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Forum: "Ratlos - ?gefährlicher? Schüler"
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| Schwierig | | von: caldeirao
erstellt: 14.10.2005 16:55:00 |
Wenn du einen Schulverweis anstrebst, schau im Schulgesetz nach und arbeite die Punkte der Reihe nach ab. Eine chronologische Auflistung aller deiner Maßnahmen ist unbedingt notwendig. (sämtliche Gespräche mit Eltern, Schüler, Schulleiter, Psychologin, Jugendamt usw., Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Vorfällen usw.)
Versucht den Teufelkreis zu durchbrechen. Dieser S reagiert auf die normalen Maßnahmen nicht, vielleicht hat er sie schon alle erlebt und es kann ihn nichts mehr schocken. Lasst ihn zum King werden, wenn er positiv auffällt. Versucht mit dem Vater ein Belobigungssystem auszuarbeiten, wenn es in der Schule läuft. Stellt euch kleine Ziele und wenn er die erfüllt (z.B. keine körperliche Gewalt) dann geht der Vater mit ihm zum Fußballspiel oder ... Diese Gedanken stammen aus der Verhaltensmodifikation. Um dir ein besseres Bild darüber zu machen, lies bei google unter dem Stichwort "Verhaltensmodifikation, Aktivitätsverstärker" nach.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Kraft. |
| Katalog abarbeiten | | von: rhauda
erstellt: 14.10.2005 18:11:24 geändert: 14.10.2005 18:17:26 |
Hier ist die Richtlinie, die wir in NDS anzuwenden haben. Dort ist bei der Durchführung überhaupt nicht von schrittweisen Annäherung die Rede, sondern nur von Verhältnismäßigkeit.
Es kann sogar eine sofortige Vollziehung der Maßnahme (hier: des Verweises) beschlossen werden, wenn andere gefährdet sind. In dem Fall hat ein Einspruch nicht einmal aufschiebende Wirkung.
Ich glaube nicht, dass es in anderen bundesländern andersgehandhabt wird.
Hier der link:
http://www.schure.de/nschg/erzordv1.htm |
| @thauda | | von: maria77
erstellt: 14.10.2005 21:42:26 |
Wenn sich keine Zeugen finden, die klipp und klar sagen, wer es war, hat die Schule keinerlei
Rechte, den Schüler von der Schule zu verweisen.Vermutungen nützen da recht wenig.
Wenn die Eltern, des geprügelten Schülers eine Anzeige machen würden wegen Körperverletzung, käme es zu einer Anhörung. Zeugen würden vernommen, und die Sache käme ins Rollen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ein Verweis von der Schule nur eine Verlagerung des Problems ist, und der Schüler, noch schulpflichtig, in der nächsten Schule sein Verhalten sicher nicht ändern wird. Er müsste sicher in eine erzieherische Massnahme gesteckt werden.
Grüssle |
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