... in erster Linie das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Punkt.
Manche Schulleitungen - das weiß ich aus eigener Erfahrung - halten es nicht so eng mit dem Thema "Transparenz". Sie scheinen kulant über dinge hinweg zu sehen, die sie zwar möglicherweise stören, gegen die Sie aber dienstrechtlich nicht vorgehen können, z. B. Kleidungsstil, Unterrichtsmethodik (wenn man z. B. den Unterricht auf den Gang verlegt, weil da mehr Platz für ein Kugellager o. ä. ist als im Klassenzimmer) usw.
Meine SL hat immer Monate gewartet, um mir dann alles, was sich angesammelt hatte, auf einmal an den Kopf zu werfen. Andere rechnen da vielleicht im Arbeitszeugnis ab...
Definitiv kann man ein Arbeitszeugnis anfechten. Das wäre deine Option.