Ich hatte schon mal überlegt, ob ich darauf hinweisen soll, dass bei uns in Ba-Wü keine Gesetzeslage und keine Verwaltungsvorschrift existiert, nach der mit Noten gerechnet wird.
(Es gibt nur für die Verrrechnung von Prüfungsteilnoten Vorschriften - aber das sollte ja in allen Bundesländern gemäß KMK der Fall sein.)
cyhyryiys Eingangsfrage ist daher doppelt falsch gestellt:
1. Ist die festzustellende Halbjahresnote eben eine Festlegung und nicht zu berechnen.
2. Ist eine pädagogisch-fachliche Überlegung anzustellen, d.h. er kann als Klassenlehrer die Einschätzungen der Fachlehrer nicht zu einer Halbjahresnote festlegen.
@fruusch Warum wird im Ländle so viel gerechnet? Ich verstehe es nicht! Aber ich erlebe es aber immer wieder und kann nur immer wieder feststellen, dass viele Lehrer es tatsächlich nicht verstehen, dass es mathematisch unsinnig ist den Durchschnitt von Daten einer Ordinalskala zu bilden.
Allerdings wird durch Vorgaben die Bedeutung dieses mathematischen Unsinns (des Mittelwerts von Noten) "verbessert" so sollen (nur in Prüfungen Pflicht) äquidistante Punktintervalle die Grundlage für die Notenbildung sein. Durch ein übliches Sockelniveau tritt zwar eine Verzerrung auf, aber man kommt einer Intervallskala schon zeimlich nahe, so dass man dem Notendurchschnitt etwas abgewinnen könnte ...
In der Erläuterung der Notenbildungsverordnung findet sich im Zusammenhang der Wiedergabe einer Klassenarbeit, die Ausführung, dass die Schulkonferenz beschließen könne, dass bei Wiedergabe einer KA der Notenspiegel oder der Notendurchschnitt anzugeben ist. Möglicherweise sind also entsprechende Konferenzbeschlüsse ursächlich für die unsinnige Notenrechnerei ...