollegin hätte das Kind vor der Klasse bloßgestellt, so ein weiterer Vorwurf.
Unsere Schule liegt auch wegen anderer Dinge gerade im Focus der Aufmerksamkeit.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 13:18:23



In meiner Heimatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 13:31:27

Franken gibt es ein Sprichwort das sagt: "Wer einen Hund schlagen will, der findet einen Stecken."

In meinen Augen sind es hier die Eltern, die eine (höchstwahrscheinlich schlechte) Note nicht hinnehmen wollen, und darum händeringend nach irgend etwas suchen, um der Kollegin eins auszuwischen. Da geht man natürlich sofort zum Schulrat, anstatt das direkte Gespräch zu suchen.

Die Schulbehörde reagiert insofern korrekt, dass sie erst einmal beide Seiten hören will, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Immerhin wird hier nur um eine Stellungnahme gebeten, das ist allemal besser, als aufgrund einseitiger Informationen gleich ein Disziplinarverfahren anzustrengen. Natürlich hätte das Schulamt die Beschwerde gleich ablehnen können, aber solche Ämter sichern sich gerne ab, weil sie selber Schiss haben.

Sag deiner Kollegin, dass sie ruhig, sachlich und pädagogisch fundiert darlegen soll, weshalb sie die alte Arbeit als angemessen für ihre Schüler gesehen hat. Wichtig ist, dass sie dabei darlegt, dass in der Arbeit das abgefragt wurde, was sie mit den Schülern im Unterricht geübt hat. Die Frage nach den fehlenden §§ zu ihrer Vorgehensweise kann sie in ihrer Stellungnahme auch gleich stellen. Wenn nicht alles schief läuft, sollte damit die Angelegenheit erledigt sein.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 13:39:12 geändert: 09.02.2014 19:48:42

deinem inzwischen oben ergänzten Beitrag schließe ich, dass der Vorwurf nur von neidischen Eltern kommen kann, die nicht das 'Glück' hatten, eine solche Arbeit zum Üben vorliegen zu haben.

Tja, da kann ich nur sagen, Pech gehabt. Beim nächsten Mal hat ein anderer Schüler Glück bei irgendeiner Sache.
Genau diese Eltern hätten fein stillgeschwiegen, wenn ihr eigenes Kind ne tolle Zensur aufgrund solch eines 'Glücksfalls' geschrieben hätten.

Diese ganze Aktion ist wirklich lächerlich und total überzogen. Ich bin sicher, da wird nichts 'Böses' bei rauskommen.


Die Kollegin hätte das Kind vor der Klasse bloßgestellt, so ein weiterer Vorwurf.
Auf diesen Punkt sind wir noch gar nicht eingegangen. Das geht natürlich gar nicht, ist aber von der Gewichtung her eine Sache, die zwischen Kollegin und Schulleitung geklärt (und 'geahndet') werden sollte. Da müsste die SL den Eltern gegenüber auch beschwichtigend und vermittelnd eintreten.
So wie du das schilderst, ist mir die Rolle der SL viel zu schwach. Die hätte
>die Eltern in die Schranken weisen müssen
>zwischen Eltern und der Kollegin vermitteln müssen
>die Schulrätin zur eindeutigen 'Beweisführung' anhalten müssen
>sich sofort auf Seiten der Kollegin stellen sollen


Wenn ich Stress mit der Schulrätin habeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 18:49:26

würde ich mir Hilfe beim Personalrat suchen. Das sind die Fachleute und die werden es wissen.

Des Weiteren kann man sich auch einen Rechtsbeistand bei der GEW oder anderen Lehrerverbänden oder einer privaten Rechtsschutzversicherung suchen.

Aber das ist ja völlig beknackt. Wir reden gerade über eine 3. Klasse. Mein Gott, wo sind wir nur gelandet. Wie soll Schule unter solchen Bedingungen Spaß machen. Das ist ja unglaublich.


Vielleicht sollte man neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 19:28:01

mal darauf hinweisen, dass im Grunde genommen jede Matheaufgabe bereits irgendwann irgendwo bereits gerechnet wurde und man niemals eine Wiederholung in Arbeiten ausschließen kann.
Man könnte die Arbeit auch als Vergleichsarbeit laufen lassen (sind die Schüler heute noch genauso gut wie vor x Jahren.
Das Kind mit der guten Note hat einfach Glück gehabt, weil es genau die richtigen aufgaben geübt hat.



Vom Besonderen zum Allgemeinenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2014 15:11:31

Kommen wir mal wieder zurück zum Ausgangsthema. Es ist doch nicht zu leugnen, dass es Kollegen gibt, die immer wieder die selben Arbeiten schreiben. Ich denke z.B. an das Fach Religion. Es gibt auch Lehrer, von denen bekannt ist, dass sie sich die Mühe nicht machen, eine Arbeit neu zu konzipieren. Die eingeweihten Eltern, die also schon Erfahrung haben, wissen das und stellen sich darauf ein.

Gerade habe ich die Arbeit eines Kollegen gesehen, der diese vom Bildungsserver genommen hat, und zwar nicht zum ersten Mal. Dort gibt es Materialien, u.a. zur Lesekompetenz. Diese hat er 1 zu 1 übernommen. So unschlau sind die Eltern nicht, dass sie das nicht finden würden.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2014 15:34:09

ist es eine mathe-arbeit gewesen? hab ich das wo überlesen? oder nehmt ihr das alle an?
(ich habe voriges Jahrhundert alle meine D-SA zu hause geübt, denn jeder geübte Aufsatz ließ sich schnell anpassen an "mein schönstes ferienerlebnis" oder "da hab ich aber glück gehabt".......damals schrieben wir ja nur "Erlebnisaufsätze" )


Daß manneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 16:02:17 geändert: 13.02.2014 16:02:59

Wiederholungen nicht ausschließen kann ist klar. Aber eine alte Arbeit einfach eins zu eins zu übernehmen ist schon ganz schön fahrlässig!

Meine Ansicht zum dem Thema: Man kann jede Arbeit verändern, ohne gleich das Rad neu erfinden zu müssen. Das sollte doch zu machen sein.



LG

Hesse


Zwar ändere ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 16:35:20

auch meist meine Arbeiten von den Vorjahren ab; aber ich habe
mich schon öfter geärgert, dass ich mir überhaupt die Mühe
gemacht habe, eine Arbeit wegen der Wiederholer zu ändern -
in der Regel finden die ihre alten Arbeiten sowieso nicht
mehr...

Die ganze Nummer ist für mich eine Farce!


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