Problematisch sind auch die Fälle, in denen ein Schüler an einer Schulstation oder in einer Schule für Kranke unterrichtet wird bzw. der Weg dorthin.
Oftmals ist es den betroffenen Schülern "peinlich", dass sie in einer Klinik der Kinder- und Jugendpsychatrie behandelt werden, und die Eltern wollen die psychische Disposition ihres Kindes nicht öffentlcih machen, weil sie Nachteile befürchten. Wenn solche Informationen aber nicht weitergegeben werden und stattdessen für einen längeren Zeitraum immer wieder nur "halbgare" Entschuldigungen seitens der Eltern wegen der Schulversäumnisse kommen, dann muss eine Klassenleitung reagiern. Die Entschuldigungen müssen nämlich nicht akzeptiert werden. Legen die Eltern dann in einem Gespräch die Situation nicht offen dar, werden die fehlzeiten zunächst einmal als unentschuldigt eingestuft und es kommt zu den üblichen Folgen.
Zunächst Androhung der Attestpflicht, Verhängen der Attestpflicht, Kontrollmeldung an das Jugendamt und Einschaltung er Schulaufsicht mit der Bitte, das Ordnungswidrigkeitenvergfahren einzuleiten usw. usf.
Werden Kinder und Jugendliche stationär behandelt, landen sie automatisch in der Schule für Kranke. Problematisch sind immer teistationäre, kurzfristige Behandlungen in der Klinik oder ambulante Behandlungen. Hier kann die Erfassung der Fehlzeiten nur in vertraulicher Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule gelingen.