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Forum: "Notenschlüssel"
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| @cyrano | | von: rfalio
erstellt: 30.06.2005 06:52:52 |
mit 83% bist du bei der theoretischen Fahrprüfung durchgefallen!, also nix gut.
Bei meiner Schiedsrichterprüfung musste ich 95% erreichen, um zu bestehen!
Natürlich sollten Schüler im Voraus wissen, wie etwa der Notenschlüssel ist, aber in dem konkreten Fall, der hier zur Diskussion steht, haben wir diese Infos eben nicht. Oft genug erklärst du Schülern am Jahresanfang deine Beurteilungskriterien und 2 Monate drauf ist schon wieder Alles vergessen. Die Eltern kommen in die Sprechstunde, fragen nach und reagieren erstaunt:" Das hat uns unser Kind nicht erzählt!"
Darum die Bitte an raabe, mit dem Kollegen Kontakt aufzunehmen.
Nochmal: Die Diskussion und die Aufregung sind sinnlos, wenn die Basisinfos wie in diesem Fall fehlen!
Um beim Bild zu bleiben: Wir wissen eben nicht, wo der teppich gekauft wurde: Auf einem Basar oder eben in einem seriösen Geschäft.
also keep cool
rfalio |
| Schiedsrichter und Luftverschmutzer | | von: cyrano
erstellt: 30.06.2005 11:45:18 geändert: 30.06.2005 12:08:49 |
Der Vergleich mit der Fahrprüfung hinkt nicht nur, er ist nichts wert: es handelt sich zu Recht um Alles-oder-Nichts Qualifikation. Wer alle Schilder kennt, aber das Vorfahrtsschild nicht deuten kann, gefährdet Menschenleben.
Ähnlich bei Schiedsrichterfunktionen: wenn ich alle Regeln kenne, aber leider nicht weiß, wann ein Elfmeter gegeben wird, bin ich raus.
Keine dieser Qualifikationen ist bei den allgegenwärtigen und viel zu häufig geschriebenen Klassenarbeiten gefordert. Was gefordert ist, sind gut an das Pensum angepasste Tests, die in Anforderungsniveau, Streubreite und möglichst divers angelegter Fragestellung jedem Lerner eine Chance geben, zu zeigen, was er kann. |
| @cyrano | | von: rfalio
erstellt: 30.06.2005 17:18:07 |
bei der konkreten Frage wissen wir aber nicht, ob Anforderungsniveau, Streubreite und möglichst divers angelegter Fragestellung gegeben waren. Nicht jede Leistungserhebung wird, auch aus Zeitgründen, dieses ganze ideale Spektrum abdecken können. Was ist dagegen einzuwenden, wenn dieses breite Spektrum nicht in einer, sondern in mehreren kürzeren Proben abgeprüft wird.
Übrigens: so abwegig waren meine Vergleiche nicht. In beiden Fällen musst du sehr gut sein, um zu bestehen. Aber in einem Fall genügen 90% und im anderen musst du 95% erreichen! Es ging mir also in diesen Vergleichen nur darum, zu zeigen, dass je nach Situation, Fach usw. durchaus verschiedene Anforderungsstufen und damit auch Notenschlüssel angelegt werden können.
Ich möchte jetzt nicht Streiten um des Streitens willen, darum nur kurz ein Fazit:
Kein irgendwie von oben, von der Fachkonferenz oder sonstwie festgelegter Notenschlüssel entlässt mich letztendlich aus der pädagogischen Verantwortung, höchstens aus der juristischen.
Und: Solange ich hier die Verantwortung habe, habe ich auch meinem Freiraum! Freiheit und Verantwortung sind doch zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Also: Bitte den Einzelfall prüfen und nicht sofort mit der juristischen Heckenschere alles über einen Kamm scheren.
Gerade von dir, jo, hätte ich mir eine differenziertere meinung erwartet, nach deinen kritischen Äußerungen in anderen Foren. |
| Heckenschere | | von: cyrano
erstellt: 30.06.2005 17:58:47 |
Zugegeben, fast alles zugegeben! Im Falle der Fahrprüfung würde ich sogar noch weiter gehen und das Bestehen der Prüfung von gewissen unverzichtbaren Richtigantworten abhängig machen. Der Prozentsatz allein ist hier nicht instrumental genug.
Aber zurück zur Ausgangsfrage: das Problem scheint mir zu sein, daß numerische Punktevergabe beim Betroffenen (Schüler / Eltern) die Illusion der quantitativ meßbaren Erfolgsqualität hervorrufen muß. In diesem Zusammenhang müssen 28 Punkte nach 100% Erfolg aussehen, 23 Punkte nach entsprechend weniger, linear gesehen. Und da ist ein "Befriedigend" nicht nachvollziehbar.
Was mich eigentlich aufregt, ist die Selbstverständlichkeit, mit der solche Instrumente von Lehrerseite eingesetzt werden, ohne daß in den meisten Fällen der Versuch unternommen wird, die Meßlatte sichtbar oder plausibel zu machen. (Diese Beobachtung aus meiner nicht gerade marginalen Gutachtertätigkeit im Fach Englisch.) Unverzichtbare (und von Gesetzes wegen geforderte) Aufschlüsselung der Teilleistungsbereiche fehlt oft, so daß Schüler und Eltern beim besten Willen nicht nachvollziehen können, woran es denn nun, bitte, hapert.
Dazu kommt oft miese Konzeption der Arbeit, mangelhafte Vorbereitung, unbekannte Testverfahren und ähnlicher Mist.
Zu allem Überfluß stimmt es dann fast nie in der Korrekturpraxis (Fehler, die keine sind, werden zuhauf angestrichen / Wiederholungsfehler werden gewertet / Wissenslücken werden angekreidet, die aus mangelnder Vorbereitung resultieren und und und ...).
Bei alledem bin ich auch Ihrer Meinung, daß der Lehrer, der seine Schüler kennt und auch seine eigenen Unzulänglichkeiten durchaus so etwas wie Zensurengerechtigkeit herstellen kann, zuumindest intern, innerhalb des Leistungsspektrums EINER Klasse. Das war's dann aber auch schon.
Ansonsten: keine Angst vor der juristischen Keule: sie ist in den meisten Fällen so gut wie chancenlos, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Aber zuweilen reicht es, dem agierenden Lehrer vor Augen zu führen, daß man ihm auf die Finger schaut und die fachliche Konfrontation nicht scheut. Es freut dann den Privatlehrer, am Schuljahresende von Schülerseite zu hören, man habe ihm "den Arsch gerettet".
jp |
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