Wie man mal wieder sieht sind die Bedingungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich ... und manchmal auch nicht eindeutig geklärt.
Dass man individuelle Lernfortschritte berücksichtigen soll, steht bei uns auch, das bedeutet aber nicht, dass man Noten aussetzen könnte.
In Nds. bekommen die SuS quasi Lernentwicklungsberichte, aber es ist auch möglich, Klassenarbeiten zu zensieren.
Welche Vorgaben bzw. Curricula dabei aber zählen, ist nicht soooo ganz leicht zu entscheiden. Die inhaltlichen Vorgaben heißen nämlich nicht "Curricula", sondern "Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht", sind von 2008 und berücksichtigen die Inklusion noch nicht, sondern sprechen gleich zu Beginn von der Rückführung der Förderschüler in die allgemeinbildende Schule.
Individuelle Beurteilung darf nur erfolgen, wenn das Kind nach erfolgter Überprüfung die zieldifferente Beschulung per Bescheid zugesprochen bekommt, andererseits muss man auch vorher das Kind schon individuell fördern und Förderpläne schreiben etc. ... und manche Kinder, die man dann nach 2 Jahren begutachten darf, können eben vorab auch schon die gefragten Leistungen nicht erbringen, können nicht wiederholen, dürfen rechtlich gesehen nicht zieldifferent unterrichtet werden.
Der Nachteilsausgleich gilt nicht als zieldifferenter Unterricht, differenziert aber eben auch und ist ebenfalls nur schwierig festzulegen und abzugrenzen. Wie dabei die Notengebung erfolgen wird, sehe ich im nächsten Schuljahr - in Klasse 1+2 kommt man ja in den meisten Bundesländern ohne Noten aus.
Ich frage mich auch, ob es eher um Noten oder Beurteilungen geht und um den Prozess der Notenfindung oder um das Erteilen der Note als solche und das Drumherum.
Palim