|
Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| @fisheep | | von: fruusch
erstellt: 23.10.2014 16:20:38 |
Das Strafrecht unterscheidet nicht zwischen eigenen und fremden Kindern, auch wenn das in einigen Köpfen noch so herumgeistert. Gewalt, in welcher Form auch immer, hat in der Kindererziehung keinen Platz!
Ein Lehrer, vor allem als Beamter, verliert nicht so schnell seinen Arbeitsplatz wie ein Busfahrer, insofern finde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde immer noch angebracht, auch wenn es eine Entschuldigung gibt. Diese kann sich im Verfahren ja auch mildernd auswirken, in der Akte sollte es aber trotzdem stehen.
Das Verhalten des Kindes steht jedenfalls auf einem ganz anderen Blatt und sollte auch gesondert verhandelt werden. Lag Fehlverhalten vor, muss das natürlich auch entsprechend geahndet werden, aber es darf auf keinen Fall mit der körperlichen Züchtigung in Verbindung gebracht werden oder darf diese gar entschuldigen! "Hättest du nicht, dann hätte er nicht..." sendet das falsche Signal an alle Beteiligten.
Die einzige Ausnahme dabei wäre die reine Selbstverteidigung zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben. Danach klingt dieser Fall allerdings nicht, vor allem, weil dann eine Ohrfeige kaum ausreichen würde. |
| zu hbeilmann | | von: fisheep
erstellt: 23.10.2014 17:08:41 |
Da kann man wirklich nur hoffen, dass die Personen, die hoffentlich bei den Gesprächen eingebunden werden, das so gut differenziert sehen, wie in genanntem Beitrag erwähnt. Wie das mit der rechtlichen Seite für den betroffenen Lehrer aussieht, werden diejenigen, die darüber zu urteilen haben, schon hoffentlich richtig machen, so dass aus dieser Situation die richtigen Konsequenzen gezogen werden können. Und dennoch hoffe ich auf einen gangbaren Weg für alle Beteiligten, weil eben auch sie nur Menschen sind, denen auch mal Fehler unterlaufen - sowohl die Schülerin als auch der Lehrer. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|