transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 24.11.2024 01:33:13
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Kranke Schüler nach Hause entlassen"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Attestpflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.04.2019 22:40:47

ist ne heikle Angelegenheit. Du kannst darauf bestehen, dass die Eltern dir eine schriftliche Entschuldigung abgeben (bei uns gilt: Das Kind ist ab Tag 1 mündlich, also telefonisch abzumelden und ab dem 3. Tag schriftlich). Ein Attest vom Arzt ist aber oft kostenpflichtig. Wenn mir ein Elternteil sowas unaufgefordert bringt, dann isses halt so, aber ich kann Eltern nicht zwingen, Geld dafür zu zahlen, damit ICH ein Attest in Händen habe. Es gibt Ausnahmefälle, bei denen man auf einem Attest bestehen kann (wenn z.B. der Verdacht besteht, dass das Kind mutwillig schwänzt oder über die Maßen häufig fehlt), aber im Allgemeinen sollte es reichen, wenn die Eltern dafür grade stehen. Ich mache, so wie fruusch auch schreibt, keinerlei Gewese um ein kränkelndes Kind. Wer krank ist oder sich krank fühlt, kann nicht mehr gut arbeiten, dann soll er doch lieber heim. Simulanten erlebe ich bei uns an der Grundschule eigentlich nicht.

Wenn einer sagt, ihm sei es nicht gut, frage ich zunächst: Auf einer Skala von 1 (alles super) bis 10 (ich will sofort heim) , wie schlimm geht es dir? Dann kommt meist: So etwa 5. Dann sage ich: Wenn du bei 7 bist, melde dich wieder. Ganz oft erledigen sich kleine Unpässlichkeiten nach einiger Zeit, und wenn einer wirklich bei 10 ankommt, dann hilft eh nur noch die Mama 



Simulanten ... oder auch nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2019 09:33:44

Simulanten gibt es auch in der Grundschule unterschiedlicher Art.

Kinder, die sehr viele Krankheitstage haben, gerne einzelne, gerne am Mo oder Fr, bei den extremeren Fällen gleich wochenweise, mehrfach. DAS hat sich hier in den letzten Jahren geändert, das kannte ich von früher nicht. Aber diese Kinder werden gar nicht erst zur Schule geschickt und auch da reicht eigentlich eine mündliche Information ... bis der Brief vom Amt kommt mit genauen Hinweisen, weil das Kind schon so häufig gefehlt hat.

Aber darum geht es hier ja nicht.

Simulanten mit anderen Wehwehchen gibt es auch. Meist suche ich das Gespräch mit den Eltern, die hier vor Ort recht offen sind und einem erklären, was der Grund sein könnte: andere kranke Familienmitglieder, irgendwelche andere Sorgen zu Hause, Väter, die von der Montage zurück sind oder gerade wieder zur See gefahren sind. Diese Kinder schieben etwas vor oder es geht ihnen wirklich nicht gut, aber es ist sinnvoll, die Gründe zu kennen und mit den Kindern darüber zu sprechen.

Andere Kinder erlebe ich, wie janne es sagt: es geht ihnen nicht gut, aber sie wollen gar nicht unbedingt nach Hause. Manchmal hilft eine Pause ... in der man übrigens sehr schnell sehen kann, ob sich ein Kind anders verhält als sonst und es ihm wirklich schlecht geht.

Auch gibt es Kinder mit chronischen Krankheiten oder etwas anderem, das länger währt, und Eltern sagen dann: "Es war heute Morgen/ die ganze Nacht schon schlecht, aber das Kind wollte so gerne zur Schule/ wir wollen es wenigstens versuchen." Sie verlassen sich darauf, dass die Schule sich meldet, wenn es dem Kind wirklich schlecht geht, nehmen aber sonst die Schule wichtig und denken, in der Umgebung von Schule und Freunden ist das Kind abgelenkt und vielleicht hilft ihm das.

Dass alles mag mit Jugendlichen schwieriger werden, weil sie geschickter vorgehen, wenn sie simulieren, aber insgesamt ist das Problem vielschichtig.

Vielleicht braucht es die Vergewisserung der Vorgehensweise, die in einer Konferenz noch einmal besprochen und beschlossen wird und dann per Brief der SL an die Eltern gegeben wird?

 



Juristisch...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2019 00:20:12 geändert: 25.04.2019 23:55:35

... gilt für die Vorschläge der Attestierung am Krankheitstag ein klares Nein!

Man darf - ohne besonderen Grund - niemanden, der anzeigt, krank zu sein, an seiner Arbeitsstätte (also auch den Schüler in der Schule) festhalten. Das ist Freiheitsberaubung! Ich würde gegen die Lehrer meiner Stiefkinder sofort das ganz große Gedeck fahren, wenn die so handelten.

Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist... Unser Procedere für Klasse 5 bis 12 (ausgenommen 18+-Schüler):

- Kind sagt, dass es krank ist und entlassen werden möchte

- Kind muss ins Sekretariat, Eltern anrufen

- Eltern(teil) entscheidet/n, ob das Kind nach Hause soll und wenn ja, wie

- Kind bringt Entlasszettel aus dem Sekretariat mit, füllt ihn aus

- Lehrer/in unterschreibt, trägt die Entlassung im Klassenbuch ein

- Kind geht oder wird geholt (auch ggfs. von Oma, Schwester...)

Wenn ich als (Stief-)Vater meinem Kind verbiete, heimzukommen, trage ich die Verantwortung, wenn was passiert. Ob ich das möchte, entscheide ich dann von Fall zu Fall.

 



genau!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2019 10:56:45

Sagt der Krankenpfleger zur Ärztin: "Der Simulant in Zimmer 16 ist gestorben!"

Sagt die Ärztin zum Krankenpfleger: "Jetzt übertreibt er aber!"

 

Auch wenn sich Fehlzeiten häufen, müssen wir ein Kind krank nach Hause entlassen, wenn das Kind sich schlecht fühlt. Die Idee mit der Skala von 1 bis 10 ist sehr gut, denn sie hilft dem Kind dabei, seine Situation besser einzuschätzen. Manchmal hilft ja wirklich ein paar Minuten Ruhe, ein Schluck Wasser oder frische Luft, oder einfach mal nur das gute Gefühl, mit seinem Problem ernst genommen zu werden. Letztendlich liegt die Entscheidung aber beim Kind bzw. dessen Eltern und nicht bei uns. Ausnahme sind nur die Fälle, in denen die Eltern sich weigern, sich um ihr Kind zu kümmern, dann müssen wir selber dafür sorgen, dass das Kind zum Arzt kommt. Ein Kind gegen seinen Willen oder gar gegen den Willen der Eltern im Unterricht festzuhalten geht aber gar nicht, da sträuben sich mir alle Nackenhaare. Als Vater fühle ich da genau wie mordent, da würde ich auch rot sehen. Wenn ein SL dies von seinem Kollegium fordert, wie im Eingangspost angedeutet, würde ich diesem ganz gehörig die Meinung sagen.

 

Eine Attestpflicht allgemein einzuführen ist aber sicher kein gangbarer Weg, um echte Simulanten abzuschrecken. Zum einen führt das zu mehr Papierkram für uns, die Atteste müssen ja auch kontrolliert und dokumentiert werden. Zum anderen sind echte Atteste kostenpflichtig, und die wenigsten Krankenkassen zahlen das. Da bringt man nur die Eltern gegen sich auf. Des Weiteren gehen uns Diagnosen nichts an, genauso wenig wie die SL bei Krankmeldungen von uns nach einer Diagnose fragen darf.

Die einzigen Fälle von "Attestpflicht", die ich kenne, betreffen alle die Oberstufe, wo volljährige Schüler sich selbst entschuldigen bzw. als krank entlassen dürfen, ohne Mitsprache der Eltern. Da gibt es immer den einen oder anderen Pappenheimer, der den Entschuldigungsbogen für die Gewinnung von mehr Freizeit nutzt, und das sogar mit Ansage. Die kann man schonmal dazu zwingen, ärztliche Bescheinigungen für die Schulunfähigkeit vorzulegen. Oder die generelle Regel, dass Krankheit bei angekündigten Leistungsüberprüfungen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss, aber auch das ist kein Attest und kostet deutlich weniger.

Nur beim schriftlichen oder mündlichen Abitur muss bei Krankheit diese durch ein echtes Attest nachgewiesen werden, das eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Ich nehme an, dass bei Abschlussprüfungen an der HS/RS Ähnliches gilt.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2019 13:08:56 geändert: 25.04.2019 15:24:34

In Jahrgang 5/6 sind noch recht viele "Krank"meldungen der Sus, es ruft immer der KL oder Stufenleiter an und die Eltern müssen das Kind beim Sekretariat abholen. Wenn es immer wieder das gleiche Kind ist, welches abgeholt wird, gibt es ein Gespräch mit den Eltern, warum das Kind so oft "krank" ist. Ob man da nicht besser mal beim Arzt das abklären geht. Man äußert seine Sorgen um den gesundheitlichen Zustand des Kindes, mal mehr oder weniger ironisch.

Ab Jahrgang 7/8 wird es deutlich besser mit dem nach Hause schicken lassen. Aber auch dort wird vom KL/Stufenleiter zu Hause angerufen. Es wird dort immer noch abgeklärt, ob eine Arbeit/Test ansteht und mit den Eltern besprochen, wie verfahren werden soll. Erstaunlich viele sus haben nach dem Elterngespräch eine Spontanheilung. Abholung vom Sekretariat.

Ab Jahrgang 9 sind es immer die Gleichen, die sich abholen lassen. Meistens unterliegen die sus der Attestpflicht (weil unerklärlich hohe Fehlzeiten über einen langen Zeitraum, nach der Androhung der Attestpflicht). Da wird dann schon mal genauer beim Sus nachgefragt. Sind es mal nicht die üblichen Pappenheimer, so sind die sus wirklich krank und nicht simuliert. Anruf vom KL/Stufenleiter, Abfrage nach Arbeit/Test, Abholung beim Sekretariat



Gesundheitsamtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2019 15:14:55

Bei uns gibt es bei auffallend häufigen Fehlzeiten die Möglichkeit, den schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamts einzuschalten. Da wir uns ja mit den Krankmeldungen der Eltern begnügen, die quasi  aufgrund einer Selbstdiagnose ihr Kind zu Hause behalten (was per se ja erstmal nichts Schlechtes ist, eine Magen-Darmverstimmung oder Fieber erkenne ich auch als Laie), kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, auf diese Weise eine ärztliche Untersuchung zu erwirken (wenn z.B. Kinder häufig krankgemeldet sind, dann aber von Mitschülern bei den unterschiedlichsten Aktivitäten angetroffen werden). Der Vorgang ist so, dass wir mittels eines Meldeformulars dem GA berichten, welch hohe Anzahl von Fehltagen das Kind aufweist. Das GA lädt daraufhin die Familie zur Untersuchung ein. Natürlich ist dies ein freiwilliger Gang, wenn Eltern also der Einladung nicht nachkommen, passiert weiter auch nichts. Als Schule bist du dann aber raus und deiner Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen (wie heißt es so schön: Melden macht frei!) 



Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2019 23:21:46

werden die Eltern angerufen, die das Kind abholen müssen. Beim 2. oder 3. Mal steigen meist die Eltern den Kindern selbst aufs Dach, weil sie eigentlich arbeiten müssen. Mit dem nach Hause schicken ist so eine Sache. Was, wie hier beschrieben, ist, wenn das Kind zusammenklappt und allein ist. Die Verantwortung möchte ich nicht übernehmen.

Bei uns steht ein Diensttelefon im Lehrerzimmer. Sollte doch im Jahr 2019 möglich sein, dass eine Übertragung möglich ist. Dann ist das Problem mit der Sekretärin auch gelöst.



<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs