ruedi hat recht und jedesmal wenn ich meiner Muetter erzähle "mein Foto ist in der und der Schülerzeitung und auf der und der Homepage" regt sich meine Mutter jedesmal voll auf und meint ja die dürfen das ja gar nicht ohne meine Erlaubnis bla bla. Ich denke aber mal, dass keiner so wirklich darauf Rücksicht nimmt. Immerhin, hier ein Beispiel: Ich war mal auf einer Veranstaltung an der Ruhr-Universität Bochum für naturwissenschaftlich begabte Schülerinnen. Ein paar Wochen später kommt meine Physiklehrerin an und hält mir ein Prospekt vor die Nase, wo ein risen-Foto von meiner Freundin und mir drin war, das Beste: Wir haben nichtmal mitgekriegt, dass wir fotografiert wurden. Also laut diesem Beispiel, kann das Gesetzt gar nicht so ernstgenommen werden....
physikass
Das Kunst-Urheber-Gesetz von 1907 (!) schützt den Bürger davor, ohne Einwilligung fotographiert zu werden. Allerdings dürfen von Personen der Zeitgeschichte - dazu zählen Politiker, Künstler, Wissenschaftler und (jetzt kommts) LOKALE GRÖßen, ABER AUCH JENE, DIE NUR VORÜBERGEHEND MIT EINEM AUFFÄLLIGEN EREIGNIS das Informationsinteresse der Öffentlichkeit (wie z.B. ein Weihnachtskonzert an einer Schule) erregen - ohne deren Zustimmung Fotos verbreitet werden. Durch eine Veröffentlichung darf jedoch nicht das berechtigte Interesse des Abgebildetn verletzt werden.
QUelle: Hermann Meyn. MAssenmedien in Deutschland.2001. S. 65
==> also eine Grauzone, wo fängt das berechtigte Interesse (wie z.B. an einem Schulfest) an und ist der Schuldirektor (anwesend auf dem Schulfest) eine LOKALE Größe?
aber ein Foto ohne dazugehörigen Namen ist doch wohl kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, besonders wenn es auf Veranstaltungen gemacht wird wo sowieso mehrere Dutzend Leutchen abgelichtet werden und sich später unverhofft in der Lokalpresse wiederfinden. Wo ist da der Unterschied zur Schulhomepage?
Ich habe mal von einer Kollegin folgendes gehört: Eltern hätten deswegen etwas dagegen, dass das Bild ihres Kindes auf der Schulhomepage abgebildet ist, weil sie nicht möchten, dass für jeden sehr leicht in Erfahrung zu bringen ist, welche Schule ihr Kind besucht. Hintergrund war wohl die Angst vor Kidnapping.
Auch wenn so etwas leicht überzogen scheint, hat man als Lehrer rechtlich wahrscheinlich nichts engegenzusetzen und zieht im Falle einer Klage den Kürzeren.
Personenfotos dürfen auch dann ohne Einverständniserklärung veröffentlicht werden, wenn die Personen nur "schmückendes Beiwerk" und damit "Nebensache" sind. Wenn ihr also ein Foto von einem Schulkonzert ins Netz stellen wollt, dann bringt z.B. den Flügel groß in den Vordergrund und alle Personen befinden sich im Hintergrund. Wenn dann noch die Klangfülle des Flügels im Text erwähnt wird sind die Personen "Nebensache" und müssen der Veröffentlichung nicht zustimmen. Beispiel: Ich habe auf meiner Angler-HP eine Seite mit "Monsterfischen". Alle Angler halten die Fische vor sich, also ist der Fisch Hauptgegenstand und der Angler nur "schmückendes Beiwerk".
wie ist die lage bei schülerarbeiten im kunstunterricht?
die sache mit den eigentumsrechten am bild geht ja noch weiter. mir als neuer referendarin wurde gesagt, dass keine fotos von schülern in einer examensarbeit auftauchen dürften, ohne dass die eltern zugestimmt haben. außerdem seien tonbandaufnahmen vom unterricht illegal.
jetzt möchte ich mich über eigentumsrechte der schüler an ihren werken informieren. kann mir da jemand weiterhelfen?
Hallo,
bin kein Jurist, aber denke in Anlehnung an muddilyz´ Ausführungen, dass die Herstellungsvorgaben bei den Werken der Schüler entscheidend sind. Z.B. sind Arbeiten, die im Rahmen von Wettbwerben hergestellt werden dadurch zweck- und zielbestimmt. Sie dürfen demnach auch veröffentlicht werden. Die "normalen" Werke sind und bleiben meines Wissens nach Eigentum der SchülerInnen und müssen zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Deren Veröfentlichung kann aber je nach Vorgabe, Thema oder Ziel der Herstellung (z.B. Ausgestaltung von Internetseiten, Schülerzeitungen, Flurgestaltung usw.) ohne Probleme oder nötige Zustimmung erfolgen, wenn die Bestimmung zuvor klargestellt wurde.
Im Rahmen der Teilnahme an dem Nicht-Raucher-Projekt "Be smart don´t start" sollten auch bei uns alle teilnehmenden Klassen auf die Homepage. Und hier mussten die Eltern ihr schriftliches Einverständnis geben.
Bei uns in der Klasse gab´s dann auch mehrere Schülerinnen und Schüler, die also nicht mit auf´s Klassenfoto durften.
Elternrecht hin oder her, toll war das für die besagten Schülerinnen und Schüler mit Sicherheit nicht ("Warum darfst du denn nicht mit auf´s Klassenfoto?").
Hallo, ich wurde "auserwählt" für unsere Gesamtschule eine neue Schulhomepage zu machen (oder machen zu lassen). Hat jemand Kontakte zu einem Webdesigner oder Agentur, die sich mit Webseiten für Schulen auskennt? Gerade bei den Themen Fotos oder DSGVO bereiten mir Unbehagen.
aber falls ihr euch doch selber an die Arbeit machen möchtet, habe ich hier ein paar recht hilfreiche Artikel gefunden, die auch weiterführende Links zu Datenschutzerklärung, Impressum etc. beinhalten.
Vielleicht helfen sie dir: (Die Bundesländer sind sicher unerheblich, da ich annehme, die rechtlichen Vorgaben sind allgemein gültig.)