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Forum: "Kranke Schülerin im „Urlaub“"
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| @ emiliach | | von: hesse
erstellt: 12.06.2022 09:28:42 |
Da sprichst Du einen ganz wichtigen Aspekt an, der vielen Eltern und Schülern überhaupt nicht bewußt ist. Wenn schon keine Einsicht herrscht, daß manches "Verhalten" sich schlichtweg nicht gehört und keine Bagatelle ist, bewirkt vielleicht dieser pragmatische Hinweis etwas... LG Hesse |
| @emilach/hesse | | von: wabami
erstellt: 12.06.2022 11:49:23 |
Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Die Krankenversicherung kann nicht aufgrund der Tatsache, dass eine Schülerin die Schulpflicht nicht erfüllt (hat), die Kostenübernahme ablehnen. Es ist schon fraglich, ob janne60 recht hat, dass dies in einem Unfall überhaupt zur Sprache kommt und zusätzlichen Aufwand bescherrt. Was klar ist, dass bei einem Unfall während einer Reise in der eigentlichen Schulzeit ausschließlich die eigene Versicherung (KV, UV, ...) greift und keinesfalls die Gemeindeunfallkasse zahlt. Hier kommt es regelmäßig zu Stress und Problemen, wenn die Schüler ohne Kenntnis der Eltern schwänzen und etwas passiert. Aber der Fall liegt vermutlich hier nicht vor! |
| Nur mal interessehalber: | | von: hesse
erstellt: 12.06.2022 15:20:50 |
Woher nimmst Du Dein Wissen, daß es Dir erlaubt uns zu unterstellen, wir verbreiteten Unwahrheiten? Wenn wir uns irren, okay. Aber dann solltest Du die Kirche im Dorf lassen - und Deine Quellen nennen! LG Hesse |
| Welch ein Argument hesse! | | von: wabami
erstellt: 12.06.2022 18:32:02 geändert: 12.06.2022 18:34:32 |
Das ist stark. Unwahrheiten darf man verbreiten, weil man sich ja irren kann, aber auf Unwahrheiten hinweisen, soll man bitte nur mit Argument und schriftlichem Beleg. Fakt ist, dass die KV für die unmittelbaren Behandlungskosten zunächst aufkommt - ohne wenn und aber und dann versucht diese beizutreiben. Wenn der Unfallverursacher eine greifende Haftpflicht oder UV hat, dann dort, wenn es auf dem Schulweg oder in der Schule passiert ist bei der Gemeindeunfallkasse (oder wie es jeweils heißt). - (Vermutlich kann man dies in SGB 5 nachlesen.) Es wäre mir vollkommen neu und widerspricht allen Rechtsnormen, wenn hier Versicherungsnehmer dafür haften sollen, dass sie sich woanders befinden, als eigentlich angedacht ist (Schüler nicht in der Schule). Es gilt einfach: Der Unfall findet im Privatem statt und ist dort wie jeder andere Unfall im Privatem auch versichert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. |
| @ wabami | | von: emiliach
erstellt: 12.06.2022 21:49:41 geändert: 12.06.2022 21:51:12 |
Hier irrst Du gewaltig!
Eine Krankenversicherung ist für Erkrankungen zuständig und NICHT für Unfälle! Daher gibt es, aus guten Gründen, eine Unfallversicherung! Schau Dir einfach mal in aller Ruhe die verschiedenen Zweige unseres Sozialversicherungssystems an und Du wirst erhellende Erkenntnisse erhalten.
Praktisch ist das so: Sofern die Krankenversicherung eine Krankmeldung mit einem Diagnoseschlüssel erhält, der auf einen Unfall hindeutet, wird quasi automatisch ein "Regressanspruch-Procedere" in Gang gesetzt, ganz einfach deswegen, weil die KK nicht für Unfälle zuständig ist. Stellt sich heraus, dass Frau oder Herr XY beim Fensterputzen in der heimischen Wohnung von der Leiter gefallen ist, ist alles ok. Die KK zahlt, weil es keine Möglichkeit gibt, Regressansprüche geltend zu machen.
Ist es aber so, dass ein schulpflichtiger Schüler während einer Schwänzerei verunfallt, ist die KK hier einfach nicht zuständig und wird an die entsprechende BG verweisen. Diese wird die Zahlung aber verweigern, eben WEIL (!!) besagter Schüler oder Teilnehmer (in meinem beruflichen Umfeld sprechen wir von TeilnehmerInnen), eben seiner Teilnahmepflicht, ohne einen durch das Gesetz akzeptierten Grund, von der Schule/Institution ferngeblieben ist. Die KK wird sich mit ihrem Regressanspruch ganz einfach an diejenigen wenden, die sich eben nicht gesetzeskonform verhalten haben, in einem solchen Fall eben an die Eltern. Von daher sind die vom Gesetz, bzw. deren Durchführungsverordnungen her bestimmten Voraussetzungen UNBEDINGT zu beachten und einzuhalten, denn, wie schon gesagt, kann es ansonsten sehr teuer werden.
So ist es einfach und da nützt es auch wenig, dass Du auf Hesse, Janne und mich eindrischst und uns unterstellst, dass wir Unwahrheiten verbreiten würden. Ruf mal bei der KK an und frage dort nach. Sie werden Dir GENAU DAS mitteilen, worauf wir hier gerade aufmerksam machen. |
| Warum wollt ihr potenziellen Schwänzern falsche Angst machen? | | von: wabami
erstellt: 12.06.2022 23:27:25 geändert: 12.06.2022 23:28:19 |
"Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten in jedem Fall, ganz unabhängig davon, ob sie die Kosten später von einer anderen Versicherung erstattet bekommt oder nicht. Dabei spielt es keine Rolle wer Schuld an dem Unfall trägt." (Findet sich in den Beschreibungen der verschiedensten KV so oder so ähnlich - ersetze z.B. Krankenversicherung mit BARMER) Die Unfallfragebögen, die ich von den verschiedenen KV gesehen habe, welche den Sachverhalt erfassen und dazu dienen sollen, dass die KV feststellt, ob sie sich ggf. die Kosten von anderen Versicherungen holen kann, enthielten kein Feld was sinngemäß "Bestand zum Zeitpunkt des Unfalls die Schulbesuchspflicht?" erfasst. |
| Moment | | von: caldeirao
erstellt: 12.06.2022 23:55:49 |
die Schülerin schwänzt ja nicht den Unterricht. Sie ist krank geschrieben. Ich könnte mit schon vorstellen, dass die KK bei einem Unfall dumme Fragen stellt, wenn man beispielsweise mit Magen Darm krankgeschrieben ist, aber in Barcelona verunfallt. Aber wie groß ist dazu die Wahrscheinlichkeit? Aber nichts destotrotz stelle ich nochmal die Frage, willst du dich wirklich auf einen juristischen Krieg, der vermutlich mehr als ein Jahr dauert, einlassen mit ungewissen Ausgang? Des Weiteren musst du dir im Klaren sein, dass du sofort verklagt wirst, wenn du einen Fehler machst. Willst du dir das wirklich antun? Wie schon geschrieben, ich würde mir die Eltern einladen und ihnen klar machen, dass ich weder blöde noch blauäugig bin und was ich von solchen Aktionen halte. Sie müssen ihr Leben lang mit einem verzogenen Kind leben. Bei mir sind die Kinder nach 6 Jahren weg. |
| @ wabami | | von: hesse
erstellt: 14.06.2022 07:14:17 |
Ich wundere mich nur über Deinen Tonfall... Wenn wir falsch liegen, korrigiere uns. Damit habe ich kein Problem. Nur Unterstellungen lasse ich mir nicht bieten. LG Hesse |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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