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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"
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| @ tanteerna | | von: ladysheep
erstellt: 19.09.2014 19:53:30 |
Du solltest den Vater wirklich an "höhere" Stellen verweisen, wenn er meint, sich beschweren zu müssen! So einen Mist muss man sich doch nicht antun.
Ohne die genaue Rechtslage zu kennen, gehe ich mal davon aus, dass es auch in BW normal ist, dass Grundschüler Hausaufgaben aufbekommen. Also bekommt sein Kind auch welche. Wenn andere Kinder der Klasse davon befreit werden, weil sie nachmittags Unterricht haben, kann er daraus doch nun wirklich keine Diskriminierung herleiten!
Angenommen, der Religionsunterricht würde an eurer Schule ersatzlos gestrichen, und das müsste ihm doch vermutlich zusagen, dann gäbe es keinen Nachmittagsunterricht mehr und alle hätten Hausaufgaben auf. Demnach macht es für sein Kind überhaupt keinen Unterschied, ob seine Klassenkameraden zum Reliunterricht gehen oder nicht bzw. ob es ihn gibt oder nicht. Wo also soll da eine Diskriminierung vorliegen?? |
| Prinzipiell | | von: caldeirao
erstellt: 19.09.2014 20:52:35 |
hat aus meiner Sicht der Vater Recht. Es ist m.E. sogar im Grundgesetz verankert, dass Staat und Religion getrennt sind, Religionsfreiheit besteht usw. Dass das in der praktischen Umsetzung aus meiner sicht ein paar Schlupflöcher gibt, die das umgehen ist eine andere Sache. Ein Beispiel ist der Religionsunterricht, ein anderes, dass der Staat die Kirchensteuer eintreibt usw.
Du bist da die falsche Anlaufstation, wenn er diese Dinge anspricht. Vielleicht hilft es ja, wenn Du dem Vater Recht gibst, aber auf die gesetzlichen Grundlagen verweist und ihm dann die Stelle der Beschwerde mitteilst.
Vielleicht bestellst Du Dir den Vater auch mal in die Schule, zeigst Dein vollstes Verständnis für seine Meinung, dass Du Dich dagegen nicht auflehnen willst, weil Du persönlich es nicht so dramatisch siehst und Deine Kraft lieber in den Lernprozess der Kinder legen willst. Frage ihn auch, was die Diskussionen mit Dir bringen soll, du kannst es auch nicht ändern und wenn Du auch noch Beamtin bist, dann bist Du Staatsdiener, dann sind dir noch mehr die Hände gebunden. Gib ihm vielleicht Adressen, wo er sich engagieren kann, damit das beendet wird. Aber Du willst eben lieber Deine Kraft in die Kinder geben als irgendwelche Grundsatzdiskussionen zu führen, die Du nicht ändern kannst.
Was das begehen religöser Feste und Traditionen betrifft, das gab es sogar in der DDR-Schule, obwohl die Kirche verpönt war. Aber Adventssingen, Osterbasteleien usw. soetwas gab es auch. Das sind einfach Traditionen, die eng mit unseren Wurzeln verbunden sind. Man muss ja nicht gerade in Musik "OH lasset uns anbeten ..." singen, aber man muss auch nicht seine Vergangenheit verteufeln. |
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