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Forum: "Wer hat schon mal eine Stellungnahme zur Zeugnissnote geschrieben?"
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| Fehlzeiten | | von: missmarpel93
erstellt: 03.09.2014 15:03:41 |
Schüler, die krankheitsbedingt fehlen, müssen versäumten Stoff eigenständig nacharbeiten. Heißt ja nicht, dass man ihnen bei Verständnisproblemen nicht helfen darf. Man kann ihnen auch die ABs, die im Unterricht eingesetzt worden sind, über Mitschüler zukommen lassen oder mit den Eltern vereinbaren, dass sie die einmal wöchentlich abholen.
Kinder/Jugendliche, die längere Zeit im Krankenhaus oder einer Klink während der Schulzeit stationär untergbracht sind, werden über die dortige Schulstation betreut.
Fehlzeiten - ob verschuldet oder unverschuldet entstanden - sind kein Grund, keine Note zu geben. Hier in NRW gilt, nimmt ein Schüler länger als 6 Wochen am Stück am Untericht teil, hat er einen Anpruch auf Benotung. In ganz seltenen Fällen kann die Zeugniskonferenz beschließen, dass ein Schüler aufgrund erheblicher Fehlzeiten nicht bewertbar ist. Diese bemerkung kommt dann aber auch auf das Zeugnis. Die zeugniskonferenz hat dann auch das Recht festzulegen, ob der Schüler am Ende des Schuljahres versetzt, auf Probe versetzt oder nicht versetzt wird.
Also bei der stellungnahme zum widerspruch, würde ich mir jetzt "keine grauen Haare wachsen lassen". |
| NRW-Regelung | | von: missmarpel93
erstellt: 03.09.2014 17:52:29 |
Nicht ausreichende Leistungen sind nur versetzungswirksam, wenn sie fristgerecgt angemahnt worden sind. Als gemahnt gilt, wer im Halbjahreszeugnis im gleichen Fach bereits eine nicht-ausreichende Note hatte.
Theo hat in Mathe und Deutsch zum Dalbjahr eine 5, es ist absehbar, dass er 6 Wochen vor Schuljahres ende in beiden fächern die gleiche Note noch einmal erhält. ==> Es muss keine schriftliche Warnung auf den Postweg gebracht werden. Viele Schulen machen es dennoch, da die Schülerdatenbank die Reports automatisch auswirft.
Chantalle hat in D und in M eine 5 zum Halbjahr. Im zweiten Halbjahr verbessert sie sich in D, wird aber vermutlich in Englisch eine 5 bekommen. Diese 5 muss angemahnt werden, da sonst eine Nicht-Versetzung nicht rechtmäßig zustande kommt. Die Eltern haben keine Zeit zu reagieren.
Wenn in dem Fall, der der Diskussion zugrunde liegt, kein "Blauer Brief" geschrieben worden ist, dann kann man sich die Notenbegründung auch gleich klemmen. Blöd ist, wenn man in seinen Fächern korrekt gemahnt hat, die anderen 5er in anderen fächern nicht angemahnt worden sind und deshalb nicht versetzungswirksam sind, dann hat man den gesamten Stress, weil die Eltern auf Biegen und Brechen die Versetzung erreichen wollen und deshalb die einzigen versetzungsrelevanten Notengebungen angreifen. wird nur in einem fall per Gerichtsbeschluss die Note heraufgesetzt, wird der Schüler in die nächst höhere Klasse versetzt obwohl die durchschnittsnote seines Zeugnisses bei 4,9 liegt (wir gehen mal von einer 3 in Sport aus)
So ist halt das Leben in einem Rechtsstaat ... |
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