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Forum: "Benotung von (nicht gemachten) Hausaufgaben?????"
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 | hi doris |  | von: physikass

erstellt: 30.11.2004 19:51:15 |
vielen Dank dass du meine ganzen Fragen beantwortet hast. Das ist echt sowas von lieb, ich hätte nicht damit gerechnet und du hast mir echt sehr weitergeholfen.
Falls sich jemand noch hiermit auseinandersetzen möchte, hier sind meine letzten Fragen:
In der Sekundarstufe II kann von dem Schüler erwartet werden, dass er seine Leistungen dem Lehrer bringt". Das Verhältnis Holschuld" - Bringschuld" wandelt sich zu Lasten des Schülers zunehmend in eine Bringschuld, ohne dass der Lehrer jedoch vollkommen von seiner Verpflichtung entlastet werden kann, den einzelnen Schüler individuell zur Beteiligung am Unterricht aufzufordern.
Heißt das, wenn man in einem Fach nicht mitarbeitet, der Lehrer aber auch nichts dazu sagt, dann ist die Note trotzdem Mitschuld des Lehrers oder wie ist das zu verstehen?
(6) Neben den schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung sind weiterhin je nach den Notwendigkeiten des einzelnen Faches bzw. der Klasse/Lerngruppe methodische Übungen zulässig, die jedoch in keinem Fall bewertet und auch in Zweifelsfällen nicht zur Stützung einer Zeugnisnote herangezogen werden dürfen.
Was sind das für methodische Übungen?
Ok, das war's endgültig. Ist echt nett von euch, dass ihr mir helft. Nochmal vielen vielen Dank!!!
Liebe Grüße,
physikass |
 | Bringschuld |  | von: meike

erstellt: 19.02.2005 19:27:23 geändert: 19.02.2005 19:29:28 |
Hi physikass,
in der Oberstufe gilt ganz klar die "Bringschuld" des Schülers. Allerdings sollte ein guter Lehrer Schüler ermutigen, sich zu äußern.
Und was ganz wichtig ist: Die Bayern haben - wie immer - eine völlig andere Schul-und Prüfungsordnung, damit kannst Du nichts anfangen. Gültig ist für Dich die Schul- und Prüfungsordnung NRW, da Du ja in NRW zur Schule gehst, gell...
Mir wurde im Examen vom Dezernenten aus Arnsberg(im Dez. 04) ganz klar gesagt, dass Hausaufgaben in NRW nicht benotet werden dürfen, bewertet jedoch schon...
Beamtendeutsch, aber im Klartext heißt das: Der Lehrer darf keine Note drunter schreiben, sich aber eine "5" o.ä. unter der Sonstigen Mitarbeit notieren... *ggrrr*
Ich würde an Deiner Stelle zum Oberstufenleiter gehen und den mal fragen.
Methodische Übungen können sein: Fachübergreifender und fächerverbindener Unterricht, Lernen in Gruppen, praktische Übungen, Gruppenarbeit, etc...
Liebe Grüße
meike. |
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