transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 129 Mitglieder online 24.11.2024 10:50:08
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Klinikaufenthaltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2017 07:47:56

Problematisch sind auch die Fälle, in denen ein Schüler an einer Schulstation oder in einer Schule für Kranke unterrichtet wird bzw. der Weg dorthin.

Oftmals ist es den betroffenen Schülern "peinlich", dass sie in einer Klinik der Kinder- und Jugendpsychatrie behandelt werden, und die Eltern wollen die psychische Disposition ihres Kindes nicht öffentlcih machen, weil sie Nachteile befürchten. Wenn solche Informationen aber nicht weitergegeben werden und stattdessen für einen längeren Zeitraum immer wieder nur "halbgare" Entschuldigungen seitens der Eltern wegen der Schulversäumnisse kommen, dann muss eine Klassenleitung reagiern. Die Entschuldigungen müssen nämlich nicht akzeptiert werden. Legen die Eltern dann in einem Gespräch die Situation nicht offen dar, werden die fehlzeiten zunächst einmal als unentschuldigt eingestuft und es kommt zu den üblichen Folgen.

Zunächst Androhung der Attestpflicht, Verhängen der Attestpflicht, Kontrollmeldung an das Jugendamt und Einschaltung er Schulaufsicht mit der Bitte, das Ordnungswidrigkeitenvergfahren einzuleiten usw. usf.

Werden Kinder und Jugendliche stationär behandelt, landen sie automatisch in der Schule für Kranke. Problematisch sind immer teistationäre, kurzfristige Behandlungen in der Klinik oder ambulante Behandlungen. Hier kann die Erfassung der Fehlzeiten nur in vertraulicher Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule  gelingen.



<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs