danke, liebe bernstein, dass du darauf nochmal eingehst. ja, damit sind jahresstunden gemeint, die bis zum abitur erbracht werden müssen. am besten in den unteren jahrgängen, damit später kein druck entsteht.
die jetzigen 8. klassen (in niedersachsen) unterliegen dieser verordnung noch nicht, da sie die letzten sind, die nach der 13. klasse abitur machen.
das obige "problem" hat sich elegant gelöst. nämlich von selbst. die schülerin ist einfach nicht mehr hingegangen, niemand hat darauf weiter reagiert, sie hat dann keinen vermerk über die teilnahme bekommen...
geht doch
lg three
p.s. ich frag mich allerdings immer noch, was ist, wenn jemand aus dem jetzigen 8. jahrgang "sitzen bleibt". müssen die AG-Stunden dann nachgeholt, d.h. in vollem umfang erbracht werden?