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Forum: "Sek.I : Schülerakten einsehen"

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@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 11:04:04

Deine Frage müsste doch durch ein paar Anrufe an SekI-Schulen zu klären sein. Klar ist, dass die aufnehmende Schule mit einem Zeugnis ihre neue Akte anlegt, nämlich mit dem der Grundschule, das die Schüler bei der Anmeldung abgeben. Das von dir geschilderte Problem habe ich selbst vor vielen Jahren erlebt, als ich auf einem Elternabend meiner Tochter erfuhr, dass die Klassenlehrerin (Kl. 5 Gym) keine Einsicht in die Entwicklungsberichte ihrer Schüler bekäme.
Just zu dieser Zeit hatte ich in wochenlanger Arbeit meine eigenen 4.Klass-Entwicklungsberichte verfasst (25 an der Zahl) und war über diese Aussage entsprechend entsetzt und fassungslos. Was ich nicht beurteilen kann, ist, ob dies ein Einzelfall oder gängige Praxis war.
Andererseits habe ich auch erlebt, dass der Entwicklungsbericht fortgeschrieben wird (Ende Kl. 5) und als Abschlussbericht in Kl.6 endet. Das würde ja heißen, dass die Lehrer auch reingucken dürfen. Das scheint aber von Schule zu Schule verschieden zu sein, denn bei meinen 3 Kindern gab es das o.g. Vorgehen nur ein Mal.
Wie gesagt, ich würde einfach mal rumtelefonieren und nachfragen.


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 12:03:02

In RLP müssen die Schülerakten "gereinigt" werden, damit der Schüler bei einer anderen Schule einen unvoreingenommenen Neustart hinlegen kann. Diese "Reinigung" ist wohl auslegbar.


Akten anfordernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathilein08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 13:08:30

Bei uns verbleiben die Schülerakten bei den jeweiligen Schulen. Ich habe derzeit eine fünfte Klasse, in der 5 lernbehinderte Schülerinnen und Schüler sind. Wir haben also die Eltern gebeten uns eine Erlaubnis zur Einsicht in die Schülerakten der Grundschulen zu geben. Wir wollten einfach einen Überblick über die bisherigen Fördermaßnahmen bekommen.
Das hat reibungslos geklappt. Allerdings waren die Akten zum Teil von den Grundschulen "bereinigt". Meine Co hatte vor ihrer Versetzung zu uns an einigen dieser Akten mitgewirkt. Einige Teile fehlten...

Sollten die Eltern ihr Einverständnis nicht geben, erhälst du keine Einsicht in die Akten!

Ich hoffe, das hilft dir!


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 13:54:45

Ich habe kein Problem damit, sondern bin nur neugierig, wie das gehandhabt wird... und überrascht, dass auch dieser Aspekt so unteschiedlich ist.

Wir geben die Schülerakte weiter ... und meiner Meinung nach sollte da alles drin sein, was man dokumentiert hat. Schließlich geht es doch darum, die Lernentwicklung zu begleiten, oder?
Und wenn die SekI-Schulen dann jammern, dass sie einen Anbau benötigen, weil sie der Akten nicht Herr werden und sie nicht lagern können, kann die Landesregierung ja mal überlegen, was an Dokumentation wirklich wichtig ist.

In Nds. wandern die Schülerakten auch mit.
Ich wundere mich dann eher, dass LuL dort nicht hineingucken.

Aber offenbar gibt es eben auch andere Regelungen.

Palim


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 14:08:21

"Wir geben die Schülerakte weiter ... und meiner Meinung nach sollte da alles drin sein, was man dokumentiert hat."

Es gibt ja auch eine Lehrerakte. In RLP muss diese, wenn eine Lehrkraft geht, vernichtet werden. Die neue Schule erfährt nix, um den Neustart möglichst neutral zu gestalten. Nur die übergeordnete Behörde führt die Akte dauerhaft.


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von: gsrumpus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 15:27:37

Ich unterrichte an einer Förderschule in Bayern. Die Schülerakten kann ich entweder verschlossen im Pult aufbewahren oder im Lehrerzimmer.
Unsere Akten bestehen aus zwei Teilen: der Schülerakte und der sonderpädagogischen Akte.
Wechselt ein Schuler auf eine öffentliche Schule, so bekommt diese nur die Schülerakte, mit Zeugnissen, etc, evtl. LRS-Bescheinigung etc. Testergebnisse werden in der Regel nicht weitergegeben.
Von den abgebenden Schulen fordern wir die Schülerakten an. Ist die abgebende Schule auch eine Förderschule, oder war der Schüler schon einmal auf einer Förderschule, so fordern wir beide Akten an.
Schwierig ist es an Dokumente aus Baden-Württemberg zu kommen. Da hatte ich bisher immer eine dürftige Akte. Mal nur die Zeugnisse, mal gar nichts!
Aus Hessen, wie auch Bayern erhalten wir gut die vergangene Dokumentation, wobei auffällt, dass Lehrer sehr unterschiedlich die Akten pflegen. Manchmal ist ganz viel Korrespondenz mit anderen Stellen dabei und sämtliche Tests - in der Schülerakte. Das ist hilfreich, sollte aber wohl eher nicht so sein, da die Akte nicht bereinigt wurde. Eine Akte hatte ich auch aus Thüringen, auch diese eine (nicht repräsentativ) war stark bereinigt und es fehlten die Zeugnisse der ersten 5 Jahrgänge, was aber auch am häufigen Wohnortwechsel liegen kann.
Für jeden abgehenden Schüler muss ich ein mehrere Seiten umfassenden Bericht schreiben. Da fände ich es schon schwierig, wenn der von niemanden (auch in Folgejahren)gelesen werden könnte. Das bedeuet ja häufig auch eine erneute Diagnostik, etc.

Ich verstehe die Idee, dass Schüler nicht vorbelastet an der neuen Schule angekündigt werden sollen ... aber meine Erfahrung zeigt, dass meist schon einige Unterrichtswochen ins Land gezogen sind, bis die Akten überhaupt ankommen. Wenn dann ein Lehrer gezielt nach Informationen sucht, hat er ja schon ein grobes Bild von dem Schüler vor Augen, dass sich durch weitere Informationen entweder verfestigt oder auflöst, was ihm hilft schneller professionell zu handeln. Sei es durch weitere Förderung inner- oder außerschulisch oder ein besseres Verständis für das Elternhaus oder dem Einleiten weiterer Maßnahmen...


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 15:41:52

Bezüglich der Personalnebenakte wird mir jetzt zumindest klar, warum ich diese nicht bekam, als ich sie von einer Kollegin anforderte, die aus der Pfalz zu uns wechselte (Saarland). Da greift dann wohl das Länderrecht der abgebenden Schule.
Bei uns ist es so, dass die Nebenakte mit der Person wandert. Wird ein Lehrer versetzt, muss die Akte an die neue Schule geschickt werden. Bereinigt wird nur, wenn z.B. eine Aktennotiz drin ist, die nach 3 Jahren verjährt, die muss dann vorher noch raus.
Ich finde es ohnehin Quatsch, dass wir diese Personalakte an der Schule führen müssen, da sie am Ministerium sowieso besteht (wenn jemand mich mit einer plausiblen Begründung überzeugen mag, dann bittesehr).


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 17:28:38

Durch die Aktenvernichtung geschützt sind die sogenannten Wanderpokale, die an keiner Schule sich einfügen können, durch merkwürdige pädagogische Auffassungen oder dauernde Unterlassung ihrer Arbeit jeder Schule schaden. Die übergeordnete Behörde lässt die neue Schule darüber bewusst im Unklaren. Das ist schon ein Politikum, weil den Schulen keine Möglichkeit geboten wird, Personalentwicklung zu betreiben.


tja, aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2015 19:03:18

doch eben nicht überall. Die Wanderpokale gibt es bei uns genauso, ungeachtet der Akte, die mit ihnen wandert und es interessiert echt niemanden, was da drin steht, wir müssen sie nur verwalten (und was die Pokale betrifft, gilt: Wie ne heiße Kartoffel so schnell wie möglich weitergeben)


Argument in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2015 14:15:06

für die Bereinigung der Schülerakte beim Wechsel ist der
Datenschutz. Da der Datenschutz aber in den GS genau so
gehandhabt wird wie in den weiterführenden Schulen und
(zumindest) innerhalb des Bundeslandes gleich sind, ist diese
Argumentation nicht nachvollziehbar.
Gerade wenn es um Nachteilsausgleich und Förderung geht, ist
eine Bereinigung oft zum Nachteil der Schüler.


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