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Forum: "Land soll Lehrern die Bücher bezahlen"

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Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 09:33:54 geändert: 28.02.2015 09:35:01

kann amann nur zustimmen; so kenne ich das auch. Und m.E. bricht mir
kein Zacken aus der Krone, wenn ich mal ein Buch selbst bezahle. Wenn
solche Klagen Erfolg haben, dann ist es nur eine Frage der Zeit, wann der
erste "Schlaumeier" auch die Tinte seines Druckers, die er bei der
Erstellung von Schulaufgaben und Exen verbraucht hat, ersetzt haben
möchte -oder die Abnutzung der Tastatur bzw. Maus...

LG Hesse


Ich staune!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 10:18:52

Dieses Problem kenne ich gar nicht. Die Schulbücher, die die Kinder benutzen, werden bei uns immer etwas überzählig bestellt, sodass für die Lehrer stets ein Exemplar vorhanden ist. Lehrerbände und dergleichen werden bestellt und beim Schulträger als Lehr- und Lernmittel abgerechnet. Auch Fachliteratur können wir auf diesem Weg erhalten.
Wenn ich privat Interesse an Büchern habe, kaufe ich die natürlich selber (kann man ja auch wieder von der Steuer absetzen), aber für den konkreten Unterrichtsbedarf musste ich noch nie was bezahlen.


Über Bandeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 12:12:59

Das Problem ist ein anderes als es in dem Artikel dargestellt wird. Im Bereich Schule übernehmen die Länder nur die Personalkosten. Für die räumliche und sächliche Ausstattung sind die Kommunen oder sonstigen Schulträger allein verantwortlich.

Im vorliegenden Fall hat also die Kommune die sächliche Ausstattung nicht geleistet. Die waren der Meinung, dass es ausreicht, die SuS mit Schulbüchern zu versorgen. Um kostengünstig zu verfahren, wurden also auch die freiexemplare an SuS ausgegeben, die ansonsten Anspruch auf Übernmahme der Schulbuchkosten durch die Kommune als Sozialleistungserbringer gehabt hätten. Somit standen die Freiexemplare nicht für das unterrichtende Personal zur Verfügung. In der Folge mussten sich die lehrkräfte die Unterrichtsbücher auf eigene Kosten beschaffen. Da sie Landesbedienste sind, blieb ihnen folglich nichts anderes übrig als ihren Dienstherren auf Kostenerstattung zu verklagen. Darüber ist entschieden worden.

Ausgaben für onstige Materialien sind de facto wie in anderen Berufen auch Werbungskosten, die steuerlich anerkannt werden.

Ich prognostiziere, dass der Streit weitergehen wird. Da die ganztagsschule die Lehrkräfte zu längerer Anwesenheit in der Schule zwingt, wird der Ruf nach regulär ausgestatteten Arbeitsplätzen lauter und dringlicher. Hier prallen auch die Interessen von Ländern und Schulträgern aufeinander. Die Kommunen sehen sich nicht in der Pflicht für die Landesbediensteten entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Im besten Fall führt das dazu, dass die Länder Bürogebäude auf den städtischen Grundstücken errichten müssen, in denen die Lehrkräfte ihre Arbeitsplätze und Sozialräume haben, während die Kommunen die Unterrichtsräume, Sportgelegenheiten und Verwaltungsräume zur Verfügung stellen.

Die Idee die unterschiedlichen Schulformen komplett in eine Trägerschaft zu überführen, wird in D vermutlich nicht umgesetzt. - Also Trägerschaft für den vorschulischen Bereich sowie Grund- und Hauptschulen bei den Städten und Gemeinden, für Berufs- und Förderschulen bei den Landkreisen und für die sonstigen weiterführenden Schulen das Land vertreten durch die jeweiligen Bezirksregierungen.


Gelobt seineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 12:14:40

die "Leidensfähigkeit" der Lehrer:
Im 19. Jahrhundert war es üblich, dass ein Arbeitnehmer sich alle Kleidungsstücke und Werkzeuge auf eigene Kosten selbst beschaffen musste.
Viele sprechen hier von finsteren Zeiten.
Inzwischen muss der Arbeitgeber diese Dinge zur Verfügung stellen!
Aber bei uns als Lehrer?
Meinen Computer kann ich bei der Steuer absetzen (= Kaufpreis unversteuert), aber trotzdem gehe ich in Vorleistung.
Welcher Finanzbeamte, der meine Steuer berechnet, macht das auf seinem privaten Computer, in seinem privaten Arbeitszimmer, mit privater Fachliteratur?
Und dann wird auch noch das private Arbeitszimmer gedeckelt!
Wenn ich dann aber eine adäquaten Arbeitsplatz in der Schule verlange, wird eben auf diese steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers verwiesen.
Da sind diese Schulbücher doch nur peanuts.
Allerdings ein erster Schritt in die richtige Richtung:
Entweder Büro in der Schule oder zumindest volle Absetzbarkeit des Arbeitszimmers; noch besser Ablöse durch den Sachaufwandsträger.
In Zukunft bringe ich im Winter noch eine Kanne Heizöl pro Tag in die Schule mit, damit ich es im Klassenzimmer warm habe.
Aber wieder im Ernst:
Es gibt immer wieder Gehaltsvergleiche zwischen einzelnen Bundesländern und Staaten.
Aber die Nebenleistungen habe ich kaum gefunden.
Wenn ich alle zusätzlichen Kosten erstattet bekomme, nehme ich gerne 500 € weniger Gehalt in Kauf; ich mache noch ein Geschäft!
Im Moment ist es aber so, dass erst einmal jede Eigenleistung des Lehrers als freiwillig, unverbindlich, reisekostenfrei gesehen wird.
Ihr macht das schon umsonst; genau das, was wir als Ministerialbeschäftigte punktgenau abrechnen
Da kommt mir immer das K.....!
rfalio



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von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 13:09:24

Echt? Meinen wollten die da nicht drauf haben. Alles, was ich auch privat verwenden konnte, haben die im Finanzamt immer und immer und immer und immer wieder heruntergenommen, z.B. mein Netbook (ich habe mir extra eins für die Arbeit IN der Schule gekauft. Ich nutze es ausschließlich für die Schule). Drucker, um ABs auszudrucken usw. Alles ist wieder aus der Aufstellung geflogen, weil ich es ja auch privat nutze könnte... Vielleicht mag mein Sachbearbeiter keine Lehrer...


Das klingt janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 15:31:38

nach reiner Willkür!
Aber bezügl. des Arbeitszimmers muss ich sagen, dass dieses seit einigen Jahren wieder voll absetzbar ist. Den Tipp (und das passende Formular) bekam ich damals sogar direkt auf dem Finanzamt und konnte rückwirkend noch 3 Jahre einreichen, das ergab dann einen schönen Sommerurlaub!. Sag bloß, das ist nicht überall gleich?


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 16:28:39

Das Arbeitszimmer ist seit ein paar Jahren wieder absetzbar, allerdings ist die absetzbare Summe auf 1250,-€ gedeckelt.


@seplundpetraneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2015 22:42:23

Natürlich nutzt du deinen Computer auch privat, aber zu wieviel Prozent? Ich gebe bei solchen Anschaffungen an, dass ich sie zu 70% für die Schule nutze (ist wahrscheinlich eher noch untertrieben...) und das wird akzeptiert.
Und beim Netbook wäre es einen Versuch wert gewesen, dem Finanzamt zu erklären, warum du das zu 100 % für die Schule brauchst.


Als ich neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2015 00:18:58

diesbezüglich mal eine Ablehnung bekommen habe, bin ich in Widerspruch gegangen und habe sofort das Geld bekommen. Manchmal versuchen sie es halt.


Das Netbook...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2015 02:51:55

... nutze ich wirklich zu 100% für bzw. in der Schule. Drucker hab ich oft genug probiert mit aufzuführen. Nutzte ich auch wirklich nur für die Schule. Da mir davon nix angerechnet wurde, hab ich meine Kopiervorlagen nicht mehr zu Hause ausgedruckt. Seitdem erledige ich sowas komplett in der Schule. Einen Drucker habe ich nicht mehr. Wenn das Schulgerät mal nicht funktioniert, mache ich halt was anderes als geplant...


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