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Forum: "Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) "

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Hessen ist nicht BYneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2014 15:48:51

Es geht doch gar nicht um BY, sondern um Hessen.

In jedem BL sind die Vorgaben anders, das wissen wir doch nun schon länger und somit sind Fälle aus BY nicht einfach auf HE zu übertragen.

Silberfleck hat doch vorhin schon einen Link aufs He-Schulgesetz geschrieben.

Da steht:
§ 29
Nichterbrachte Leistungen

(1) Die nachträgliche Anfertigung von schriftlichen oder anderen Leistungsnachweisen, die
die Schülerin oder der Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen versäumt
hat, kann von der Lehrerin oder dem Lehrer verlangt werden, wenn andernfalls eine
sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Hierbei kann im Einzelfall von den
Vorgaben des § 33 Abs. 1 abgesehen werden. Eine Leistungsbeurteilung auf Grund nur
teilweise erbrachter Leistungen ist in solchen Fällen grundsätzlich zulässig.

(2) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung eines schriftlichen oder eines
anderen Leistungsnachweises, erhält sie oder er die Note „ungenügend" oder null Punkte. Das
Gleiche gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen ihr oder ihm angekündigten
schriftlichen oder anderen Leistungsnachweis ohne ausreichende Begründung versäumt.


Also liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob sie einen Leistungsnachweis erbringen lässt oder darauf verzichtet.
Versäumt der/die SuS den nachträglichen Nachweis, weil er/sie weiterhin krank geschrieben ist (ausreichende Begründung, ggf. Attest Amtsarzt?), dann würde ich das als nicht erbrachte Leistung ansehen, für die es aber einen Grund gibt. Demnach würde ich dann keine 0 Punkte setzen.

Man kann doch jemandem, der vielleicht 3 Monate von 10 SJ im KKH liegt, nicht den Abschluss verwehren.
Eine Nachprüfung im Herbst anzusetzen könnte eine Möglichkeit sein.

Palim


Erst mal neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reliente Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2014 19:24:13

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich möchte noch kurz klarstellen:

Die Schüler haben alle Arbeiten mit- oder nachgeschrieben, (soweit die
Lehrer das gewünscht haben. Auch die Abschlussprüfungen wurden ALLE
mitgeschrieben, bestanden mit der Note 1, ebenso die
Präsentationsprüfung.

Es geht wirklich darum, dass Kollegen eine schlechtere Note im Zeugnis
geben, wollen, bzw. die "eigentlich" sehr gute mündliche Leistung (wie sie
selbst sagen!) schlechter bewerten, weil die anderen ja "immer" da waren.
Fazit: Wer fehlt, kann keine Eins bekommen. Und da ist es scheinbar egal,
ob entschuldigt oder unentschuldigt.....
(Es ist bei beiden das Abschlusszeugnis!)

Liebe Grüße, Reliente



Unmöglich!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2014 19:33:46 geändert: 07.06.2014 19:35:48

Wer fehlt, kann keine Eins bekommen. Und da ist es scheinbar egal,ob entschuldigt oder unentschuldigt.....

Das geht GAR nicht. Die Begründungen (samt Link) findest du ja hier im Thread.
Da ist aber im Kollegium seitens der SL dringender Aufklärungsbedarf gegeben.
Wenn die Schüler alle notwendigen Arbeiten und Prüfungen mitgeschrieben haben und sehr gute mündliche Leistungen geliefert haben (nur ein paar weniger), dann ist der Fall doch eindeutig. Wie kann man in solchen Fällen Schülern das Abschlusszeugnis versauen?

Ich kann manchmal nicht fassen, was in manchen Kollegien für seltsame Methoden herrschen.



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reliente Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2014 19:52:15

für die klaren Worte!

Das ist ja auch meine Meinung. Wenn aber plötzlich so viele Kollegen
etwas anderes sagen (und tun) werde ich schon unsicher.

Nach den vielen Bestätigungen hier im Forum werde ich mit dem
Schulleiter sprechen und um eine klare Anweisung bitten.


Herzlichen Dank an euch!



Hessen mkkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2014 19:56:14

Vom Justitiar seinerzeit so gesagt: bei mehr als der Hälfte der Zeit
entschuldigt gefehlt- keine Bewertung, im Zeugnis erscheint: n.b., aus
Gründen, die der Schüler nicht selbst zu verantworten hat.
Bei mehr als der Hälfte der Stunden in dem Fach unentschuldigt gefehlt:
Note 6, aus Gruenden, die der Schüler selbst zu verantworten hat,
Bei weniger Fehlzeiten wird die Leistung bewertet, die in der
Anwesenheitszeit erbracht wurde.


Einladung zu Nachprüfung/Feststellungsprüfung NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cafette Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2014 11:35:27

Hallo,

ein Schüler hat bei mir fast das ganze 2. Halbjahr gefehlt. Nun soll ich eine Prüfung ansetzen, möglichst noch vor den Ferien.
Was muss alles in die Einladung zu solch einer Prüfung? Gibt es auch Vordrucke?
Vielen Dank


@ relienteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2014 13:10:13

Das sind schon seltsame Auffassungen in Deinem Kollegium, insofern kann ich palim nur zustimmen.

Noten geben Rückmeldung über die Leistungen eines Schülers
VERHALTEN darf NICHT bewertet werden!!! Und gar nicht geht das, wenn der Schüler seine Fehlzeiten nicht selbst zu vertreten hat - ganz im Gegenteil: Wenn er dennoch sehr gute Leistngen erbringt, spricht das doch für ihn!
Ich frage mich manchmal schon, in welchem Sonnensystem einige Kollegen unterwegs sind , die haben mit einer solchen Einstellung m.E. ihren Beruf verfehlt!

Und ich wiederhole mich gerne: Ich würde den Eltern ggf. raten, gegen die Note vorzugehen, wenn Euer Schulleiter da nicht eingreift.


LG

Hesse


jedem Land seine Vorgabenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2014 13:23:01

VERHALTEN darf NICHT bewertet werden!!!

Auch das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt,
in unseren neuen Curricula (von 2006) darf das Verhalten mit bewertet werden - z.B. Musik.

Da steht nämlich
Ein angemessenes Verhalten
in musikalischen Prozessen, Rücksichtnahme und Ensemblefähigkeit werden mitbewertet.


... somit wird das Verhalten bewertet.

Palim


Argumentationshilfeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: raskolnikow Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2014 14:35:13

in der Auseinandersetzung mit deinen Kollegen:

Sehr gute Leistungen TROTZ hoher Fehlzeiten. Die Schüler
haben die Eins BESONDERS verdient!

Gruß
*ras


Schulgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2014 16:01:34

Das einzige,das hilft, ist der Blick ins bayerische
Schulgesetz. Wenn der Schulleiter unsicher ist, hilft eine
Nachfrage bei der Rechtsabteilung der Schulbehörde.

Klar ist, ein Schüler, der krankheitsbedingt fehlt, kann nicht
über seine Leistung bestraft werden. Ein Lehrer, der fehlt,
kriegt auch nicht weniger Geld.


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