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Forum: "Wie viele Klassenarbeiten pro Woche sind erlaubt bzw. zählen Nachschriften dazu?"

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Genehmigungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2014 21:21:54 geändert: 17.12.2014 21:22:35

Freistellen würde ich es dem Schüler nicht, denn das kann, wenn es ganz schlecht läuft, nach hinten losgehen:

Der Schüler sagt ja und ist bereit - schreibt dann aber ne schlechte Note - und dann könnte er sich berechtigterweise beschweren, dass es ja eine 'überzählige' Arbeit war - und dann hast du ein Problem, den DU hast dich nicht an die Regelung gehalten.

Dann lieber - wie in eurem Schulgesetz vorgesehen - Ausnahmegenehmigung vom SL einholen - dann bist du raus aus der Nummer.

Halt dich an die Regelung eures Schulgesetzes, das ist eindeutig - und lass den Schüler im neuen Jahr nachschreiben oder eine mündliche Überprüfung ablegen.


Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2014 16:16:34

Es dürfen keine zwei Arbeiten - Klassenarbeiten und schriftliche Tests - an einem Tag terminiert werden.
Test dürfen max 20 Minuten dauern und nur den Inhalt der letzten 14 Tage umfassen.
In einer Woche sind maximal zwei Klassenarbeiten und ein Test zulässig.
Die nachschreibtermine (zentral) sind so zu legen, dass es keine Überschneidungen mit anderen Fächern gibt.
Klassenarbeiten - auch Nachschreibtermine - in den Hauptfächern haben generellen Vorrang vor den sonstigen Fächern.
Kommt kein Nachchreibtermin zustande kann ggf. eine leistungsfeststellungsprüfung angesetzt werden, wenn der Schüler anders nicht zu benoten ist.

Für Nachschreibtermine gilt, dass der Schüler kurz nach Beendigung seiner Fehlzeit die Klassenarbeit nachzuholen hat. Das kann im Einzelfall ganz schön hart werden - für den betroffenen Schüler.


@missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2014 19:38:35

das ist bundeslandabhängig


ja undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2014 19:59:04

Staatsorga habe ich auch gehört, zwei zweite Staatsexamina ebenfalls. - Du erzählst mir folgich nichts Neues. Und das ich hier häufig betone in NRW zu unterrichten wird mir sonst bei jeder sich bietenden Möglichkeit vorgeworfen.


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2014 20:23:58



@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2014 01:07:50 geändert: 19.12.2014 01:10:34

Wenn du schon so ausführlich schreibst, dann vergiss bitte diesen Absatz nicht:

6.1.3
Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden. Für Nachschreibetermine kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Ausnahmen zulassen.

Den Link mit den entsprechenden §§ für NRW hatte ich schon auf Seite 1 gepostet.


lupine
Auch du hast den Link offensichtlich nicht gelesen, sonst hättest du nicht nachgefragt


Klar, lass doch schreiben!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2014 06:57:16

Bei uns gilt die Regelung: wenn ein Kind lange krank war, darf man die Arbeit nicht direkt danach nachschreiben lassen.
War das Kind nur an dem einen Tag krank, dann schon.

Eine Überlegung wäre es aber auch wert, ob das Nachschreiben überhaupt sein muss, ob nicht sowieso genügend Noten zusammen kommen.
Vor allem jetzt, wo sich vor den Ferien die Arbeiten häufen. Da frage ich mich schon seit Jahren, warum die Kollegen das so schlecht planen, dass die Kinder so in Stress geraten. Das muss nicht sein, wenn man lange voraus die Termine schon festlegt.

@klexel: Mir gefällt es nicht, dass du lupine so maßregelst und ihr das Nichtlesen von irgendwelchen Paragraphen vorwirfst.
Sie hat eine einfache Frage gestellt, die man einfach beantworten kann. Und so würde ich mir das als Fragestellerin auch wünschen: klare Antwort, ohne dass mir eins aufs Dach geschlagen wird und ich dann wie Depp dastehe, weil ich mich getraut habe, eine Frage zu stellen.
Ich befürchte, das war ihre letzte Frage hier in 4t.


Lernzielkontrollenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: huegel04 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2014 07:02:02 geändert: 19.12.2014 07:06:47

Zitat: Aber ich appelliere an alle LuL. Ich verstehe nicht, wie man die SuS in der letzten Woche vor Weihnachten mit 2 oder 3 Klassenarbeiten bombardieren kann. Krauchen wir nicht irgendwo alle auf dem Zahnfleisch und ersehnen die Weihnachtsferien? Von den SuS erwarten wir in solchen Situationen Höchstleistungen und das über 14 Tage komprimiert.

Seh ich genauso. Vor allem stelle ich die Frage, warum in Geschichte und Erdkunde und Physik und Chemie ne KLassenarbeit geschrieben werden muss?? Und dann noch kurz vor Weihnachten?
Wir haben bei uns in der Schule für Chemie und Physik den Stoffverteilungsplan so umgestellt, dass 2 Lernzielkontrollen pro Halbjahr nötig sind.
Viel weniger Aufwand - viel besseres Ergebnis.
Gruß

Hügel


@sahara14neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2014 16:45:23

Nur sollte man vermeiden, wie ein depp dazustehen. Um das zu verhindern genügt in NRW ein kurzer Blick in die BASS.

Nur Lehrkräfte sind die einzigen Beamten die sich in der Regel einen Schei--freck um rechtliche Bestimmungen kümmern und von pädagogischer Freiheitträumen.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2014 16:47:51

Warum habe ich wohl die zentralen Nachschreibtermine erwähnt. Diese können nämlich nur von der SL terminiert werden, da sie ja auch eine Aufsicht abstellen und einen Raum bereitstellen muss.


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