Ich habe ein bisschen gegoogelt.
Das ist ein Text von 1980 zu den "Nachschriften".
Zweiter Teil eines Aufsatzes, der sich mit methodischen Massnahmen zur Foerderung der Rechtschreibung befasst, hier der sog. Nachschrift, die ueber das blosse Abschreiben eines Textes hinaus praezise geuebt und schliesslich als Diktat (Klassenarbeit) geschrieben wird.
https://www.fachportal-paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=264580#vollanzeige
Genauso habe ich das immer verstanden und hat man das im Grund- und Hauptschulbereich so verstanden. Da ich an einer PH studiert habe, wo mit uns Realschullehrer saßen und sich ihr Studium nur durch geringfügige Varianten unterschied (GH hat ein Hauptfach und ein Nebenfach, Grundschuldidaktik und mehr andere Nebenfächer, während die RS zwei Hauptfächer hatten und das andere im Vergleich zu uns etwas weniger war), bin ich sicher, dass das auch für die Realschule gilt.
In meinen Augen hast du voll die Berechtigung, einmal im Schuljahr den Schülern einen Text zu geben, den sie üben sollen und den du dann wortwörtlich diktierst. Du könntest eine solche Nachschrift nicht so stark gewichten. Das Land ist selbst schuld, wenn es seine Schulordnungen nicht anpasst.