Tatsächlich sind BS und Betrieb gleichberechtigte Partner, "abordnen" trifft's also nicht wirklich. Wie der Azubi zu beiden Ausbildungsstätten und ggf. auch den weiteren (überbetriebliche Ausbildung) kommt, ist seine Sache, es gibt keine Fahrtkostenerstattung (außer natürlich auf freiwilliger Basis) sowohl für Schule als auch Betrieb.
und noch generell @Topic: Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit, insofern haben die Schüler anwesend zu sein (und sich, wie oben schon beschrieben, selbst um die Anreise zu kümmern). Genauso, wie ein AG eine Entschuldigung wegen Bahnstreiks akzeptieren kann oder eben nicht, können wir das auch.
Bei mir ist's immer eine Einzelfallentscheidung, ich kenne meine Jungs und weiß in etwa, wo sie herkommen.
Wenn einer 4km Luftlinie entfernt wohnt: keine Chance, der soll notfalls laufen und halt ne Stunde später kommen.
Bei denen, die normalerweise schon morgens um halb vier aufstehen, um um halb acht pünktlich in der Schule zu sein (Ja, das gibt es tatsächlich. Die Bahn bspw. schickt alle Azubis dahin, wo die zentralisierte Ausbildungswerkstatt ist, selbst wenn sie 100km entfernt arbeiten und noch weiter weg wohnen): Kein Problem.
Gruß,
DpB