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Forum: "Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) "
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| Hessen ist nicht BY | | von: palim
erstellt: 07.06.2014 15:48:51 |
Es geht doch gar nicht um BY, sondern um Hessen.
In jedem BL sind die Vorgaben anders, das wissen wir doch nun schon länger und somit sind Fälle aus BY nicht einfach auf HE zu übertragen.
Silberfleck hat doch vorhin schon einen Link aufs He-Schulgesetz geschrieben.
Da steht:
§ 29
Nichterbrachte Leistungen
(1) Die nachträgliche Anfertigung von schriftlichen oder anderen Leistungsnachweisen, die
die Schülerin oder der Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen versäumt
hat, kann von der Lehrerin oder dem Lehrer verlangt werden, wenn andernfalls eine
sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Hierbei kann im Einzelfall von den
Vorgaben des § 33 Abs. 1 abgesehen werden. Eine Leistungsbeurteilung auf Grund nur
teilweise erbrachter Leistungen ist in solchen Fällen grundsätzlich zulässig.
(2) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung eines schriftlichen oder eines
anderen Leistungsnachweises, erhält sie oder er die Note „ungenügend" oder null Punkte. Das
Gleiche gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen ihr oder ihm angekündigten
schriftlichen oder anderen Leistungsnachweis ohne ausreichende Begründung versäumt.
Also liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob sie einen Leistungsnachweis erbringen lässt oder darauf verzichtet.
Versäumt der/die SuS den nachträglichen Nachweis, weil er/sie weiterhin krank geschrieben ist (ausreichende Begründung, ggf. Attest Amtsarzt?), dann würde ich das als nicht erbrachte Leistung ansehen, für die es aber einen Grund gibt. Demnach würde ich dann keine 0 Punkte setzen.
Man kann doch jemandem, der vielleicht 3 Monate von 10 SJ im KKH liegt, nicht den Abschluss verwehren.
Eine Nachprüfung im Herbst anzusetzen könnte eine Möglichkeit sein.
Palim |
| Erst mal | | von: reliente
erstellt: 07.06.2014 19:24:13 |
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich möchte noch kurz klarstellen:
Die Schüler haben alle Arbeiten mit- oder nachgeschrieben, (soweit die
Lehrer das gewünscht haben. Auch die Abschlussprüfungen wurden ALLE
mitgeschrieben, bestanden mit der Note 1, ebenso die
Präsentationsprüfung.
Es geht wirklich darum, dass Kollegen eine schlechtere Note im Zeugnis
geben, wollen, bzw. die "eigentlich" sehr gute mündliche Leistung (wie sie
selbst sagen!) schlechter bewerten, weil die anderen ja "immer" da waren.
Fazit: Wer fehlt, kann keine Eins bekommen. Und da ist es scheinbar egal,
ob entschuldigt oder unentschuldigt.....
(Es ist bei beiden das Abschlusszeugnis!)
Liebe Grüße, Reliente
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