|
Forum: "Diskriminierung und Mobbing gegen schwerbehinderte Lehrkraft"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
 | etwas wirksamer |  | von: fruusch

erstellt: 09.08.2018 20:53:10 |
als ein Anwalt könnte evtl. eine Veröffentlichung der Geschichte sein. Hast du Fürsprecher in der Schulgemeinschaft? Kollegen, oder besser noch Eltern und Schüler? Ich kenne einen Fall, als eine bei den Schülern sehr beliebte Kollegin, die jahrelang als Vertretung an der Schule war, auf einmal nicht mehr angestellt werden sollte, unter dem fadenscheinigen Vorwand, dass ihre DDR-Abschlüsse nicht mehr gelten würden. Die Schulgemeinschaft hat sich auf die Hinterbeine gestellt, Eltern und Schüler haben über Nacht eine Online-Petition auf die Beine gestellt, Radio, Zeitungen und sogar das Fernsehen haben Beiträge gebracht - und zwei Tage später hatte sie eine unbefristete Festanstellung. Natürlich sind die Fälle nicht ganz vergleichbar, die SL war damals mit im Boot und hat für die Kollegin und nicht gegen sie gekämpft. Noch dazu standen Wahlen an... Aber auch eine fiese SL will keine negative Presse haben - das ist nachhaltig schlecht fürs Image der Schule, und wenn dann die Anmeldezahlen sinken, sieht es auf allen Ebenen düster aus. Du darfst das natürlich nicht selbst anstoßen, damit hättest du alle möglichen Dienstpflichten verletzt, aber andere - eben Eltern und/oder Schüler - könnten das tun, am Besten ohne jegliches Zutun von deiner Seite. Ich weiß, dass du leidenschaftlich gern Lehrer bist. Zu lesen, dass Dir das jetzt verwehrt werden soll, tut mir weh - ich wünsch dir alles Gute! |
 | @ mordent |  | von: hesse

erstellt: 10.08.2018 09:00:51 geändert: 10.08.2018 09:05:49 |
Du schreibst, Anwalt und Gewerkschaft äußern sich nicht klar. Könnte das daran liegen, daß Du Ihnen keinen klaren Auftrag bzw. wie schon von anderen geäußert, kein Mandat gegeben hast? Bist Du Dir selbst im Klaren, was Du eigentlich möchtest bzw. erreichen willst? Das ist kein Vorwurf an Dich, damit Du mich nicht mißverstehst. Als erstes mußt Du für Dich entscheiden, was Dein Ziel ist und dann, welche Maßnahmen Du bereit bist dafür zu ergreifen und ggf. auch die evtl. entstehenden Kosten zu tragen. Ich bin da bei Missmarpel93: Ein Anwalt braucht ein Mandat! Und das gilt auch, wenn Du Dich über die Gewerkschaft rechtlich beraten und vertreten läßt! Hier bei uns in Bayern kann sich jeder Kollege direkt an den HPR wenden und muß nicht den "Dienstweg" über ÖPR und BPR gehen. Du mußt Dich m.E. also nicht erst an den ÖPR und dann den BPR wenden, bevor Du den HPR kontaktieren darfst! Den Weg über die Medien würde ich Dir nicht empfehlen, weder direkt (das sowieso nicht!!) noch indirekt! Da solltest Du Dich ganz zurückhalten. Wenn Eltern das für Dich initiieren würden, wäre das toll - vermeide aber jeden Eindruck, daß Du in irgendeiner Form etwas damit zu tun haben könntest. Einsicht in Deine Akten müßtest Du auch jetzt nehmen können; zumindest bei uns hier sind die Schulen in den Ferien an bestimmten Tagen besetzt - auch durch die Schulleitung. So richtig klar sind mir auch die "Gründe" nicht, die zu der jetzigen Situation geführt haben. Gab es denn in der Vergangenheit keine Probleme bwz. Gespräche aus einem entsprechenden Anlaß? Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas aus dem Nichts heraus kommt, ohne, daß ich das von außen mir anmaße beurteilen zu können. Ich wünsche Dir viel Erfolg! LG Hesse |
 | Anwalt zwingend nötig |  | von: wabami

erstellt: 10.08.2018 22:18:25 |
Hallo Mordent, du benötigst auf jeden Fall einen Anwalt, schon allein um die komplette Sachlage zu erfahren und dann um die richtigen erreichbaren Ziele zu stecken. Die Zeitpunkte mit den dir zur Verfügung stehenden Hebeln zu arbeiten, hast du lange verpasst. Für gymnasiale Lehrkräfte in BW gibt es von offizieller Seite keine "Lehrerassistenz" - sofern es keine besondere pädagogischen Konzepte an eurer Schule gibt, wurdest du hier schon aus deinem studierten Beruf gedrängt und hast es versäumt dich zu wehren. Mir stellt sich die Frage, ob du schon im vorletzten Jahr (und ggf. früher) zum Teil solche Assitenzstunden in deinem Plan hattest. Also ob hier eine (akzeptierte) Regel zum "Verstecken" von ein paar Deputatsstunden einfach über die Gebühr ausgeweitet wurde und weil du dich nicht gewehrt hast nun einfach das Spiel weitergetrieben wird (mit dem Ziel dass du dich wegbewirbst oder gar kündigst). Jedem Lehrer steht das Recht zu in seinen studierten Fächern eingesetzt zu werden. Der SL muss begründen, wenn er dies nicht tut. Hier hättest du jederzeit bei Einschränkungen - also spätestens im letzten Jahr dein Recht einfordern können. Ggf. kannst du das Kollegium gegen die Regelung mobilisieren: Jede Schule bekommt ja ihre Deputate nach gemeldeten Schülerzahlen (Stichtag) zugewiesen - wenn du für deine 17-4 bezahlten Deputatsstunden keinen Unterricht zugeteilt bekommst, heißt dies dass deine Stunden aus dem "großen" Entlastungskontingent für Verwaltung, (pädagogsiche) Poolstunden, AG-Stunden und sonstige Entlastungsstunden genommen werden muss - also die "Vergütung" für das AG-Angebot limitiert wird, Entlastungen für zusätzliche Aufgaben schlecht entlohnt werden etc., hier stielt also die Schulleitung dem Kollegium ein halbes Deputat- aber Vorsicht, dies kann nach hinten losgehen, wenn die zuweisende Behörde die Versorgung deiner Person mit Deputatsstunden mitträgt und einen "kreativen" LAV-Bericht akzeptiert. Einblick in den Vorgang bekommst du alleine nicht und auch die Personalvertretungen können nur bedingt helfen. |
 | Natürlich gab es... |  | von: mordent

erstellt: 11.08.2018 09:55:49 |
... Probleme im Schuljahr 2015/16, weshalb im Schuljahr 2016/17 der Fachberater beauftragt wurde, mich zu besuchen, und dessen Bericht muss mich derart schlecht dargestellt haben, dass das RP wahrscheinlich veranlasst hat, dass ich in 2017/18 nur noch Lehrerassistent war und jetzt sogar nur noch Lagerarbeiter sein soll... In meinen Augen völlig an jeder Verhältnismäßigkeit vorbei, denn die Probleme wurden zeitnah geklärt und gelöst, wobei ich auch immer aktiv mitgeholfen habe. Deshalb macht es für mich jede Überprüfung durch das RP überflüssig, und ich würde mich da als SL immer vor meinen behinderten Kollegen stellen. Die Rechtsberatung und den Anwalt habe ich ganz klar beratend in Anspruch genommen, mit dem Ziel, meiner Schulleitung im nächsten Teilhabegespräch ein paar Paragraphen präsentieren zu können, nach denen ich anders behandelt werden müsste... Aber noch habe ich nur immer klare Formulierungen erhalten ("Sie dürfen...", "die SL muss Sie...", "man darf Ihnen nicht..."), aber nicht, wo das steht... Das macht mir zum einen klar, dass offensichtlich doch vieles nicht klar geregelt ist und man doch keine klaren Vorgaben hat, wie Schwerbehinderte zu behandeln sind. |
 | Rechtsgrundlage?? |  | von: wabami

erstellt: 11.08.2018 10:47:52 |
Das Regierungspräsidium hat keine Rechtsgrundlage (auch wenn eine Beurteilung extrem schlecht ausfällt) dir zu verwehren in deinen Fächern zu unterrichten! (Dies ist in keinem Gesetz/in keiner Verordnung so ausformuliert, folgt aber aus dem Zusammenspiel mehrer Gesetze und Regelungen.) Hier muss angesetzt werden. Für uns nicht zu beurteilen ist, worauf du dich im Zuge der "Problembehebung" eingelassen hast und was deshalb rechtlich nicht angreifbar ist. (Warum hast du 13 Wo-Stunden Assistenz im letzten Jahr, also keinen eigenständigen Unterricht, akzeptiert?) Das interessantere Problem ist: Wo siehst du dich in ein paar Jahren? Du hast ja noch 20-25 Dienstjahre vor dir und es scheint kein Selbstläufer zu sein. Wofür lohnt es sich zu kämpfen? |
 | In ein paar Jahren... |  | von: mordent

erstellt: 11.08.2018 11:13:45 geändert: 11.08.2018 11:18:07 |
... sehe ich mich rehabilitiert ganz normal unterrichtend, Leistung messend, Noten machend, vielleicht weniger als 13 Stunden, aber nicht durch eine Reduktion meiner Stunden, sondern durch Sonderaufgaben und die Anrechnung meiner AG. Warum habe ich die Lehrerassistenz akzeptiert? Zunächst einmal, weil im Arbeitsvertrag steht dass ich auch "vorübergehend anderweitig eingesetzt werden" kann. Aber ich habe zumindest direkt nach Bekanntwerden gegen den Einsatz der SL gegenüber formlos Widerspruch angemeldet und damals auch den Anwalt konsultiert. Zum anderen geht man ja auch davon aus, dass, wenn man kooperiert, auch schneller wieder da hin kommt, wo man wieder hin will. Dass das RP keine Rechtsgrundlage hätte, mir Unterricht in meinen Fächern zu verwehren, stimmt nach Aussage meines Anwalts nur im Beamtenstatus. |
 | oops |  | von: wabami

erstellt: 11.08.2018 12:19:02 |
Ich bin vom Beamtenstatus ausgegangen. Bzgl. Angestelltenverhältnis habe ich keine näheren Kenntnisse. Ich bin mir sicher, dass bzgl. des vereinbarten "andersweitigen" Einsatzes im Arbeitsvertrag auch Grenzen bestehen, aber hier benötigst du bestimmt den kundigen Rat eines Anwalts (und seine Kompetenz zur Durchsetzung). Ggf. sollte mit deiner Zielsetzung hier eine verbindliche (steigernde) Vereinbarung zum Einsatz gemäß originärer Qualifikation festgeschrieben werden ... ... und der Tipp dass Kollegium, welches ja den andersweitigen Einsatz mitträgt, zu mobilisieren bleibt. |
 Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|