Die Schule bekommt kein Geld für Schulfahrten, dafür gibt es keinen Budgetposten.
Lehrkräfte planen eine Fahrt. Sie müssen sehen, ob die anfallenden Kosten mit den von der Schulkonferenz beschlossenen Obergrenzen vereinbar sind.
Mit dem Antrag auf mehrtägige Wanderfahrten ist der Kostenplan für die Fahrt bei der SL einzureichen. Wenn die fahrt genehmigt ist, bekommen die Eltern den aufgeschlüselten Kostenplan mit den anderen Infos. Die Eltern zahlen die Beträge entweder selbst, oder sie werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Die lehrer tragen zunächst ihren Kostenanteil selbst.
Nach der Wanderfahrt, die für Lehrkräfte eine Dienstreise ist, haben sie Anspruch auf Rückerstattung der ihnen entstandenen Kosten. Diese werden, sofern die fahrt/Dienstreise ordnungsgemäß angemeldet worden ist, von der personalführenden Stelle zurückerstattet.
Die Bez.-Reg hat anteilig am Etatposten im Landeshaushalt eine Summe x zu Beginn des Haushaltsjahres, um Reisekosten, die für Fahrten aufgewandt worden sind, zurückzuerstatten. Durch die Anmeldung der fahrten mit Kostenplan weiß sie, wie viel Fahrten noch genehmigt werden können, bevor sie den Schulleitungen per Dienstbesprechung mitteilt, die zur Verfügung stehenden Finazmittel reichen nicht mehr aus, weitere Fahrtkostenerstattungen zu leisten. Da sie gesetzlich zur Erstattung verpflichtet ist, aber keine Mittel mehr hat dieser Verpflichtung nachzukommen, darf sie weitere Ansprüche gar nicht mehr entstehen lassen. Folglich weist sie die SL an, keine wanderfahrten mehr zu genehmigen.