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Forum: "Kind wegen Fehlverhalten abholen lassen"

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von: stopherl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 15:46:14

das bei anderen Kindern auch so gehandhabt?

Wenn nicht und das Kind gleich abgeholt werden soll beim kleinsten Verstoß ist vmtl. schon viel vorgefallen, es helfen keine anderen Erziehungsmaßnahmen und die Nerven liegen blank. Selbst wenn man sich dagegen wehren kann, weil es nicht rechtens ist, wird das Kind dort einen schweren Stand haben. Vielleicht gefällt es dem Kind auch und es ist gar nicht unglücklich, wenn es dauernd abgeholt wird und es provoziert das Ganze sogar ein bisschen. 

Vielleicht wäre ein Neuanfang an einer anderen Schule gar nicht so schlecht.



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von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 17:53:48

Aosf beantragen. Welche Abmachung gibt es mit den Eltern? Schulbegleitung?



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von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 21:07:09

Was bedeutet die Abkürzung "Aosf"?



@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2024 23:09:57 geändert: 28.02.2024 23:10:57

https://www.schulministerium.nrw/ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-foerderung-ao-sf

Das gilt für NRW.

Die Schreiberin scheint aber aus Berlin zu kommen. 


   



Wenn das alles so einfach wäre,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2024 17:35:50

dann wäre es nicht so schwierig........

Es gibt zwar Ordnungsmaßnahmen, jedoch ist deren Anwendung äußerst vor- und umsichtig vorzunehmen. Man kann unglaublich viele Formfehler machen, woraufhin Eltern klagen und die Rechtsabteilung des MBK sehr ausdauernd beschäftigen können. Uns wurde bereits vor einiger Zeit dringend davon abgeraten, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Und permanent Kinder heimschicken dürften wir uns nicht erlauben. Dazu müsste es eine besondere Vereinbarung geben, die sowohl von den Eltern akzeptiert und im Übrigen von der Schulaufsicht genehmigt sein müsste. Wir haben aktuell ein Kind in Teilbeschulung, das kommt täglich für 2 Stunden und wird dann abgeholt. Dies geht jedoch nur, weil die Mutter mitspielt und weil es von oben genehmigt ist (für einen begrenzten Zeitraum).

In einem anderen, lange zurückliegenden Fall hatten wir einem Schüler Schulbesuchsverbot erteilt (weil der täglich den Bau abgerissen hat). Im Weggehen sagte damals die Mutter noch "und was ist, wenn ich ihn trotzdem bringe?" Tja, diese Frage stellte ich dann nach oben durch und bekam zur Antwort: "Dann müssen Sie ihn beschulen"

So viel zu unseren Rechten. 



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2024 17:58:33

Danlke für die Information!  

 

In diesem Zusammenhang möchte ich wieder einmal anregen, KEINE Abkürzungen zu verwenden, denn nicht alle User hier stammen aus bestimmten Teilen Deutschlands!

4 t ist ja international!  

 

dafyline



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