Wenn die Schulfahrt unter Angabe der Verkehrsmittel (private Pkw-Nutzung) der Schulleitung angezeigt worden ist, und diese sie genehmigt hat, dann ist Absicherung unnötig. Das ist das schöne an einer Behördenorganisation, man kann nämlich Zuständigkeiten und Verantwortung nach oben abschieben.