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Forum: "Brief an Eltern von SchülerInnen nichtdeutscher Herkunft - in vielen Sprachen"
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| So | | von: palim
erstellt: 21.10.2014 23:37:59 |
ein erster Entwurf ist nun unter
http://www.4teachers.de/?action=show&id=6057&page=0 (DaZ - Fundgrube) eingestellt.
Bevor es ans Übersetzen geht, wäre es toll, wenn ihr den Brief erst einmal lest und ggf. Ergänzungswünsche oder Formulierungsänderungen hier einstellt.
Gedacht ist alles als Angebot und "Baukasten", man kann sich die Sätze zusammensuchen, die man dringend braucht.
Vielleicht haben wir ja auch noch etwas vergessen?!
Besonders schwierig fand ich den Abschnitt dazu, dass Kinder ehrlich fragen sollen und nicht bestraft werden dürfen. Mein letztes Kind aus Syrien hat uns von schlimmen Strafen berichtet, wenn man etwas nicht wusste oder nicht konnte. Vielleicht findet da jemand eine bessere Forumulierung. (Wer es später nicht im Brief haben möchte, kann es ja dann löschen).
Palim |
| eine kleine Hilfe zum Übersetzung | | von: missmass
erstellt: 22.10.2014 12:14:22 |
Hallo,
ich weiß, dass ich mit dem Übersetzung noch warten soll, aber ich habe den geplanten Brief gelesen,und es gibt für mich einige Unklarheiten. Könnt ihr mir darin helfen?
1. Bei den Fächern steht: "Sie können abwählen" Sollte das heißen, dass die Eltern sagen, "Nein danke, wir möchten keinen Religionsunterricht." Also das Wort "abwählen" ist für mich nicht ganz klar. abwählen= nicht wählen; abgeben ???
2. Bei den Schulbüchern steht: "einen Antrag zur Erstattung"
Bin ich richtig, wenn ich denke, das bedeutet: die Eltern sollen schriftlich darum bitten /bei den angegebenen Personen oder Institutionen/, dass die von ihnen gekauften Bücher für sie bezahlt werden ????
3. Noch immer bei den Schulbüchern. Was ist ein "Leistungbescheid" ??? Eine Rechnung oder eine Quittung? Das Wort vertehe ich leider gar nicht. :(
4. Beim "Schulsachen kaufen": der Satzanfang -"Wenn Sie keine Möglichkeit haben" - unter dem Wort "Möglichkeit" wird nur schön ausgedrückt: "Wenn Sie kein GELD haben"??? Oder auch etwas anderes?
5. Was ist "FGTS"? Ganztägige Schule? Und was bedeutet dann F?
Alles andere ist für mich klar.
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG
Magdalena |
| erstmal danke | | von: janne60
erstellt: 22.10.2014 13:09:29 geändert: 22.10.2014 13:12:30 |
an docman für die Ergänzungen, können wir leicht einflicken.
@missmass
Deine Fragen, so gut ich sie beantworten kann:
1. abwählen= nicht wählen; abgeben ???
Abwählen im Sinne von "Du bist nicht zur Teilnahme verpflichtet"
2. Bei den Schulbüchern steht: "einen Antrag zur Erstattung"
Bin ich richtig, wenn ich denke, das bedeutet: die Eltern sollen schriftlich darum bitten /bei den angegebenen Personen oder Institutionen/, dass die von ihnen gekauften Bücher für sie bezahlt werden ????
Es gibt womöglich unterschiedliche Stellen je nach Bundesland. Für die Bücher ist in der Regel der Schulträger zuständig. Es gibt aber auch Länder mit Lehrmittelfreiheit. Vielleicht sollten wir diesen Absatz doch so allgemein halten bzw. auf den Schulbuchkoordinator verweisen (und es an jeder Schule individuell regeln)
3. Noch immer bei den Schulbüchern. Was ist ein "Leistungbescheid" ??? Eine Rechnung oder eine Quittung? Das Wort vertehe ich leider gar nicht. :(
Das ist der Bescheid, in dem steht, dass Kinder von der Schulbuch-Zahlung befreit sind (z.B. H4-Empfänger), den können die Eltern beim zuständigen Amt erhalten, nachdem sie das Bildungs-und Teilhabepaket beantragt haben.
4. Beim "Schulsachen kaufen": der Satzanfang -"Wenn Sie keine Möglichkeit haben" - unter dem Wort "Möglichkeit" wird nur schön ausgedrückt: "Wenn Sie kein GELD haben"??? Oder auch etwas anderes?
Naja, es wird wohl z.T. am Geld liegen, z.T. aber auch an der Wahl der Geschäfte und hier wiederum an der Kommunikation. Generell geht es um die Schwierigkeit, in einem fremden Land Dinge zu kaufen, die man nicht benennen kann.
5. Was ist "FGTS"? Ganztägige Schule? Und was bedeutet dann F?
Das ist Freiwillige GanzTagsSchule und bezieht sich auf den Nachmittagsbereich. Dort muss man sich gesondert anmelden, und es geht um die Betreuung nach der Unterrichtszeit (d.h. Mittagessen, Hausaufgaben, Freizeitangebote). Dieses Betreuungsangebot ist kostenpflichtig, kann aber (wie oben) durch das Bildungs-und Teilhabepaket abgedeckt werden.
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