Den Erziehungsberechtigten obliegt die Pflicht ihre Kinder zur Schule zu schicken (Schulpflicht). Sie haben im Gegenzug dafür auch das Recht zu bestimmen, ob ihr Kind dem Unterricht aus gewichtigen Gründen fernbleiben soll. Diese Gründe haben sie in einem Antrag auf Beurlaubung darzulegen.
Die Gründe für eine Befreiung vom Unterricht können sehr vielseitig sein, in der Regel sind es familiäre Gründe.
Nehmen wir z.B. den 80 Geburtstag einer nahen Verwandten, der auf einen Schultag fällt. Wenn nämlich die Erziehungsberechtigten an diesem Tag beide zur Tante fahren, was ihr gutes Recht ist, dann ist niemand da, der das schulpflichtige Kind außerhalb der Schulzeit beaufsichtigen kann. Die Eltern haben also das Recht ihr Kind mitzunehmen und vom Unterricht befreien zu lassen.
Die Befreiung zu kirchlichen Festen anderer (anerkannter) Religionsgemeinschaften ist Folge der im GG verankerten Religionsfreiheit. Die Länder kommen also gar nicht umhin, Regelungen zu treffen, die den konfessionsgebundenen Mitgliedern anderer als der christlichen Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten ihre religiösen Hochfeste, die nicht auch gesetzliche Feiertage sind, in einem entsprechenden Rahmen abzuhalten. Die anderen religionen dürfen eben gegenber den etablierten christlichen Religionsgemeinschaften auch nicht benachteiligt werden (Gleichbehandlungsgrundsatz).
In NRW dürfen die Eltern doch auch entscheiden, ob es für ihr Kind bei gefährlichen Wetterlagen(Blizeis, heftiger Schneefall, Orkanböen etc.) zumutbar ist, den Schulweg anzutreten.
Ein Problem kann doch nur dann auftreten, wenn sich Schule selbst zu wichtig nimmt. Auf der anderen Seite werden Lehrkräfte auch immer dann zufällig krank/dienstunfähig, wenn besondere Termine außerhalb der unterrichtsfreien Zeit in ihrem familiären Umfeld anfallen, für die es keinen Sonderurlaub oder die Möglichkeit zu einer Dienstbefreiung besteht. Nur weil Lehrer keinen Anspruch darauf haben Urlaubstage außerhalb der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen, müssen Schüler doch nicht gleich bzw. genauso schlecht behandelt werden.