ja, sorry, ihr habt natürlich recht. Nach der Bekanntgabe dieser neuen "Verordnung" vom Schulamt, wobei künftig 2% der Unterrichtsstunden sofort bei Krankheit genutzt werden müsssen, und der Ankündigung, dass dies in der Praxis nur durch den Ausfall des Nachmittagsunterrichts durchführbar sei, wurde ich etwas nachdenklich und stellte mir die Frage, ob so was wohl rechtlich in Ordnung ist. Indem ich die Frage ins Forum stellte, wollte ich herausfinden, ob das nun nur eine spezielle Lösung für unsere Schule ist, oder eine Verordnung tatsächlich von höherer Stelle.
Ich frage mich, ob das echt sein kann, dass dann Teilzeitkräfte, die neuen Krankheitsvertreter werden, die jederzeit total flexibel einspringen müssen, um den "Sockelbetrag" zu erfüllen und man der Ausfall der fachpraktischen Fächer, wie Kunst/Werken, Sport und Schwimmen einfach, zugunsten der Hauptfächer, so hinnimmt.
Vielleicht liege ich da falsch mit meiner Befürchtung, deshalb wollte ich mehr darüber erfahren. Habe versucht auch über die Gewerkschaften etwas dazu zu erfahren, aber da ich kein Mitglied bin, gibt's leider verständlicherweise auch keine Auskunft.
Bei uns handelt es sich übrigens noch um eine ganz normale kleine Grundschule ohne Ganztagesbetrieb in Ba.-Wü..
Nun, vielleicht weiß noch jemand etwas dazu. Mich würde es freuen, ansonsten vielen herzlichen Dank für eure Geduld und Mühe mit meiner Frage.