dann wäre es nicht so schwierig........
Es gibt zwar Ordnungsmaßnahmen, jedoch ist deren Anwendung äußerst vor- und umsichtig vorzunehmen. Man kann unglaublich viele Formfehler machen, woraufhin Eltern klagen und die Rechtsabteilung des MBK sehr ausdauernd beschäftigen können. Uns wurde bereits vor einiger Zeit dringend davon abgeraten, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Und permanent Kinder heimschicken dürften wir uns nicht erlauben. Dazu müsste es eine besondere Vereinbarung geben, die sowohl von den Eltern akzeptiert und im Übrigen von der Schulaufsicht genehmigt sein müsste. Wir haben aktuell ein Kind in Teilbeschulung, das kommt täglich für 2 Stunden und wird dann abgeholt. Dies geht jedoch nur, weil die Mutter mitspielt und weil es von oben genehmigt ist (für einen begrenzten Zeitraum).
In einem anderen, lange zurückliegenden Fall hatten wir einem Schüler Schulbesuchsverbot erteilt (weil der täglich den Bau abgerissen hat). Im Weggehen sagte damals die Mutter noch "und was ist, wenn ich ihn trotzdem bringe?" Tja, diese Frage stellte ich dann nach oben durch und bekam zur Antwort: "Dann müssen Sie ihn beschulen"
So viel zu unseren Rechten.