es gibt auch Kinder, die tatsächlich oft müssen, das wird dann auch von den Eltern bestätigt und erklärt. Ich habe so einen Jungen in der Klasse, der muss gar nicht fragen(nach Absprache). Er guckt mich kurz an und geht, es stört niemanden.
die Schüler in der Regel auf die Toilette.
Kinder die sehr häufig raus müssen, befrage ich auch schon
mal unter vier Augen.
Der Gang zur Toilette ist grundsätzlich in allen Pausen
erlaubt, aber kurz nach Stundenbeginn oder kurz vor
Stundenende lasse ich nur Kinder raus, die ein Attest haben.
Und Kinder, die erst andauernd auf die Uhr schauen oder auf
den Schulhof, dürfen in der Klasse bleiben, denn sie haben
meist ein "Date" auf dem Schulhof.
Ich führe eine Toilettenliste. Die Schüler müssen sich bei mir mit Uhrzeit in die Liste eintragen und dürfen dann ohne weitere Kommentare gehen. Dadurch kann ich nachvollziehen, wer wie oft und zu welcher Uhrzeit verschwindet. Die Toilettengänge haben sich seit dem Listeneintrag deutlich verringert.
Also ich nehme mir auch das recht heraus bei akutem Harndrang die Klasse zu verlassen und die nächstgelegene Lehrkräfte Toilette aufzusuchen. Kaffeekonsum und Blockungen zu generellen Doppelstunden (90 min) sowie Verhinderung durch dienstliche Angelegenheiten in den Pausen, machen das schon einmal erfordrlich.
Und quid pro quo kommen so auch Schüler in den Genuss dieser Freiheit. Bei älteren Schülern und vor allem Schülerinnen hat man als Lehrer im normalen Unterrichtsalltag so gut wie keine Möglichkeit vor allem Schülerinnen vom Toilettengang abzuhalten. Regelgebundene Vorgänge passieren auch immer so überraschend. Ist wie mit Weihnachten, das auch immer ganz unerwartet und plötzlich vor der Tür steht.
Toilettenlisten (Pippiliste) muss bei uns noch aus ganz anderen Gründen geführt werden. Der Sachaufwandsträger, der die Verunreinigungen und Vandalismusschäden auf den öffentlichen Toiletten finanzioeren muss, hat das zur Auflage gemacht, da er die Toiletten nicht bewirtschaften will.
in den doppel stunden (90 Minuten) zwischen der 40 und 50 Minuten die Möglichkeit auf die Toilete zu verschwinden, aber natürlich nur wenn sie fragen. Auch unter der Vereinbarung das einer erst gehen darf wenn der andere zurück ist.
Da ein recht starkes Klassenband in den meisten Klassen herrscht, beeilen sich auch die Toileten Gänger sehr häufig damit die anderen auch noch die Chance haben.
da man als Lehrer unschwer einschätzen kann, ob das Kind tatsächlich muss oder nicht. Des Weiten ist dies sogar rechtlich verankert! "Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht." gefunden hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html
Gebe ich meinen Schlüssel raus, ist das schon sehr kritisch...
Warum zum Teufel kann sich niemand merken, daß nach dem Konsum großer Flüssigkeitsmengen der Harndrang regelmäßig kommt.
aber hast du schon mal in einer Fabrik gearbeitet?
Ich denke Schüler müssen nach und nach lernen, dass nicht
alle Bedürfnisse sofort erfüllt werden müssen oder können.
Im Zweifelsfall lasse ich meine Schüler immer zur Toilette,
aber sie müssen sich schon gefallen lassen, dass ich frage,
ob es wirklich dringend ist, ob man dies nicht auch in den
regulären Pausen erledigen kann ...
Schule ist ein öffentliches, kommunales Gebäude. In 100 Meter Entfernung muss eine Toilette erreichbar sein. Es ist ausreichend, wenn unter Einhaltung der 100-Meter-Richtlinie sich Jungen- und Mädchentoiletten in unterschiedlichen Stockwerken befinfen. Als Jungen im 1. und Mädchen im 2. OG.
Ferner muss es - vor allem bei größeren Schulen - Toiletten geben, die vom Schulhof aus erreichbar sind und solche die während der Unterrichtszeit innerhalb des Gebäudes zu erreichen sind. Andernfalls - die Kinder müssen während der Unterrichtszeit über den Hof zur Toilette - kann die organisatorische Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen werden. Innerhalb des Gebäudes können die Kinder nämlich ohne Begleitung zur Toilette gehen, ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt würde.
Warum bitte sollten im Gebäude die Toiletten abgeschlossen sein? Und wenn ja - mir sind auch Gründe bekannt - dann muss es einen gesonderten Toilettenschlüssel geben. An einer Schule, die zufällig gut kenne ,ist das ein Chip für ein elektronisches Schließsystem. So lässt sich festhalten welche Lehrkraft wann den Chip aus der Hand gegeben hat. Die lehrkräfte sind gut beraten im Klassenbuch festzuhalten, welcher Schüler wann den Schlüssel hatte.
Die Vandalismusschäden gehen komischerweise in signifikantem Maße zurück.