In Baden-Württemberg gibt es eine Verordnung über Schulferien, welche in §2 Absatz (5) folgendes festschreibt:
"Am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien endet der Unterricht nach der vierten Unterrichtsstunde. Am letzten Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien kann der Schulleiter den Unterricht nach der vierten Unterrichtsstunde beenden; dies soll er in der Regel nur tun, wenn dies nach einer Weihnachtsfeier oder sonstigen besonderen schulischen Veranstaltungen aus pädagogischen Gründen angezeigt ist."
Meines Wissens gibt es in Bayern aber keine dem entsprechende Verordnung.
Was haltet ihr von der Idee, am letzten Schultag in der 5. Stunde eine Personalversammlung (mit feierlichem Jahresausklang) anzusetzen und zur Tradition zu machen, um so die Schulleitung zu einer sinnvollen Vorferienregelung zu zwingen??