|
Forum: "Nachmittagsunterricht Teilzeit"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Etwas anders | | von: ishaa
erstellt: 18.08.2014 23:43:55 |
sehe ich das. Weiß nicht, ob sich da in den letzten Jahren Grundlegendes geändert hat in NRW. Was ich vorliegen habe, ist ein Gew Ratgeber "Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen" von 1999. Und da heißt es in den Anmerkungen zu §3 der Verordnung zu § 5 SchFG (was immer das ist) unter Punkt 1.1.6 Dienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung u.a. " Bei der Stundenplangestaltung ist auf die Belange teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte - insbesondere bei familienpolitischer begründeter Teilzeit - Rücksicht zu nehmen." Und irgendwo anders (das finde ich aber gerade nicht) ist auch die Rede davon, dass der Arbeitgeber gehalten ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Ich denke, dass die SL lieber den festangestellten Menschen entgegenkommt, weil sie mit denen noch lange zu tun hat und dir mit der Befristung dann das Ungeliebte aufdrückt.
Natürlich kann man Kinder im Alter von 5 und 7 besser vormittags (Kindergarten/Schule) unterbringen!
Mein Rat: Wende dich an den Personalrat und frage in erster Linie, wer im Rahmen der Gleichstellung für dich zuständig ist, wenn eure Beauftragte erkrankt ist.
Noch was Persönliches: Ich wusste so ungefähr, wo ich suchen musste, weil ich leider vor Jahren gezwungen war, mich an den Personalrat zu wenden, weil meine Schulleitung in diesen Belangen nicht informiert war. Und jetzt (Kind groß) kann ich ganz gut mit mehr Springstunden und Nachmittagsunterricht leben, damit die Kolleginnen mit kleinen Kindern das auf die Reihe kriegen.
|
| @ishaa | | von: bakunix
erstellt: 19.08.2014 09:52:37 geändert: 20.08.2014 16:55:23 |
Lehrerarbeitszeitverordnung:
"Bei der Stundenplangestaltung ist auf die Belange teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte - insbesondere bei familienpolitischer begründeter Teilzeit - Rücksicht zu nehmen."
Ich habe den Eindruck, solche Verordnungen werden halt am grünen Tisch gemacht, ohne auf die Praktikabilität zu achten. Es gibt nicht wenige Teilzeitarbeitende, die nicht mehr Zeit in die Arbeit investieren wollen, weil sie durch Heirat finanziell gut abgesichert sind. Nicht immer sind Kinder der Grund. Und diese finanziell Bessergestellten sind dann zusätzlich durch solche Erlasse zu priveligieren? Je mehr derartige Vorschriften zu beachten sind, desto zeitlich schlechter müssen zwangsläufig die Stundenpläne jener werden, die von diesem Erlass nicht profitieren. - Auch das sollte ins Bewusstsein gerufen werden.
Aktuelles Beispiel: Zwei Kolleginnen werden an unsere Schule (GS) versetzt, beide teilzeitbeschäftigt, beide kleinere Kinder, beide haben, unabhängig voneinander, den Wunsch geäußert, erst zur zweiten Stunde mit ihrer Arbeit beginnen zu können. Ich will jetzt gar nicht an die anderen Kollegen denken, sondern an die Schüler, deren fachbezogener Unterricht nicht so umgesetzt werden kann, wie es päd. sinnvoller sein könnte, weil dann Stunden wie D, M, SU zwangsläufig in den späten Vormittag rücken müssen. |
| Danke | | von: leara169
erstellt: 19.08.2014 16:28:32 |
Zuerst einmal weiß ich jetzt, dass man keine Beiträge am Handy verfassen sollte...zumindest nicht, ohne sie wirklich gegenzulesen.
Ich muss schon sagen - und das ist mir beim Lesen anderer Foren auch aufgefallen - dass teilweise ein sehr rauer Ton herrscht. Ich habe mich zwar nicht kritisiert, aber schonn wie ein zurechtgewiesenes verwöhntes Kind gefühlt und ich mag auch nicht in eine Schublade, wie zB. Mutter, die Sonderrechte will, gesteckt werden (war vor zwei Jahren eine Woche auf Klassenfahrt,da waren die beiden drei und fünf).
Mein Vertrag gilt zwar nur für drei Monate, wird aber nach Verstreichen auf eine andere Kollegin umgeschrieben - ich bin also noch zwei Jahre an der Schule, wenn die Bezreg mitspielt. Daher möchte ich nicht jedes Jahr auf das nächste vertröstet werden.
Danke an diejenigen, die sachlich versucht haben, mir meine Frage zu beantworten.
Zum Stand der Dinge: da man in meinem Stundenplan vier Stunden (!) vergessen hatte, musste der ganze Plan heute umgeschrieben werden. Und da es tatsächlich in unserer Situation nicht zulässig ist, dass ich dreimal acht Stunden habe, ist jetzt alles relativ gut. Der freie Tag ist weg, ein Nachmittag geblieben. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|