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Forum: "S fälscht Attest"

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Lügenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: keai Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2015 08:42:25

Ja, das interessiert mich auch sehr. Die Schulleitung hat
ihr deshalb einen Gesprächstermin angeboten. Aber ich
glaube nicht, dass sie ihn wahrnimmt. Sie ist ziemlich
intelligent, kann gut reden und noch besser lügen....

Am ersten Schultag hat sie den gekennzeichneten
Chefparkplatz auf unserer Schule belegt. Sie wurde dann von
der Sekretärin gebeten wegzufahren. Am zweiten Schultag hat
sie ihn aber wieder belegt!


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2015 12:24:04

Es handelt sich weder um "Blödsinn" noch um eine "Behauptung", sondern um eine Rüge der Juristin der Schulbehörde, die ich mir eingefangen habe bei einem ähnlich gelagerten Fall.Es handelte sich in meinem Beitrag nicht um eine Wertung, sondern um eine Sachinformation. Wie ich selbst darüber denke, habe ich nicht geschrieben.

Falls Du wieder Probleme mit einem meiner Forenbeiträge haben solltest, kannst Du mich gern fragen oder auch auf Fehler hinweisen, dann aber bitte in einer sachlichen Art.
In letzter Zeit erscheinen in mehreren Foren Beiträge (verschiedener Personen), die es an gutem Ton mangeln lassen. Einen sachlich formulierten Beitrag mit "So ein Blödsinn" zu kommentieren, geht ebenfalls in eine Richtung, die mir nicht gefällt.


@strandhausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2015 14:09:26

Auch einer Juristin würde ich zunächst mal antworten, dass es Blödsinn sei zu behaupten dass die Vorlage eines offenbar gefälschten Attestes bei der Praxis gegen Datenschutzbestimmungen verstoße.

Möglicherweise muss ich mir eine Rüge gefallen lassen, wenn ich die Schülerin über diese Vorgehensweise nicht informiere - weiß ich nicht, würde ich aber bestimmt sowieso machen (evtl. erspart dies schon die Vorlage).

Und dann darf ich noch anmerken, dass es hilfreich wäre, wenn man hier eine Behauptung aufstellt, die keine Meinung sondern juristisch fundiert ist, dass man dies kenntlich macht.
Ich vermute, dass dein Fall in einem aus juristischer Sicht relevanten (für dich vermutlich nebensächlichen) Aspekt von diesem Fall abweicht. Vielelicht bist du auch zu unrecht gerügt worden?? Hast du den Paragraphen nachgefragt?!

Für die Weitergabe von Schülernamen, die bei uns zur Schule gehen ist mir keine Regelung bekannt, ich kenne aber mehrere Vorgänge, bei denen wir diese Namen an Dritte weitergeben - z.B. an die Verkehrsbetriebe zur Ausstellung der Schülerfahrkarten.




@skoleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2015 14:13:07

Fragst du hier wirklich wozu wir als Lehrer Urkundenfälschungen anzeigen sollten??

Oder fragst du, wozu es günstig sein kann die Praxis zur Anzeige zu bewegen?
Hiermit macht man noch einmal die andere Ebene der Schädigung klar. In der schule hat jeder einmal versucht zu mogeln. Leider machen dies mehrere dreist bis hiun zur Attestfälschung. Ob nun nur der Schulrausschmiss oder auch noch eine Anzeige erfolgt, verändert nicht die Einsicht auf den gemachten Fehler - es bleibt in den meisten Fällen bei dem "Pech gehabt - erwischt worden - zu blöd angestellt".


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