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Forum: "Wer hat schon mal eine Stellungnahme zur Zeugnissnote geschrieben?"

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Wenn das so ist,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 13:48:18

dann ist es doch für das Kind gut, das Jahr zu wiederholen und neues
Selbstvertrauen aufzubauen.


Individualisierungsideologieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 14:10:42

Gab es während der Fehlzeiten keinen Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule? Die Frage ist, ob die Situation so hätte kumulieren müssen. Eine Klassenkonferenz hätte evtl. die Sachlage problematisiert.

Die Individualisierungsideologie der Pädagogik scheint solche Klagen herauszufordern. Ihr hättet erkennen müssen, dass wegen der Fehltage die Leistungen superb waren und nicht mangelhaft.


Ich finde es ganz schwierig,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 14:37:06 geändert: 03.09.2014 14:38:59

jetzt irgendeinen Kommentar zur Sachlage abzugeben, weil wir viel zu wenig wissen.

Im Zweifelsfall ist meine Einstellung, wenn die Eltern es unbedingt wollen, dann geht das Kind eben weiter. Ich muss das letzten Endes nicht verantworten. Das Kind muss diese Entscheidung ausbaden und wenn die Eltern meinen, diese Lernausfällen seien durch den hohen Krankenstand nur temporär begrenzt, dann lasse ich mich gern positiv überraschen.


Fehlzeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 15:03:41

Schüler, die krankheitsbedingt fehlen, müssen versäumten Stoff eigenständig nacharbeiten. Heißt ja nicht, dass man ihnen bei Verständnisproblemen nicht helfen darf. Man kann ihnen auch die ABs, die im Unterricht eingesetzt worden sind, über Mitschüler zukommen lassen oder mit den Eltern vereinbaren, dass sie die einmal wöchentlich abholen.

Kinder/Jugendliche, die längere Zeit im Krankenhaus oder einer Klink während der Schulzeit stationär untergbracht sind, werden über die dortige Schulstation betreut.

Fehlzeiten - ob verschuldet oder unverschuldet entstanden - sind kein Grund, keine Note zu geben. Hier in NRW gilt, nimmt ein Schüler länger als 6 Wochen am Stück am Untericht teil, hat er einen Anpruch auf Benotung. In ganz seltenen Fällen kann die Zeugniskonferenz beschließen, dass ein Schüler aufgrund erheblicher Fehlzeiten nicht bewertbar ist. Diese bemerkung kommt dann aber auch auf das Zeugnis. Die zeugniskonferenz hat dann auch das Recht festzulegen, ob der Schüler am Ende des Schuljahres versetzt, auf Probe versetzt oder nicht versetzt wird.

Also bei der stellungnahme zum widerspruch, würde ich mir jetzt "keine grauen Haare wachsen lassen".


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 15:36:42 geändert: 03.09.2014 15:40:17

so,wie ich das lese, bekam der schüler ja während des jahres (mehrmals?) eine negative note auf bestimmte arbeiten.
haben da die eltern reagiert? (hätten sie ja auch schon kontakt aufnehmen können)

bei uns (Ö) muss rechtzeitig (6 wochen vor schulschluss) eine "warnung" an die eltern raus , dass der schüler gefährdet ist. erfolgt diese warnung nicht an die eltern, geht bei uns jeder einspruch bei "nicht genügend" durch (formfehler) und die note ist hinfällig.

muss bei euch "gemahnt" werden?


Ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 16:05:27

bei uns wird auch ein paar Wochen vor den Jahreszeugnissen in den sogenannten Blaue-Briefe-Konferenzen gemahnt, allerdings nur, wenn eine solche Warnung nicht schon im Halbjahr im Zeugnis stand, also bei einer Verschlechterung ausschließlich im 2. Halbjahr.

Ohne Warnung kein Sitzenbleiben. Das dürfte in allen Bundesländern ähnlich geregelt sein, denke ich.


NRW-Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 17:52:29

Nicht ausreichende Leistungen sind nur versetzungswirksam, wenn sie fristgerecgt angemahnt worden sind. Als gemahnt gilt, wer im Halbjahreszeugnis im gleichen Fach bereits eine nicht-ausreichende Note hatte.

Theo hat in Mathe und Deutsch zum Dalbjahr eine 5, es ist absehbar, dass er 6 Wochen vor Schuljahres ende in beiden fächern die gleiche Note noch einmal erhält. ==> Es muss keine schriftliche Warnung auf den Postweg gebracht werden. Viele Schulen machen es dennoch, da die Schülerdatenbank die Reports automatisch auswirft.

Chantalle hat in D und in M eine 5 zum Halbjahr. Im zweiten Halbjahr verbessert sie sich in D, wird aber vermutlich in Englisch eine 5 bekommen. Diese 5 muss angemahnt werden, da sonst eine Nicht-Versetzung nicht rechtmäßig zustande kommt. Die Eltern haben keine Zeit zu reagieren.

Wenn in dem Fall, der der Diskussion zugrunde liegt, kein "Blauer Brief" geschrieben worden ist, dann kann man sich die Notenbegründung auch gleich klemmen. Blöd ist, wenn man in seinen Fächern korrekt gemahnt hat, die anderen 5er in anderen fächern nicht angemahnt worden sind und deshalb nicht versetzungswirksam sind, dann hat man den gesamten Stress, weil die Eltern auf Biegen und Brechen die Versetzung erreichen wollen und deshalb die einzigen versetzungsrelevanten Notengebungen angreifen. wird nur in einem fall per Gerichtsbeschluss die Note heraufgesetzt, wird der Schüler in die nächst höhere Klasse versetzt obwohl die durchschnittsnote seines Zeugnisses bei 4,9 liegt (wir gehen mal von einer 3 in Sport aus)

So ist halt das Leben in einem Rechtsstaat ...


weitere Infosneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2014 12:00:36 geändert: 04.09.2014 12:03:00

Der Schüler hat die Klasse bereits wiederholt, so dass die Zeugniskonferenz aufgrund des Notenbildes nur entschieden hat zwischen Überweisung an eine andere Schulform oder ein weiteres Wiederholen der Klasse. Letzteres wurde als unpädagogisch (Altersunterschied usw.) abgelehnt.
Gemahnt wurde rechtzeitig, es gab auch Gespräche mit Eltern und Schulleitung aufgrund der Fehlzeiten. Der S war ab dem 2. Schulhalbjahr attestpflichtig.
Die Eltern argumentieren jetzt, dass er aufgrund seiner vielen Fehltage (fast 80) von uns falsch bewertet wurde.
Ich kann ja berichten, was bei rauskommt, wird sich aber bestimmt hinziehen.


Fehlstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2014 14:52:22

Wie hoch ist denn der Anteil der unentschuldigten Fehlstunden? Oder sind alle Fehlstunden durch die Atteste abgedeckt? Wenn nicht, dann hat man hier sehr viel Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Es bedarf aber der ausführlichen Darlegung der unentschuldigten Fehlzeiten und zwar stundengenau.

Wenn alle Stricke reißen, muss eine Leistungsfeststellungsprüfung angesetzt werden, um den Leistungsstand zu überpüfen und an Hand der festgestellten Leistungen ein neuer Versetzungsbeschluss her.


Fehlstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.09.2014 09:02:42

meines Erachtens sind alle Fehltage entschuldigt. Allerdings Dachte man immer der Schüler komme nach drei Tagen wieder (durch Mutter und Mitschüler so mitgeteilt) und dann kam er doch nicht und so wurden aus drei tagen mal eben vier Wochen.


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