|
Forum: "Sind Ferien "Korrekturzeit"?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| doch | | von: rfalio
erstellt: 14.09.2022 22:25:25 |
der Schulleiter kann dich wie oben im Zitat zur Anwesenheit verdonnern leider rfalio |
| Diskussion auf Facebook | | von: klexel
erstellt: 15.09.2022 00:00:11 geändert: 15.09.2022 00:03:00 |
Ich habe diese Diskussion nach Rücksprache mit tandil auch bei Facebook gepostet.
1) Es gab natürlich reichlich Antworten 'aus dem Bauch heraus', also ohne rechtliche Grundlage.
2) Es gab aber auch Links zu diesem Thema.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-25?fbclid=IwAR3Klfe4u9NGleKBBOXG895NqB9z2IA1kFCQ4rYda4uRM5F31IuTYIipAok
https://www.schulleiter.de/rechtsarchiv/gesetze-urteile/schulrecht-wann-klausuren-zurueckgegeben-werden-muessen/?fbclid=IwAR1UP7DEkzsdDzVrmWsqkDEWvXQMa1S7HrbuUvcd-XiYT5kniXuWtHR0Ez8
Dabei wir sehr deutlich, dass es immer um 'möglichst', 'sollte', 'grundsätzlich' etc. Da wird deutlich, dass es kein 'muss' gibt.
Es gibt, das war auch der Tenor der Kommentatoren, nirgends eine eindeutige Rechtsvorschrift darüber. Eine Grundregel lautet: GS-1 Woche, Mittelstufe 2 Wochen, Oberstufe 3 Wochen. In Österreich scheinen die Fristen etwas knapper gehalten.
Einig ist man sich auch, dass es manchmal Konstellationen gibt, wo man die Zeiten gewaltig überzieht, wenn man z.B. zwei Korrekturfächer in 6 Klassen hat (wie ich immer) und sich 5 Stapel à 24 - 30 Hefte gleichzeitig auf dem Fußboden finden, wenn sich vor den Ferien die Arbeiten häufen, wenn die Abschlussarbeiten zusätzlich auflaufen, und vor allem: in welchen Jahrgängen man korrigiert. Die obere SEK I und SEK II sind da sicher zeitaufwändiger als Klasse 5 z.B.
Einig ist man sich überall, dass eine Arbeit zurückgegeben werden sein muss, bevor man die nächste Arbeit schreiben lässt - ist klar.
Natürlich gibt es Diskussionen über die Länge der Ferien, die 30 Tage Urlaubszeit, die dienstfreie Zeit etc. Alle Aspekte werden beleuchtet, aber ES GIBT WOHL KEINE EINDEUTIGE REGELUNG.
Ich denke, diese Bestimmungen sind m.E. bewusst schwammig. Viele Bestrebungen, Arbeitszeiten zu erfassen, wurden ganz schnell unter den Teppich gekehrt, weil viele Länder sich nicht mit der Überstundenproblematik auseinandersetzen wollen. Es ist wohl Auslegungssache und eine rechtliche Grauzone, um den Leuten etwas mehr Flexibilität zuzugestehen.
Natürlich ist es eine gute Idee, bei Verbänden, Bez. Reg. oder wo auch immer nachzufragen. Aber ich fürchte, da gibt es nichts. Denn sonst hätten eifrige LeserInnen schön längst einen entsprechenden Link zu einer solchen Regelung gesetzt.
Ich bin gespannt, was tandil in Erfahrung bringt.
|
| @rfalio | | von: caldeirao
erstellt: 15.09.2022 17:13:18 |
dann würde ich den Schulleiter verklagen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht bekomme. Das Arbeitsschutzgesetz würde mich davor schützen. Es ist ja derzeit auch die große Diskussion bei Mails und Diensthandys, ob man im Urlaub darauf achten soll. Urlaub steht mir zu und da gibt es KEINE Dienstverpflichtungen. Er müsste beweisen, dass es ein absoluter Notfall ist und NUR ich den Notfall beheben kann. Wenn ich im Urlaub bin oder eine große Reise gebucht habe, kann der Schulleiter mich doch nicht zurückholen und mich zu irgendetwas verpflichten. Der kann mich fragen, wann ich im Urlaub bin und wenn ich wiederkomme, dann kann er mich verpflichten. Urlaubszeit ist Erholungszeit. Nun ist das mit der Urlaubszeit bei LehrerInnen sehr schwammig und nicht immer leicht zu klären. Er muss z.B. auch nachweisen, dass die Arbeit gleichmäßig verteilt ist. So könnte er beispielsweise die Kollegen nach einem Urlaubsplan fragen oder sinnvollerweise trägt jeder beispielsweise 2 Wochen ein, wo er für bestimmte Aufgaben in der Schule verpflichtet werden kann. Das sind sinnvolle Regelungen. Alles andere geht aus meiner Sicht gründlich in die Hosen. Und so sehe ich das auch mit der Korrektur von Klassenarbeiten. Auch diese muss ich nicht in der Urlaubszeit kontrollieren. Anders ist es aus meiner Sicht mit Prüfungen. Da sehe ich schon einen gewissen Notfall und wenn ich unterrichtende Lehrerin bin, dann habe ich während dieser Zeit eben eine Urlaubssperre (bildlich gesprochen). Auch soetwas gibt es in Betrieben, dass beispielsweise zum Jahresbeginn kein Urlaub genommen werden kann, weil da das alte Jahr abgeschlossen werden muss. |
| Ist das off topic??? | | von: dafyline
erstellt: 15.09.2022 19:49:34 |
Warum sollen Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor Weihnachten Schularbeiten schreiben müssen? Nichts mit Adventfrieden für sie und folglich auch für die Lehrkräfte. Wir haben grundsatzlich die letzten beiden Wochen vor Weihnachtn zur "schularbeitsfeien Zeit" erklärt... |
| @dafyline | | von: klexel
erstellt: 15.09.2022 21:20:43 geändert: 15.09.2022 21:24:19 |
Weil es oft nicht anders geht.
In Deutschland gibt es nicht nur Sommerferien und Weihnachtsferien, sondern das Schuljahr wird ständig durch Kurzferien, Praktika, Klassenfahrten, Betriebserkundungen etc. zerrissen. Es gibt kaum lange Arbeitsphasen. Irgendwie steckt man ständig 'kurz vor den Ferien'. Nach den Ferien kann man auch nicht gleich am 3. Tag eine Arbeit schreiben, man braucht 3-4 Wochen, um genügend Material zu haben. So ergibt sich ein Rhythmus, den alle LuL haben. Deswegen knubbelt es sich zu manchen Zeiten.
Wenn man wie ich zwei Korrekturfächer hatte in mind. sechs Klassen = 24 Stunden + drei Stunden in anderen Fächern, der hat wirklich Probleme. Da kannst du noch so gut planen, dann kommen Kollegen, die von dir ne Stunde möchten, weil sie mehrstündige Arbeiten schreiben oder weil sie in zwei Parallelklassen zeitgleich schreiben wollen, da bist du zwei Tage krank, da kommt am Arbeitstag ne Feuerübung etc, und schwupps ist deine ganze Planung obsolet. Und ehrlich: Bei sechs Korrekturklassen war ich froh, möglichst viele Arbeiten in den Ferien korrigieren zu können. Nur dort hatte ich Ruhe. Ich bin ca. 20 Jahre lang jedes Jahr Ostern in das Haus meiner Freundin nach Gran Canaria geflogen, meistens mit 4-5 Stapeln Arbeiten. Ich habe selten so entspannt korrigiert, in der Soone, vor mir das Meer, unter der Palme... - nicht wie zu Haus nächtelang bis nachts um 2:00... Die Arbeiten wurden extra auf Zetteln beidseitig gedruckt, wegen des Gewichts Wenn ich nur eine Korrekturklasse habe, bin ich flexibler und kann auch auf Befindlichkeiten vor Weihnachten Rücksicht nehmen. Bei sechs Klassen mit im Schnitt damals sechs Arbeiten pro Jahr bei im Schnitt 26 SuS macht??? Na? Viele... Und dann noch die Heftkontrollen, Vokabeltests und den ganz normalen täglichen Unterricht. Und ich habe mich 38 Jahre lang bemüht, nicht über Jahre immer dieselben Arbeiten aus der Schublade zu ziehen.
Aber in meinem nächsten Leben unterrichte ich Sport und Werken (Ironie off) |
| Bitte mal langsam | | von: rfalio
erstellt: 16.09.2022 06:23:22 |
Nicht gleich das schwere Geschütz auffahren. Uns stehen so 30 Urlaubstage zu, die in der Regel mit den großen Ferien (= keine Korrekturen) abgegolten sind. Natürlich kann ich auch zu anderen Ferienterminen Urlaub machen, aber dann muss ich eben dafür sorgen, dass in diesen Ferien keine Korrekturen anstehen. Dann muss auch kein Schulleiter eingreifen! Ich finde halt, dass die SuS ein Anrecht haben, zeitnah über ihre Leistungen informiert zu werden. Je weiter eine Arbeit zurückliegt, desto schwieriger ist es für die SuS, ihre Fehler und ihre guten Leistungen einzuordnen, zu verbessern oder zu verstärken. So nebenbei: Trotz zum Teil 6 Klassen mit großen Lesitungsnachweisen und dazu noch 2 mit kleinen Leistungsnachweisen brauchte ich in über 30 Lehrerjahren durch geschicktes Zeitmanagment kaum Ferien für Korrekturen ( da hab ich höchstens am Stundenplan gebastelt ). Allerdings unterrichte ich kein Deutsch; da kann es anders aussehen. rfalio |
| Grundsätzlich | | von: hesse
erstellt: 16.09.2022 16:41:22 geändert: 16.09.2022 16:57:51 |
stimme ich hier rfalio und seinem Hinweis auf die LDO zu. Schaue ich außerdem in verschiedene Schulordnungen (BSO, BFSO, FOBOSO), ist da von "Wochen" die Rede, nicht von "Schul- oder Unterrichtswochen". Und ein "sollen" ist nicht viel weniger als ein "müssen". Für Abweichungen braucht man schon triftige Gründe. Was wiederum ein "triftiger" Grund ist, hängt - wie wir alle wissen - vom konkreten Einzelfall ab. Wenn ich weiß, ich fahre zu Ostern auf die Osterinseln, werde ich mir u.U. die Frage gefallen lassen müssen, weshalb ich meine Leistungsnachweise nicht entsprechend geplant habe. Dann brauche ich eine triftige Begründung (wie z.B. eine Erkrankung, die eine Verschiebung der Arbeit notwendig gemacht hat) dafür, daß ich die Korrekturzeien nicht einhalte. Keiner kann dann erwarten, daß ich hier meinen Urklaub storniere. Anders verhielte es sich, wenn ich meinen Urlaub erst nach dem Festlegen des Termins buche. Da ist es nach meinem Verständnis (siehe wieder die LDO, § 9a Abs.3) zumutbar, die Korrektur einzuplanen. Ferien sind eben nicht per se Urlaub. LG Hesse |
| Korrigieren in Ö | | von: feul
erstellt: 16.09.2022 19:13:08 geändert: 16.09.2022 20:44:36 |
Ich gehöre zu denen, die sich gefreut haben, wenn ich für Korrekturen auch Ferien zur Verfügung hatte. Wäre es aber einmal nicht möglich gewesen, in dieser Zeit zu korrigieren, ich glaube, mit einem guten Grund hätte jeder Verständnis dafür gehabt. Das ist wohl hier auf dem Land so, wo jeder jeden kennt (naja, fast....) Der Vorschlag „Vor Weihnachten 2 Wochen keine Schularbeit“ ist möglicherweise in der Volksschule in Österreich durchführbar, in der Mittelschule (SEK 1) nicht möglich. Wir haben von September bis Weihnachten ca. 14 Wochen, davon eine Woche Herbstferien. Es sind 3 Schularbeitenfächer mit jeweils 2 Schularbeiten vor Weihnachten (je eine dann nach Weihnachten ca. Ende Jänner). Wenn man zügig arbeitet, kann man in den 2 Wochen vor den Herbstferien (5.+.6.Schulwoche) alle 3 Schularbeiten durchführen (es dürfen maximal 2 SA in einer Woche stattfinden, in unserer Schule haben wir uns zugunsten der Schüler sogar auf eine SA pro Woche geeinigt). Ion der 7. Woche sind Herbstferien und in der 8. Woche Rückgabe der SA und eventuell Aufarbeiten der Versäumnisse. Dann brauche ich wieder 5-6 Wochen, um Stoff für die SA zu sammeln, bleiben Woche 13.+14. für 3 Schularbeiten. Dann ist Weihnachten. Und meine persönliche Erfahrung mit Eltern und Schülern ist: das Zurückgeben von Arbeiten NACH den Weihnachtsferien ist für den Großteil entspannter. (Und dann wieder zügig arbeiten, damit man die dritte SA pro Fach Ende Jänner/Anfang Februar noch vor dem Semesterzeugnis hinkriegt….) Übrigens: Wir haben EINE Woche Zeit für Korrekturen. Es hat sich aber in meiner ganzen Dienstzeit nie ein Elternteil oder sonstwer aufgeregt, wenn es mal ein paar Tage mehr waren. Das kam ab und zu vor, wenn wir „Nachschreiber“ hatten….. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|