Nix für ungut - dass es bei euch anders läuft als in NRW, weiß ich. Ich habe nachgesehen, dass Du im 9er-PLZ-Gebiet unterwegs bist.
Aber lass dich bitte nicht vom Begriff "selständige Schule" täuschen. Der bedeutet nämlich nur, dass das leidige operative Geschäft von der Bez.-Reg. auf die Schulen abgewälzt wird. Die Schulen melden der Bez.-Reg die Schülerzahlen, die Bez.-Reg ermittelt den Personalbedarf und entscheidet, wie viele Stellen die Schulen insgesamt ausschreiben dürfen. Diese Stellenzahl wird dann auf die einzelnen Schulen heruntergebrochen. Die Schulen müssen dann überlegen, wie sie die drei Stellen, die ihnen zugestanden werden, so ausschreiben, dass sie möglicht wenig Unterricht streichen müssen.
Wenn die Stellenausschreibungen veröffentlicht sind, müssen die Schulen abwarten, wie viele bewerbungen eingehen. Anschließend muss sich die Auswahlkommission die Bewerbungsunterlagen ansehen und entscheiden, bis zu welcher Ordnungsgruppe die Bewerber zu Gesprächen eingeladen werden. Zwischen den eingeladnen Bewerbern muss hinterher ausgewählt werden. dazu muss die auswahlkommission ein ranking erstellen. dem Erstplazierten muss dann die Stelle angeboten werden, lehnt der ab, dem Zweitplazierten usw.
Allen Abgelehnten muss eine begründete Absage erteilt werden - natürlich von der Schule, die die Stelle ja ausgeschrieben hat. Die bez.-Reg. prüft nur die Unterlagen des bewerbers, der die Stelle erhalten soll. Wenn der PR ebenfalls zustimmt, wird das Arbeitsverhälnis rechtsgültig - egal ob als beamter oder als Tarifbeschäftigter.
Die Besonderheit ist die OBAS (Seiteneinstieg). Da macht die Schule nämlich einen Vertrag mit dem Seiteneinsteiger. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bez.-Reg mit Zustimmung des PR der Öffnung für den Seiteneinstieg zugestimmt hat, weil es für diese Stelle keinen grundständigen Lehramtskandidaten oder fertigen Referendar gibt. D.h. der Seiteneinsteiger ist Tarifbeschäftigter in Teilzeit (75%-Stelle), der neben der Unterrichtsverpflichtung seinen Vorbereitungsdienst absolvieren muss. Nach der bestandenen Examensprüfung (2. StEx) wird das Arbeitsverhältnis unbefristet im Tarifbeschäftigtenverhältnis fortgesetzt oder der neue Lehrer wird bei vorliegen der beamtenrechtlichen Bedingungen verbeamtet.
Im Fall des Initiators dieses Threads war die Stelle für den Seiteneinstieg geöffnet. Die Frage war ja, ob der Initiaor, der die geforterten Fakulten für das Lehramt GY/BK und entsprechende Jahrgänge an Gesamtschulen bereits hat, sich auf die Stelle bewerben kann und dann - bei einer Zusage - verbeamtet werden kann. Wenn eine Stelle für den seiteneinstieg geöffnet wird und sich ein grundständiger Lehrer auf diese Stelle bewirbt, muss der PR bei gleicher Eignung und Befähigung die Einstellung des Seiteneinsteigers ablehnen. So sind die Bedingungen für den Seiteneinstieg, es dürfen hierduch keine grundständigen Lehrer verdrängt werden. Aus diesem Grund ist es essentiell wichtig, den PR von seiner Bereitschaft, sich auf diese Stelle zu bewerben, in Kenntnis zu setzen.
Ja, das Leben kann ganz schön kompliziert sein.
Übrigens bevor eine Stelle neu ausgeschrieben werden kann, muss die bez.-Reg. prüfen, ob kein entsprechender Versetzungsantrag (der zur Stelle passt) innerhalb des Regierungsbezirks oder des Landes oder länderübergreifend vorliegt. Da diese Verfahren grundsätzlich vor den Stellenausschreibungen und Auswahlgesprächen liegen, erfahren die Schulen in NRW erst kurz vor Ende der Sommeferien, ob sie ihre Stellen ale besetzen können. Der daraus resultierende, verbindliche Stundenplan für das neue Schuljahr kommt dann meist zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres. Noch schlimmer ist eigentlich nur der Haupteinstellungstermin am 01.Februar. Entweder hat das zweite Schulhalbjahr schon Mitte Januar begonnen oder die neuen fangen an und das Halbjahr beginnt erst Mitte februar. Das ist der Nachteil, wenn man keinen festen Termin für die Sommerferien hat. Aber ansonsten sind die Schulen in NRW selbständig