Es geht überhaupt nicht um die Wahrheit.
Es geht um die Belegbarkeit von Aussagen.
§186 StGB besagt: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit ... bestraft."
Dieser Paragraph ist keine Eigenkreation, sondern sollte insbesondere bei Forenbeiträgen beachtet werden.
Es ist übrigens auch gar nicht so fern anzunehmen, dass diese üble Nachrede neben dem Redebedarf über den Vorgang eines deiner Hauptanliegen beim Anlegen dieses Forums war.