Wenn ein Dienstherr / Arbeitgeber erwartet, dass ich 24 Stunden am Tag im Einsatz sein soll, dann verstößt das gegen das Arbeitszeitsgesetz. Das gilt auch für Beamte und sogar fürh Lehrkräfte.
1. Nach 6 Zeitstunden Arbeit hat man einen Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wobei die großen Pausen in der Schule wohl kaum für Lehrkräfte gelten, da z. B. auch Pausenaufsicht zu gewährleisten ist. Ebenso müssten sich die Vorgesetzten daran halten und niemanden während der sog. Pausen in dienstliche Angelegenheiten (auch kurze dienstliche Gespräche) verwickeln. Besonders sollte man darauf achten, wenn man sowohl vormittags als auch nachmittags eingesetzt wird, in Kombination von Konferenzen.
2. In § 5 des Gesetzes steht sogar drin, dass wird zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben müssen, die nicht unterbrochen werden darf.
3. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich zwichen 0 und 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
So viel zur ständigen Erreichbarkeit. In Hessen ist eine Präsenzzeit an Schulen nur für die Konferenzen, die Unterrichts- und Aufsichtszeiten geregelt. Alle anderen vom Chef gewollten Präsenzpflichten kann der Personalrat ablehnen, sofern es nicht gegen Dienstpfliochten verstößt.
Die Nutzung privater Gegenstände ist in der Schule perfektioniert. Mir ist kein Betrieb bekannt, in dem man seinen eigenen Stift oder sein privates Buch mitnehmen muss, von Taschenrechnern, Handys oder Tablets ganz zu schweigen. Wer haftet denn, wenn während des Abrufens einer dienstlichen Mail ein Schüler mich so anrempelt, dass das Smartphone zu Boden fällt und unwiderbringlich zerstört ist?
Wenn die Schulleitung das Nutzen privater Geräte vorschreiben will, sollte sie sich im Klaren sein, dass sie dann auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften hat. Also im Falle eines Schadens der Ersatz gewährleistet sein muss. Spätestens die Schulaufsichtsbehörden werden sich wohl bei Schadensersatzansprüchen bei privaten Smartphones querstellen.
Was geschieht, wenn man kein privates Smartphone mit in die Schule nimmt? Bekommt man dann eine Rüge oder einen Verweis, weil man nicht entsprechend erreichbar ist? Ich bin gerne bereit, für Hessen entsprechende Widersprüche mit der Folge von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Schulleiter mitzuformulieren.
Noch ist es nicht so weit, dass Big Brother für Lehrkräfte gilt.....