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Forum: "Aufrunden oder Abrunden bei 0,5 in BAyern?"
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| @rfalio | | von: wabami
erstellt: 20.01.2016 22:24:16 |
Dein Weg ist natürlich rechtlich in Ordnung und spart dir potenziellen Ärger, mit Schüler, mit Eltern aber auch mit dem Schulleiter, der ja sicher bei Nichtversetzungen nachfragt wo es knapp ist, um keine Härtefälle durch Anhäufung knapper Entscheidungen zu Ungunsten zu produzieren.
Aber mit deiner Behauptung dies sei zur juristischen Absicherung notwendig, hast du nicht nur unrecht sondern erzeugst Verunsicherungen bei Kollegen.
Bevor es zu einem juristischen Verfahren kommt gibt es mehrere Stufen, in denen deine gegebene Note abgeändert werden kann.
1. Direkte Beschwerde oder Nachfrage bei dir.
2. Beschwerde beim Schulleiter bzw. Schulteilleiter - dieser hat das Recht Zeugnisnoten abzuändern, insbesondere wenn er meint formale Fehler festzustellen.
3. Ggf. Beschwerde bei der zuständigen Schulbehörde - die ist dem Schulleiter diesbezüglich weisungsbefugt.
Erst dann wird tatsächlich geklagt, die Klage wird nur angenommen, wenn ein Verwaltungsakt beklagt wird. Die Einzelnote auf einem Zeugnis ist nicht automatisch ein Verwaltungsakt, dafür müssen mehr Bedingungen erfüllt sein. In der Mittelstufe müsste daran schon die Versetzung hängen, bei Zeugnissen, mit denen sich beworben wird, müsste das Fach für den Bewerbungszweck eine Bedeutung haben.
Also bei der Gabe von Zeugnisnoten brauche ich nun wirklich nicht an die juristische Konsequenzen denken. Im Falle einer Nichtversetzung wird hoffentlich noch einmal ein besonderer Blick auf die Noten geworfen und wenn ein Schüler in einem Fach eine bestimmte Note für seine Bewerbung braucht, dann findet man in einem direktem Gespräch die richtige Entscheidung. |
| Noch einmal deutlich | | von: wabami
erstellt: 21.01.2016 23:55:12 geändert: 21.01.2016 23:56:09 |
Eine Zeugnisnote ist nicht automatisch ein Verwaltungsakt gegen den man klagen kann.
Dafür muss die einzelne Note eine besondere Funktion haben. Also maßgeblich bei der Nichtversetzung sein (sowohl schlechter als ausreichend, als auch fehlender möglicher Ausgleich) sie könnte auch bei der Feststellung zur Zulassung zu einem Studienplatz bzw. zu einer Ausbildung gewichtet werden um als beklagbarer Verwaltungsakt zu gelten.
Aber allein, weil die einzelne Zwei neben lauter Einsern stört oder mit einer Zwei statt einer Drei im Notenschnitt auch eine Zwei vor dem Komma steht, wird kein Kläger am Verwaltungsgericht mit seiner Klage zugelassen.
Jeder der bei der Notengebung am Schuljahresende seinen pädagogischen Freiraum mit rfalios Argument nicht sinnvoll einsetzt, begeht eine Selbstgeißelung ohne Not.
Noch drei Aspekte zum Weiterdenken:
Bei ordentlicher Notendokumentation und klarer Aussage, "Ich habe mich aus diesem und folgenden Grund und einem Leistungsstand zwischen zwei Noten für die schlechtere entschieden.", was soll da angegriffen und vom Gericht anders beurteilt werden?
Und was passiert uns Lehrern, wenn wir vom Gericht entschieden bekämen, dass die bessere Note zu geben sei?
Was entscheidet man wirklich, wenn man einen mathematisch unsinnigen Notenschnitt berechnet und streng nach der Kommastelle entscheidet, welche Endnote es gibt? |
| Notendiskussion | | von: bakunix
erstellt: 23.01.2016 17:35:22 geändert: 23.01.2016 17:38:55 |
Nach dem Lesen der Diskussion, ist mir wieder mal deutlich geworden, dass wir mit den Noten nur eine Scheinobjektivität vortäuschen.
Was ist das Maß der Noten? An jeder Schule gilt ein anderes Punkte-Noten-System, wenn es überhaupt schuleinheitlich geführt wird.
Was passierte, wenn ein Kollege sagt, ich halte mich nicht an die schuleigenen Vorgaben, ich mache meine eigene Bewertungsskala? Er könnte es ja pädagogisch begründen.
Werde ich zwei Schülern gerecht, wenn der eine mit 2,5 eine Drei bekommt und der andere mit 3,4? Natürlich nicht. Weil kein Außenstehender, der das Zeugnis liest, darum weiß.
Bewerten die GS-Kolleginnen und Kollegen gerecht, wenn es in den Fächern Musik, Bildende Kunst, Sport, Religion mit wenigen Ausnahmen nur Einsen und Zweien gibt?
Nicht zuletzt deshalb werden die Schulzeugnisse immer unwichtiger. Handwerker, die Lehrstellen vergeben, wissen um die zu günstige Notengebung. Universitäten rücken von dem reinen Blick auf das Abi-Zeugnis ab, weil es keine Gewähr dafür bietet, dass Studierfähigkeit gegeben ist. Nicht zufällig ist die Abbrecherquote bei den Studierenden sehr hoch.
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| Noten sind | | von: fruusch
erstellt: 24.01.2016 11:29:11 |
stets subjektive Beurteilungen der Leistung eines Schülers, ganz egal wieviel Pseudo-Objektivität in ihre Erstellung investiert wird. Da ändert auch alle "gerichtsfeste" Notenberechnung und -dokumentation nichts daran. Ich würde so etwas auch nicht machen wollen, weil ich damit meinen Schülern ein Misstrauen entgegenbringe, das die überwältigende Mehrheit so nicht verdient hat. Bei uns an der Schule _dürfen_ z.B. Klassenarbeiten nicht einmal unterschrieben werden, aus genau diesem Grund. Aktuell habe ich nur einen einzigen Schüler, bei dem ich weiß, dass er seine Noten daheim nicht oder nur geschönt berichtet, da gibt es eine Absprache mit der Mutter, dass wir ihr die Noten separat mitteilen.
Das Einzige, was dieses subjektive Beurteilungssystem halbwegs gerecht werden lässt, ist die Tatsache, dass ich alle Schüler einer Klasse stets nach den selben Beurteilungskriterien bewerte, die allen Schülern vor der Leistungsbewertung bekannt sein müssen. Dazu gehört auch, dass Schüler meine Bewertung hinterfragen dürfen (solange es sich nicht um reine Punktebettelei handelt) und bei berechtigten Zweifeln auch eine Änderung der Bewertung erreichen können.
Mein oben angesprochener damaliger Englischlehrer tat dies nachweisbar nicht (er hatte mal sein Notenbuch bei uns vergessen, das einen individuellen "Fehlerfaktor" dokumentierte) und wurde daher von uns Schülern gehasst und verachtet. Unsere Beschwerden bei der SL führten aber nur dazu, dass er uns gegenüber noch unfairer und willkürlicher wurde. Ein Englisch-Leistungskurs kam damals übrigens nicht zustande... |
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