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Forum: "Land soll Lehrern die Bücher bezahlen"
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| Über Bande | | von: missmarpel93
erstellt: 28.02.2015 12:12:59 |
Das Problem ist ein anderes als es in dem Artikel dargestellt wird. Im Bereich Schule übernehmen die Länder nur die Personalkosten. Für die räumliche und sächliche Ausstattung sind die Kommunen oder sonstigen Schulträger allein verantwortlich.
Im vorliegenden Fall hat also die Kommune die sächliche Ausstattung nicht geleistet. Die waren der Meinung, dass es ausreicht, die SuS mit Schulbüchern zu versorgen. Um kostengünstig zu verfahren, wurden also auch die freiexemplare an SuS ausgegeben, die ansonsten Anspruch auf Übernmahme der Schulbuchkosten durch die Kommune als Sozialleistungserbringer gehabt hätten. Somit standen die Freiexemplare nicht für das unterrichtende Personal zur Verfügung. In der Folge mussten sich die lehrkräfte die Unterrichtsbücher auf eigene Kosten beschaffen. Da sie Landesbedienste sind, blieb ihnen folglich nichts anderes übrig als ihren Dienstherren auf Kostenerstattung zu verklagen. Darüber ist entschieden worden.
Ausgaben für onstige Materialien sind de facto wie in anderen Berufen auch Werbungskosten, die steuerlich anerkannt werden.
Ich prognostiziere, dass der Streit weitergehen wird. Da die ganztagsschule die Lehrkräfte zu längerer Anwesenheit in der Schule zwingt, wird der Ruf nach regulär ausgestatteten Arbeitsplätzen lauter und dringlicher. Hier prallen auch die Interessen von Ländern und Schulträgern aufeinander. Die Kommunen sehen sich nicht in der Pflicht für die Landesbediensteten entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Im besten Fall führt das dazu, dass die Länder Bürogebäude auf den städtischen Grundstücken errichten müssen, in denen die Lehrkräfte ihre Arbeitsplätze und Sozialräume haben, während die Kommunen die Unterrichtsräume, Sportgelegenheiten und Verwaltungsräume zur Verfügung stellen.
Die Idee die unterschiedlichen Schulformen komplett in eine Trägerschaft zu überführen, wird in D vermutlich nicht umgesetzt. - Also Trägerschaft für den vorschulischen Bereich sowie Grund- und Hauptschulen bei den Städten und Gemeinden, für Berufs- und Förderschulen bei den Landkreisen und für die sonstigen weiterführenden Schulen das Land vertreten durch die jeweiligen Bezirksregierungen. |
| Gelobt sei | | von: rfalio
erstellt: 28.02.2015 12:14:40 |
die "Leidensfähigkeit" der Lehrer:
Im 19. Jahrhundert war es üblich, dass ein Arbeitnehmer sich alle Kleidungsstücke und Werkzeuge auf eigene Kosten selbst beschaffen musste.
Viele sprechen hier von finsteren Zeiten.
Inzwischen muss der Arbeitgeber diese Dinge zur Verfügung stellen!
Aber bei uns als Lehrer?
Meinen Computer kann ich bei der Steuer absetzen (= Kaufpreis unversteuert), aber trotzdem gehe ich in Vorleistung.
Welcher Finanzbeamte, der meine Steuer berechnet, macht das auf seinem privaten Computer, in seinem privaten Arbeitszimmer, mit privater Fachliteratur?
Und dann wird auch noch das private Arbeitszimmer gedeckelt!
Wenn ich dann aber eine adäquaten Arbeitsplatz in der Schule verlange, wird eben auf diese steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers verwiesen.
Da sind diese Schulbücher doch nur peanuts.
Allerdings ein erster Schritt in die richtige Richtung:
Entweder Büro in der Schule oder zumindest volle Absetzbarkeit des Arbeitszimmers; noch besser Ablöse durch den Sachaufwandsträger.
In Zukunft bringe ich im Winter noch eine Kanne Heizöl pro Tag in die Schule mit, damit ich es im Klassenzimmer warm habe.
Aber wieder im Ernst:
Es gibt immer wieder Gehaltsvergleiche zwischen einzelnen Bundesländern und Staaten.
Aber die Nebenleistungen habe ich kaum gefunden.
Wenn ich alle zusätzlichen Kosten erstattet bekomme, nehme ich gerne 500 € weniger Gehalt in Kauf; ich mache noch ein Geschäft!
Im Moment ist es aber so, dass erst einmal jede Eigenleistung des Lehrers als freiwillig, unverbindlich, reisekostenfrei gesehen wird.
Ihr macht das schon umsonst; genau das, was wir als Ministerialbeschäftigte punktgenau abrechnen
Da kommt mir immer das K.....!
rfalio
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