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Forum: "Unerlaubter Webcontent im Computerraum ..."
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| Überwachungsprogramme | | von: rhauda
erstellt: 14.05.2005 22:19:13 |
Überwachungsprogramme, das hört sich zwar ziemlich diktatorisch an, funktioniert aber ganz gut.
Mastereye zum Beispiel bietet die Möglichkeit, vom L-Computer aus alle Bildschirme anzuschauen, wenn jemand da was auf dem Schirm hat, was nicvht zum Unterricht gehört, kann man ganz einfach vom L-Computer aus die Tastatur sperren.
Man kann außerdem, wenn man die Aufmerksamkeit der Gruppe braucht, mit einem Knopfdruck alle Bildschirme sperren oder verdunkeln, und man kann den Inhalt eines einzigen Bildschirms auf alle Bildschirme übertragen. Ganz günstig, wenn man was zeigen will. |
| Mastereye ... | | von: pschyremberl
erstellt: 15.05.2005 13:36:32 |
Ich weiß nicht, ob Mastereye die Wunderwaffe ist. Ich durfte letztens in einer Montessori-Schule, die ebenfalls meinte, Mastereye sei die Lösung ihrer Probleme, die Schul-EDV forensisch auswerten, nachdem es Probleme gab. Dabei stellte sich heraus, dass die Schüler Mastereye gehackt hatten und nun die Bildschirmansichten am Lehrer-PC kontrollieren konnten.
Zum Thema Haftung: Ein Eintrag im Klassenbuch mit Verweis auf eine Belehrung reicht leider nicht aus, da die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches in jedem Fall Anwendung finden, in denen Pesonen unter 18 Jahren entsprechende Inhalte zugänglich gemacht worden sind. Dem Lehrer ist dabei jedesmal ein bedingter Vorsatz - juristisch dolu eventualis - nachzuweisen: Er wußte davon, dass es passieren kann, dass Schüler unzulässige Inhalte aufrufen können, und hat diesen Umstand billigend in Kauf genommen, ohne aktiv dagegen etwas zu tun. |
| Konsequent hieße das, | | von: silberfleck
erstellt: 15.05.2005 14:06:15 geändert: 15.05.2005 14:15:04 |
dass wir eigentlich garnicht unterrichten dürften, denn irgendeine Gefahr lauert überall:
Wer läuft, könnte sich das Beinbrechen; wer experimentiert, könnte sich so unglücklich schneiden, dass er verblutet; wer Pflanzen mit in den Unterricht mitbringt, könnte bei einem Schüler einen Allergieanfall auslösen; wer ein Vogelnest mitbringt, kann die Schule mit Flöhen verseuchen (beschäftigt bei uns im Westerwald seit ca 2 Wochen die Presse).
Das kann es doch nicht sein oder?
Das Leben ist nun einmal mit Risiken behaftet und Aufsichtspflicht hat auch was mit dem Alter der Schüler zu tun!
Wir haben zwei PC Räume. In beiden können wir vom Lehrer - PC aus die Bildschirme beobachten; in einem stehen die PCs alle an der Wand entlang, Bildschirm und Rücken der Schüler zur Mitte, so dass der L im Prinzip jeder Zeit sehen kann, was los ist. Im anderen stehen die PC Reihenweise. Die Schüler müssen immer eintragen, wann und an welchem PC sie arbeiten (und das kontrolliert jeder L ganz genau!). Der Server schreibt ein Protokoll über alle Änderungen in Dokumenten und Programmen, so dass jederzeit nachgesehen werden kann, von welchem PC aus, was gemacht worden ist und durch die Liste dann auch die Schüler ausfindig gemacht werden können.
Bis jetzt hat es keine größeren Zwischenfälle gegebn, da alle Schüler das Wissen und Nicht an die Regel halten immer! Folgen hat.
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| Fassunglos ... | | von: pschyremberl
erstellt: 18.05.2005 14:04:51 |
stehe ich hier vor den Ergebnissen der Diskussion.
Leider gewinne ich den Eindruck, dass dieses Thema nicht ernst genug genommen wird und man lieber die Augen vor den Problemen verschließt, getreu dem Motto: "Es wird schon nichts passieren." Und wenn dann mal doch was passiert, dann hofft man, dass die Folgen einen selbst nicht treffen.
Leider ist die Realität brutal: Es sind bereits Lehrer und Schulleiter vom Dienstherrn aus dem Amt entfernt worden, weil sie Beihilfe zur Volksverhetzung (§130 StGB) geleistet haben. Zu Recht, wird jetzt mancher hier sagen, rechtes Gesinnungsgut gehört nicht in die Schule. Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen, aber was war das Vergehen dieser Kollegen? Aktiv haben sie nichts verbrochen, es haben nur Schüler ihrer Schulen Internetseiten mit rechten Inhalten aufgerufen und z.T. ausgedruckt, ohne dass den Lehrern der Inhalt bewußt wurde. Und das, obwohl Belehrungen der Schüler zuvor stattgefunden haben, dies auch im Klassenbuch dokumentiert war.
Die Rechtsprechung geht zunehmend dazu über, Verletzungen der Bestimmungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz drastischer zu sanktionieren als dies bisher geschehen ist, gerade bei Institutionen, die Garantenstellung gegenüber der Gesellschaft haben.
Wer als Lehrer hier unvorbereitet ist, wird mit den entsprechenden Konsequenzen - juristischer wie dienstrechtlicher Art - konfrontiert werden. Schule kann - und darf - kein Schonraum werden, in dem strafrechtliche Bestimmungen missachtet werden. Zu welchen Ergebnis ein solcher "Schonraum" führt, zeigt die derzeit zunehmende Gewaltbereitschaft an Schulen, der jahrelang tatenlos zugesehen wurde.
Filtersysteme zur Contentfilterung im Internet sind letzten Endes nur so gut, wie die Informationen, die in ihnen hinterlegt werden. Nach Thüringen ist nun auch Bayern dabei, ein eigenes Filtersystem aufzusetzen und in Betrieb zu nehmen, das speziell auf die Bedürfnisse der Schulen zugeschnitten ist. Unterstützen wir also die Bestrebungen, hier den Lehrern Rechtssicherheit in einem Bereich zu geben, der in der Regel von den Schülern besser beherrscht wird als von den Lehrern ... |
| @ pschyremberl | | von: silberfleck
erstellt: 18.05.2005 15:18:09 |
Wenn du das Problem doch so genau kennst mit allen Folgen für uns Lehrer und du nach eigenen Aussagen Ahnung vom PC hast, warum sagst du uns dann nicht , wie das Problem der Kontrolle beim Surfen zu lösen ist?
Und zum Thema Jugendschutz wird rigeroser durchgeführt: Wir melden Schüler, die wiederholt rauchen inzwischen ans Jugendamt. Und was pasiert? Die Schüler rauchen munter weiter.
Geh du mal hier im Westerwald auf eine Kirmes öder ähnliche Veranstaltungen. Du findest ständig unter 14 jährige mit Bier und Zigaretten bis morgens um 4. Weisst du auch, was passiert, wenn du Veranstalter und Eltern auf das JSG aufmerksam machst? Ich komme mir auf jeden Fall verarscht vor, meine Söhne (der älteste wird im Herbst 16) fragen mich, warum sie nicht dürfen, was doch alle anderen mit Erlaubnis der Eltern schon lange machen.
In Montabaur machen die Schüler jedes!! Jahr den Test, welche Alkoholika ihnen, obwohl unter 16, verkauft werden. Und jedes Mal trotz anschließendem Pressebericht das gleiche: sie kriegen fast überall alles.
Ich mühe mich mit allen Kräften das JSG sowohl im privaten Bereich als auch schulisch einzuhalten, aber wenn mein Arbeitgeber mich nicht unterstützt! (und damit meine ich das Land und nicht meinen Schulleiter),dann müsste auch dieser alle Konsequenzen tragen!!!! |
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