Auch ich genieße seit dem letzten Sommer meinen Ruhestand und habe in der Zeit nichts Großartiges getan, hab den Rat beherzigt, erst einmal alles auf mich zukommen zu lassen und nicht zu viele Pläne zu schmieden. Bis jetzt! Ich halte weiterhin den Kontakt zu einigen Ex-Kollegen und erfuhr kürzlich, dass eine Kollegin längerfristig fehlt und meine letzte Klasse ausgerechnet im Abschlussjahr dadurch ohne Deutschunterricht ist. Spontan erklärte ich mich bereit, vertretungsweise einzuspringen. Seit ein paar Tagen gebe ich wieder Unterricht, 8 Wochenstunden = 2 Deutschklassen. Das ist nicht allzu anstrengend, aber trotz des netten Empfangs durch Schüler und Kollegen merke ich, dass ich manches nicht so wirklich vermisst habe... Fazit: Es ist für eine Weile okay, aber sobald die Kollegin wieder da ist, werde ich keine Vertretungsstelle mehr annehmen - wobei ich natürlich das Risiko eingehe, dass sie bis zum Schuljahrsende fehlt, ich also noch die ZP10 korrigieren darf. Aber es ist natürlich ein Unterschied, ob man eine volle Stelle plus mehrere Funktionen hat oder acht Wochenstunden.
Was mich aber wirklich ärgert, ist der Umgang der Bezirksregierung mit rückkehrwilligen Pensionären. Nach über 40 Dienstjahren muss ich einen langen Vertrag mit Belehrungen über Beamtenrecht usw. unterschreiben und außerdem ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (und innerhalb von 5 Tagen nachweisen, dass ich das beantragt habe). Mit anderen Worten: Man wird als alt gediente Lehrerin behandelt wie ein x-beliebiger Seiteneinsteiger. Wenn die Landesregierung wirklich will, dass pensionierte Lehrer einspringen, um Unterrichtsausfall zu beheben, sollte sie diese auch anders würdigen!
Übrigens habe ich im Internet gelesen, dass ich als Vertretungslehrerin ja im Angestelltenverhältnis arbeite und somit, zumindest als vor der Altersgrenze pensionierte, Arbeitslosenversicherung zahlen muss. Das ist doch wohl ein Witz! Weiß jemand Näheres darüber?