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Forum: "Sek.I : Schülerakten einsehen"
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| @palim | | von: janne60
erstellt: 07.02.2015 11:04:04 |
Deine Frage müsste doch durch ein paar Anrufe an SekI-Schulen zu klären sein. Klar ist, dass die aufnehmende Schule mit einem Zeugnis ihre neue Akte anlegt, nämlich mit dem der Grundschule, das die Schüler bei der Anmeldung abgeben. Das von dir geschilderte Problem habe ich selbst vor vielen Jahren erlebt, als ich auf einem Elternabend meiner Tochter erfuhr, dass die Klassenlehrerin (Kl. 5 Gym) keine Einsicht in die Entwicklungsberichte ihrer Schüler bekäme.
Just zu dieser Zeit hatte ich in wochenlanger Arbeit meine eigenen 4.Klass-Entwicklungsberichte verfasst (25 an der Zahl) und war über diese Aussage entsprechend entsetzt und fassungslos. Was ich nicht beurteilen kann, ist, ob dies ein Einzelfall oder gängige Praxis war.
Andererseits habe ich auch erlebt, dass der Entwicklungsbericht fortgeschrieben wird (Ende Kl. 5) und als Abschlussbericht in Kl.6 endet. Das würde ja heißen, dass die Lehrer auch reingucken dürfen. Das scheint aber von Schule zu Schule verschieden zu sein, denn bei meinen 3 Kindern gab es das o.g. Vorgehen nur ein Mal.
Wie gesagt, ich würde einfach mal rumtelefonieren und nachfragen. |
| erstaunlich | | von: palim
erstellt: 07.02.2015 13:54:45 |
Ich habe kein Problem damit, sondern bin nur neugierig, wie das gehandhabt wird... und überrascht, dass auch dieser Aspekt so unteschiedlich ist.
Wir geben die Schülerakte weiter ... und meiner Meinung nach sollte da alles drin sein, was man dokumentiert hat. Schließlich geht es doch darum, die Lernentwicklung zu begleiten, oder?
Und wenn die SekI-Schulen dann jammern, dass sie einen Anbau benötigen, weil sie der Akten nicht Herr werden und sie nicht lagern können, kann die Landesregierung ja mal überlegen, was an Dokumentation wirklich wichtig ist.
In Nds. wandern die Schülerakten auch mit.
Ich wundere mich dann eher, dass LuL dort nicht hineingucken.
Aber offenbar gibt es eben auch andere Regelungen.
Palim |
| Palim | | von: gsrumpus
erstellt: 07.02.2015 15:27:37 |
Ich unterrichte an einer Förderschule in Bayern. Die Schülerakten kann ich entweder verschlossen im Pult aufbewahren oder im Lehrerzimmer.
Unsere Akten bestehen aus zwei Teilen: der Schülerakte und der sonderpädagogischen Akte.
Wechselt ein Schuler auf eine öffentliche Schule, so bekommt diese nur die Schülerakte, mit Zeugnissen, etc, evtl. LRS-Bescheinigung etc. Testergebnisse werden in der Regel nicht weitergegeben.
Von den abgebenden Schulen fordern wir die Schülerakten an. Ist die abgebende Schule auch eine Förderschule, oder war der Schüler schon einmal auf einer Förderschule, so fordern wir beide Akten an.
Schwierig ist es an Dokumente aus Baden-Württemberg zu kommen. Da hatte ich bisher immer eine dürftige Akte. Mal nur die Zeugnisse, mal gar nichts!
Aus Hessen, wie auch Bayern erhalten wir gut die vergangene Dokumentation, wobei auffällt, dass Lehrer sehr unterschiedlich die Akten pflegen. Manchmal ist ganz viel Korrespondenz mit anderen Stellen dabei und sämtliche Tests - in der Schülerakte. Das ist hilfreich, sollte aber wohl eher nicht so sein, da die Akte nicht bereinigt wurde. Eine Akte hatte ich auch aus Thüringen, auch diese eine (nicht repräsentativ) war stark bereinigt und es fehlten die Zeugnisse der ersten 5 Jahrgänge, was aber auch am häufigen Wohnortwechsel liegen kann.
Für jeden abgehenden Schüler muss ich ein mehrere Seiten umfassenden Bericht schreiben. Da fände ich es schon schwierig, wenn der von niemanden (auch in Folgejahren)gelesen werden könnte. Das bedeuet ja häufig auch eine erneute Diagnostik, etc.
Ich verstehe die Idee, dass Schüler nicht vorbelastet an der neuen Schule angekündigt werden sollen ... aber meine Erfahrung zeigt, dass meist schon einige Unterrichtswochen ins Land gezogen sind, bis die Akten überhaupt ankommen. Wenn dann ein Lehrer gezielt nach Informationen sucht, hat er ja schon ein grobes Bild von dem Schüler vor Augen, dass sich durch weitere Informationen entweder verfestigt oder auflöst, was ihm hilft schneller professionell zu handeln. Sei es durch weitere Förderung inner- oder außerschulisch oder ein besseres Verständis für das Elternhaus oder dem Einleiten weiterer Maßnahmen... |
| @bakunix | | von: janne60
erstellt: 07.02.2015 15:41:52 |
Bezüglich der Personalnebenakte wird mir jetzt zumindest klar, warum ich diese nicht bekam, als ich sie von einer Kollegin anforderte, die aus der Pfalz zu uns wechselte (Saarland). Da greift dann wohl das Länderrecht der abgebenden Schule.
Bei uns ist es so, dass die Nebenakte mit der Person wandert. Wird ein Lehrer versetzt, muss die Akte an die neue Schule geschickt werden. Bereinigt wird nur, wenn z.B. eine Aktennotiz drin ist, die nach 3 Jahren verjährt, die muss dann vorher noch raus.
Ich finde es ohnehin Quatsch, dass wir diese Personalakte an der Schule führen müssen, da sie am Ministerium sowieso besteht (wenn jemand mich mit einer plausiblen Begründung überzeugen mag, dann bittesehr). |
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