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Forum: "Rechtliche Grundlage für das Zurückziehen einer Stegreifaufgabe Gym Bay"
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| Noch einmal: | | von: rfalio
erstellt: 13.03.2014 20:36:24 geändert: 13.03.2014 20:37:27 |
Auch wenn du im Einsatzjahr bist, hat eben dieser Betreuungslehrer die letzte Verantwortung für die Leistungserhebungen, die du durchführst.
Außerdem: Wie oben schon mit den entsprechenden Stellen aus der GSO belegt, kann nur der Schulleiter eine schriftliche Leistungserhebung für ungültig erklären. Da müssten dann feststellbare Tatsachen für eine Benachteiligung da sein; z.B. wenn die 2. Klasse einen wesentlich besseren Schnitt erzielt hätte und dieser nicht durch das verstärkte Interesse dieser Klasse begründbar wäre. Allein die Möglichkeit eines eventuellen Austausches genügt nicht!
Kurzer Einschub: Ich finde es übrigens nicht gut, wenn ein Einsatzreferendar in einer Klasse mit einem Kollegenkind eingesetzt wird.
Zurück: Auf jeden Fall brauchst du ein ausführliches Gespräch mit deinem Betreuungslehrer, auf das du gut vorbereitet sein solltest (Schnitt der betreffenden Aufgabe, Vergleiche mit früheren Aufgaben etc.).
Dann konkret die Frage: "Soll ich die Ungültigkeit beantragen? Mit welcher Begründung? Unterschreiben Sie das?" Ganz wichtig, dass er dir das schriftlich gibt!
Dann, wenn nötig, Gang zum Schulleiter mit der Bitte um Überprüfung der Gültigkeit.
Ich würde aber, egal was mein Betreuungslehrer sagt, schon mit dem Schulleiter Kontakt aufnehmen, um ihn auf eventuelle Beschwerden vorzubereiten und ihm Argumente zu liefern.
Dein Betreuungslehrer macht es sich ein bisschen sehr einfach: Er soll dich betreuen und beraten, nicht einfach abkanzeln.
Das ist jetzt meine Sicht auf Grund der mir vorliegenden Informationen.
Natürlich könnten noch weitere Gesichtspunkte da sein, von denen ich nichts weiß. Darum unter Vorbehalt.
Noch einmal zu diesem Fall: Wenn der Notenschnitt in den beiden Klassen weniger als 0,8 auseinanderliegt und die Zahl der schlechten Noten auch nicht auffällig differiert, wen auch in der ersten Klasse sehr gute und gute Noten erzielt wurden, dann kann man das ganze immer mit der statistischen Streuung begründen.
Und selbst wenn es weiter auseinander geht, ist oft die Vorgeschichte kennzeichnend. Ich hielt einmal in zwei Klassen die gleiche Stegreifaufgabe. In der einen Klasse Schnitt 4,2, in der anderen 1,8. Dabei war die Vorstunde in der besseren Klasse wegen einer Veranstaltung 10 Minuten kürzer. Aber: Auch in den anderen Leistungserhebungen in dem Schuljahr (auch in anderen Fächern) waren die Leistungsunterschiede eklatant. Und damit konnte ich meinem Chef eine fundierte Begründung geben und er genehmigte die Stegreifaufgabe!
Also: Sprich mit deinem Betreuungslehrer und dann mit deinem Schulleiter und bleib standhaft, wenn du der Überzeugung bist, keinen (große) Fehler gemacht zu haben.
Halt uns auf dem Laufenden
rfalio
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| die Sache | | von: fruusch
erstellt: 13.03.2014 21:45:44 |
wird ja immer hanebüchener.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir keine guten Noten mehr zulassen, und eine Arbeit künstlich nach unten korrigieren, nur damit der Schnitt bloß nicht unter 2,5 liegt? Für solch eine Aktion würde ich eine schriftliche Dienstanweiseung der Schulleitung einfordern und dies meinen Schülern auch so mitteilen - ansonsten hätte ich in der Klasse (zu Recht) jegliches Vertrauen und jeglichen Respekt auf längere Zeit hin verspielt.
Ich muss klar sagen, NEIN, das ist NICHT die übliche Art, wie man mit Referendaren umgeht. Ich habe keine Ahnung, welcher Teufel deine Kollegen und "Betreuer" da reitet, aber ihr Verhalten ist menschlich unter aller Sau, asozial und unkollegial. Wenn das weiter so geht, erfüllt es die klassischen Kriterien für Mobbing. Ich an deiner Stelle würde daher jegliches solches Vorkommen in einer Art Tagebuch mit Ort und Zeit festhalten, um im Zweifelsfall belegen zu können, wie man an dieser Schule mit dir umspringt. Du solltest außerdem mit jemandem aus Seminar- oder Schulleitung, dem du vertraust, das Gespräch suchen und denjenigen um Unterstützung bitten. Ein Betreuerwechsel scheint mir das Mindeste, was nötig wäre, um deine Situation zu verbessern.
Noch eine kleine Frage meinerseits: Müssen in BY tatsächlich alle Stegreifaufgaben vom SL abgesegnet werden? Hat der echt nichts besseres zu tun? Bei uns müssen nur Klassenarbeiten vom Fachbereich gesichtet werden, alle anderen schriftlichen Tests bekommt die SL nie zu Gesicht. |
| also | | von: fruusch
erstellt: 13.03.2014 23:19:40 |
das haut dem Fass jetzt endgültig den Boden aus. Wenn du nur in der besseren Klasse die Noten nach unten korrigieren sollst, widerspricht das sämtlichen Verordnungen und Gesetzen, die sich mit Leistungsfeststellungen in der Schule befassen, ganz mal davon abgesehen, dass es menschlich eine Riesensauerei wäre.
Wo bleibt da die transparente und faire Benotung? Wo bleibt da die Gleichbehandlung aller Schüler? Was hat das mit Pädagogik zu tun?
Und was lernen die Schüler daraus? Bloss nicht (positiv oder negativ) auffallen, im Mittelmaß lebt sichs am Besten. Leistung lohnt sich nicht. Wer zu gute Leistung erbringt, wird dafür abgestraft. Wer keine Leistung bringen will, muss sich nicht fürchten. Die Leistungsträger werden schon aufs Mittelmaß zurückgestutzt, dort sind sie nicht mehr so gefährlich. Lehrer sind unfair. Noten sind ein Instrument der willkürlichen Machtausübung. Mit Freude zu lernen und Interesse an einem Fach zu zeigen ist kontraprodukiv. Ich könnte diese Liste noch lange weiterführen...
Wenn das tatsächlich (gegen deinen Willen) so durchgezogen wird, haben die Schüler und ihre Eltern allen Grund, die Schule zu verklagen. Und sollte das noch an die Presse gelangen, dann kann sich die SL mal überlegen, wie man das miese Image der Schule in langjähriger Arbeit wieder ein bisschen aufpolieren kann. |
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