So gut und sinnvoll es klingt, den Kontakt zum Gemeindevorsteher (Imam) zu pflegen, so widersinnig ist es, von den Lehrer zu erwarten, dass sie diese Aufgabe in ihre riesige Sammlung an zusätzlichen Aufgaben aufnehmen!
Es besteht gesetzliche Schulpflicht, welche die Teilnahme am Sportunterricht umfasst. Wir haben einen kleinen Spielraum um Rücksicht zu nehmen und alles was darüber hinausgeht und dies ist eindeutig "Aus religiösen Gründen nicht ins Wasser gehen zu wollen.", muss seitens der Eltern beantragt und von uns bzw. dem SL bzw. der Schulbehörde genehmigt werden.
Wir Lehrer haben keinen Auftrag eine bestmögliche Erfüllung der Schulpflicht zu organisieren und Kompromisse auszuhandeln oder um Verständnis zu werben!
Wir haben die Schulpflicht zu überwachen und in erster Instanz einzufordern. Vollumfänglich.
Rücksichtnahme auf religiöse Besonderheiten endet an unserem Entscheidungsspielraum und wir haben keinen Spielraum für grundsätzliche Entscheidungen. Wir Lehrer können z.B. nur in Einzelfällen Schüler vom Schwimmunterricht freistellen, aber nicht aus Gründen der Religionsausübung oder dergleichen!