des News4teachers-Artikels sind zwar nett gemeint, aber waren schon vor der EU Verordnung relevant.
Im Moment werden alle völlig verrückt gemacht.
Nach meinen jetzigen Recherchen gilt für den Homepebereich zunächst einmal umzusetzen wenn nicht sogar schon erfolgt:
-Verschlüsselung; Hinweis auf Cookies, Hinweis auf Umgang bei möglichen Kommentaren oder Newslettern
- Aktualisierung der der Fotoberechtigung/Textberechtigung und deren transparente Umsetzung auf der Seite bspw. im Impressum
- sobald genutzt Hinweise im Umgang mit den Daten bei Nutzung von weiteren sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, usw., als auch mit googlemaps
- Kennzeichnung der redaktionellen und datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten
Etwas problematischer ist der Umgang mit den Daten, sobald Schülerfirmen existieren oder die Seite auch intern für kontaktrelevante Datenbanken genutzt werden. Hier sollte man sich erkundigen und ggf. den datenrechtlichen Umgang pflegen wie bei Kleinfirmen oder Vereinen.
Erhebliche Probleme ergeben sich für die Schule im Umgang mit Schüler- und Mitarbeiterdaten. Gerade in sensiblen Bereichen, wie digitale Erstellung von Zeugnissen, Datenbanken usw. Hier sind jedoch die Deinstherren in der Pflicht - doch wer sich darauf verlässt ist verlassen.
Im Übrigen müssten dazu schon vom Dienstherren Datenschutzbeauftragte bestellt sein, zumindestens überregional und seit die neue Verordnung vor ca. zwei Jahren angekündigt worden war. Nun gut, das ist ein Thema für sich.
Plagen wir uns also noch ein Weilchen mit den Unsicherheiten ohne uns verunsichern zu lassen.
Sobald etwas ungeklärt ist, lass ich es einfach weg und arbeite wieder analog (mit Stift und Papier bzw. verlasse mich auf meine Merkfähigkeit).