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Forum: "Wann Schulleitung über Schwangerschaft informieren?"
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| Wie hat denn nun | | von: angel19
erstellt: 09.01.2019 01:48:09 |
deine SL reagiert? Darfst du noch arbeiten? Ist dein Immunschutz schon gesichert? Oder sitzt du ab jetzt zu Hause rum? Jedenfalls auch von mir die besten Wünsche in dieser wichtigen Zeit ! angel |
| Ich halte es für... | | von: mordent
erstellt: 09.01.2019 10:46:26 geändert: 09.01.2019 10:47:38 |
... angemessen, die SL zu informieren, sobald die Schwangerschaft befundet ist, d. h. sobald sie bestätigt ist und die Schwangerschaftswoche "feststeht", denn daraus ergibt sich der Geburtstermin und daraus wiederum der Beginn des Mutterschutzes. Für diesen muss die SL sich ja ggfs. um eine Vertretungskraft umschauen... Nur deshalb. Ansonsten besteht keine Notwendigkeit zur sofortigen Inkenntnissetzung, aber man muss dann selbst aufmerksam sein, und bei entsprechenden Krankheitsfällen im Kollegium/unter den Schülern/Putzfrauen/Hausmeistern/Handwerkern/... muss man dann spätestens mit der Wahrheit raus. Blöd, wenn man nicht weiß, dass jemand krank ist, und man infiziert sich... |
| Ich bin der Meinung | | von: silberfleck
erstellt: 09.01.2019 15:14:49 |
das man zumindest die SL schon zeitig informiert, damit man sich nicht plötzlich outen muss, weil es einen Aushang wegen einer Infektionskrankheit gibt. Wobei man sich natürlich auch außerhalb der Schule anstecken kann, deshalb halte ich einen entsprechenden Impfstatus für unbedingt notwendig. Außerdem gelten die Regelungen des Mutterschutz nur, wenn die Schwangerschaft bekannt ist. Wenn ich richtig im Bilde bin, gilt die Regelung wegen Infektionen nur, wenn auch tatsächlich eine Person in der Schule eine solche hat. |
| ich finde ........ | | von: feul
erstellt: 09.01.2019 17:43:27 |
..........es hochinteressant, dass ich es in Ö in den vielen jahren, die ich unterrichte, weder bei mir noch bei einer kollegin erlebt hätte, dass jemand wegen eines ungeklärten immunstatusses (richtiger genitiv?) am beginn der schwangerschaft zu hause bleiben hätte sollen/können. davon hab ich hier noch nie gehört. klar gibt es fälle, wo jemand nicht bis zum beginn des mutterschutzes unterrichtet hat, aber das waren immer andre gründe........ |
| Vermutung | | von: brittacci
erstellt: 09.01.2019 17:56:25 |
Meine ehemalige Schulleitung vermutete, dass ein Bundesland damals eine Klage einer Mutter verloren hatte, die sich während der Schwangerschaft mit einem Virus ansteckte und das Kind aufgrunddessen behindert zur Welt kam. In NRW gibt es die Regelung seit ca. zehn Jahren (meine ich). Auch ich durfte in den ersten 20 Wochen der ersten Schwangerschaft wegen des mangelnden Immunstatus nicht arbeiten, da in meiner Klasse ein 5-jähriger Junge war. Beim 2. Kind gab es kein 5-jähriges Kind in der Schule und deshalb durfte ich trotz mangelnden Immunstatus arbeiten, musste dann aber direkt nach Hause, als es einen Ringelrötelnfall gab - super, da die Inkubationszeit drei Wochen beträg und ich erst nach einigen Wochen wusste, ob ich mich angesteckt hatte oder nicht. Ringelröteln werden wohl nur von bis zu 5-jährigen Kindern übertragen |
| Immunitätslage | | von: palim
erstellt: 09.01.2019 17:58:35 |
U.a. deshalb ist es sinnvoll, wenn die SL informiert ist, da sie Gefährdungsbeurteilung UND eine Beurteilung der Immunitätslage vornehmen muss. Und dazu gehören eine Menge Krankheiten Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Virusgrippe, Hepatitis und Zytomegalie, gegen letztere gibt es keine Impfung, mit unterschiedlichen Bestimmungen und Fristen angesichts Alter und Konakt mit Kindern. |
| 5jährige | | von: palim
erstellt: 09.01.2019 20:55:09 |
"Ringelröteln werden wohl nur von bis zu 5-jährigen Kindern übertragen" Ich würde meinen, dass man davon ausgeht, dass 6jährige die Sauberkeitserziehung abgeschlossen haben, sie wissen, wie man zur Toilette geht und worauf man achten sollte... ... was ich für ein Gerücht halte, aber die meisten SuS, die eingeschult werden, müssen nicht mehr gewickelt werden. |
| Alles bisher gut gelaufen, aber... | | von: vatalanta
erstellt: 24.03.2019 18:32:39 |
Hallo erstmal! Nach nun einigen weiteren Wochen melde ich mich am wieder, nach wie vor Vollzeit im Dienst und mich wachsendem Bäuchlein! Zu Beginn der Schwangerschaft war ich 3 Tage wegen des ungeklärten Immunstatus zuhause, ansonsten klappt es eeeeeigentlich ganz gut - hier und da mal ein Fehltag wegen Kreislauf und/oder heftiger Kopfschmerzen, aber passt schon! Nun gibt es aber eine neue Fragestellung - und vielleicht hat jemand von euch da schon mal etwas gehört: An unserer Schule gab (gibt?) es einen Verdacht auf Hepatits B - und mein Immunstatus ist noch nicht geklärt. Impfung war 1998, aber meine Ärztin sagt, man müsste den Status erneut überprüfen. Nun hatte meine Schulleitung den Fall noch nicht und hat in der Landesschulbehörde niemanden erreichen können, der weiterhelfen konnte. Was muss denn nun mit mir passieren - Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Status oder nicht? Ich bin an einer weiterführenden Schule (Kinder von ca. 11-18) und habe eigentlich keinen Kontakt zu Blut...? Ich freue mich über Ratschläge/"Erfahrungen"... |
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